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ErdbebenWohl noch unter dem Eindruck der riesigen Staatsausgaben für die privat nicht versicherbare Coronapandemie sowie angespornt von der im Parlament angenommenen Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 9. November 2022 beschlossen: Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD wird beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung für die Finanzierung von Erdbebenschäden zu erarbeiten. Die Vorlage sieht vor, dass im Fall eines schweren Erdbebens alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten müssten.

Derzeit sind nur rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert
Laut dem Bundesrat gehören schwere Erdbeben zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. In der Schweiz existiert bislang aber keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Und derzeit sind nur rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. Deshalb hat das Eidgenössische Parlament den Bundesrat mit der Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» verpflichtet, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens mittels einer Eventualverpflichtung zu schaffen.

Bericht einer Arbeitsgruppe liefert Grundlagen
Gestützt auf den Bericht «Finanzierung von Gebäudeschäden im Falle eines Erdbebens» der «Arbeitsgruppe Eventualverpflichtung Erdbeben» von Bund, Kantonen und Verbänden hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung zu erarbeiten. Wie bei jeder Verfassungsänderung werden deshalb das Volk und die Stände in einer Abstimmung das letzte Wort haben.

Eventualverpflichtung für Hauseigentümer
Das von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Konzept geht von einer Eventualverpflichtung der Hauseigentümer von höchstens 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme aus. Damit kämen bei einem schweren Erdbeben rund 20 Milliarden Franken zusammen. Die Eventualverpflichtung gilt für alle Gebäude in der Schweiz mit einer Versicherungssumme bis 25 Millionen Franken, ausgenommen Bundesbauten.
Für die Hauseigentümer bedeutet die Eventualverpflichtung, dass im Gegensatz zu einer klassischen Versicherung keinerlei finanzielle Pflichten anfallen, solange sich nicht ein Erdbeben ereignet, welches über einer Mindestintensität liegt und erhebliche Gebäudeschäden verursacht. Die Auslösung der Eventualverpflichtung obliegt dem Bundesrat. Erst dann sind pro 100'000 Franken Gebäudeversicherungssumme höchstens 700 Franken zu entrichten. Geschädigte Gebäudeeigentümer sollen einen Selbstbehalt von 5 Prozent der Versicherungssumme tragen, mindestens aber 25'000 Franken.

Freiwillige Erdbebenversicherung lohnt sich nach wie vor
Bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzierung von Erdbebenschäden geht es um schwere Erdbebenereignisse mit einer Wiederkehrperiode von 500 Jahren. Für die häufigeren leichteren Erdbebenereignisse lohnt es sich nach wie vor, eine freiwillige massgeschneiderte Erdbebenversicherung abzuschliessen. Der Grund: Das Erdbebenrisiko ist in den gängigen Gebäudeversicherungsangeboten je nach Kanton nur beschränkt oder gar nicht eingeschlossen.



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