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hypothekFür die über die Mindestanforderungen hinausgehende freiwillige Hypothekenamortisation gibt es eine Grundregel: Eine Schuldenabzahlung zahlt sich aus, wenn die Hypothek netto nach Steuern mehr kostet, als der für die Rückzahlung bereitstehende Betrag netto nach Steuern und Gebühren einbringt. Im Klartext: Wenn der Aufwand für eine zweiprozentige Hypothek nach Abzug der Steuerersparnis netto 1,4 Prozent ausmacht und der Wohneigentümer aus Risikogründen viel Geld auf derzeit sehr gering verzinsten Bankkonten lagert, lohnt sich eine Amortisation der Hypothek. Nur wenn in diesem Fall die Anlage des brachliegenden Kapitals nach Steuern und Kosten nachhaltig mehr einbringt als jährlich 1,4 Prozent, ist die Schuldenrückzahlung ein schlechtes Geschäft. Zur Erzielung einer solchen Rendite müssen in der derzeitigen Tiefzinsphase allerdings erhebliche Risiken eingegangen werden. Deshalb ist die Hypothekenamortisation heute aus rein finanzieller Sicht oft recht vorteilhaft.
 
Handlungsspielraum
Bei den Für und Wider einer zusätzlichen freiwilligen Amortisation des Wohneigentums fallen aber nicht nur die rein finanziellen Überlegungen der Hypothekarkosten und des Ertrags des zur Verfügung stehenden Kapitals ins Gewicht. Ein Grund gegen eine vollständige Rückzahlung der Hypothekarschuld ist beispielsweise die langfristige Teuerung. Schon nur eine jährlich bescheidene Inflation von einem Prozent verringert eine Hypothek von 500‘000 Franken in fünfzehn Jahren real auf 430‘000 Franken. Gleichzeitig erhöht die schleichende Geldentwertung langfristig tendenziell den Wert von Sachwerten wie gut unterhaltenen Immobilien. Womit der Verschuldungsgrad ohne eigenes Zutun gesenkt wird.
Ein weiterer Antrieb für den Verzicht auf eine freiwillige Hypothekenamortisation trotz vorhandener freier Mittel ist finanzplanerischer Natur: Man will den Handlungsspielraum bewahren und nicht zu viel Geld im Wohneigentum binden. Nach der Pensionierung will man dank flüssigen finanziellen Reserven jederzeit in der Lage sein, geplant oder ungeplant grössere Ausgaben zu tätigen.
 
Vollständige Kreditprüfung nach der Pensionierung
Der Aufbau einer finanziellen Reserve mittels des Verzichts auf eine freiwillige Amortisation der Hypothek ist auch darum von Vorteil, weil nach der Pensionierung eine wegen eines dringenden Geldbedarfs notwendige Hypothekenaufstockung nicht mehr so einfach ist. Es braucht dann nämlich meistens eine neue vollständige Kreditprüfung. Dabei wird die Immobilie neu bewertet und die finanzielle Tragbarkeit der Verschuldung abgeklärt. Die Pensionskassenrente reicht dann zusammen mit der AHV oft nicht aus, um den strengen Tragbarkeitsregeln der Bank zu genügen. Dies zumal dann, wenn die Pensionskassenrente durch einen Kapitalbezug vermindert worden ist.

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