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KostendaempfungDer Nationalrat will nun doch ein Kostenmonitoring mit Korrekturmöglichkeiten im Gesundheitswesen. Daran beteiligen sollen sich alle Leistungserbringer, auch die Kantone sollen einbezogen werden. Der Rat kam am Montag, 28. Februar 2022 mit 103 zu 87 Stimmen auf einen bereits in beiden Räten gefällten Beschluss zurück. Jetzt muss der Ständerat erneut entscheiden. Die betroffen Verbände wie die FMH sind strikt gegen die Einführung einschränkender Regulierungen. Ungeachtet dessen hat der Bundesrat am 11. März 2022 weitere Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen in die Vernehmlassung geschickt. Dabei geht es um einen Experimentierartikel und um die kostenlose Datenlieferung durch die Gesundheitsakteure.

Alain Berset: Kostenmonitoring ist ein wichtiges Werkzeug
Gesundheitsminister Alain Berset nannte in der Nationalratsdebatte die vom Bundesrat gewollte Bestimmung über das Kostenmonitoring im Gesundheitswesen ein wichtiges Werkzeug. Dieses habe keine Rationierungen zur Folge, wie das immer wieder behauptet wird. Alain Berset: "Es geht darum, den Kostenanstieg auf das medizinisch vertretbare Mass zu beschränken."

«Nein zu Kostenzielen im Gesundheitswesen»
Am 16. März 2022 haben der Ärzteverband FMH, der Wirtschaftsdachverband economiesuisse, der Krankenversicherungsverband curafutura sowie der Chemie- und Pharmaverband scienceindustries in einer Medienmitteilung unter dem Obertitel «Nein zu Kostenzielen im Gesundheitswesen» erklärt: «Kostengrenzen beschränken den Zugang zu medizinischem Fortschritt und verhindern Innovation. Mit Zielvorgaben, Kostenobergrenzen und Globalbudgets wird die Patientenversorgung verschlechtert. Es wird eine Zwei-Klassen-Medizin geschaffen. Konkret: Ein Teil der Patientinnen und Patienten kann dann die uneingeschränkte medizinische Grundversorgung über private Zusatzversicherungen weiterhin finanzieren. Jene, die das nicht können, müssen auf die aus medizinischer Sicht optimale Behandlung verzichten oder länger auf sie warten.»

Experimentierartikel und obligatorische Datenlieferungspflicht der Gesundheitsakteure mit Sanktionen bei Nichtlieferung
Ungeachtet der harten Kritik schreitet der Bundesrat in der Umsetzung der Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen unbeirrt voran. Am 11. März 2022 wurden ein Experimentierartikel und eine Datenlieferungspflicht in die Vernehmlassung geschickt. Diese sollen in der Verordnung über die Krankenversicherung KVV verankert werden und schon am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Experimentierartikel soll es namentlich den Kantonen und den Tarifpartnern ausserhalb des Rahmens des Krankenversicherungsgesetzes erlauben, innovative Pilotprojekte durchzuführen. Die Projekte sollen die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP dämpfen, die Qualität im Gesundheitswesen stärken und die Digitalisierung fördern.
Dazu kommt eine Datenlieferungspflicht der Gesundheitsakteure: Leistungserbringer und Versicherer sowie die Organisation für Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen werden verpflichtet, dem Bundesrat und den Kantonen kostenlos Daten zu liefern, falls diese für die Festsetzung und Genehmigung der Tarife im ambulanten Bereich benötigt werden. Dazu gehören auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten. Der Bundesrat hat in den in die Vernehmlassung geschickten Bestimmungen konkretisiert, welche Daten auf welche Weise zu liefern sind.



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