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Aufschrei-FMHMedienmitteilung der FMH vom 5. Dezember 2022: «Die vom Eidgenössischen Departement des Innern EDI auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzte ‘Verordnung des EDI über die Festlegung der regionalen Versorgungsgrade je medizinisches Fachgebiet im ambulanten Bereich’ ist ein Eigentor. Sie gefährdet die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität in der Schweiz und hat dramatische Folgen für die Ausbildung und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte. Zudem ignoriert sie die seit Jahren bekannte Tatsache, dass wegen zu weniger Studienplätze in der Medizin die Abhängigkeit von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ständig zunimmt.»

Ungenügende statistische Grundlagen
In Zukunft müssen die Kantone die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, welche im ambulanten Bereich zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sind, beschränken. Bis Ende Juni 2023 ist eine Übergangsregelung in Kraft. Aber: Die derzeitigen statistischen Grundlagen sind laut der FMH ungenügend und erlauben keine Aussagen über eine gegenwärtige, geschweige denn eine zukünftige Unterversorgung oder Überversorgung an Ärztinnen und Ärzten.
Die FMH machte in ihrer Vernehmlassungsantwort auf die mangelnde Datengrundlage und die von den Autoren selbst genannten Einschränkungen für Schlussfolgerungen aufmerksam. Diese Bedenken wurden aber von den zuständigen Behörden in der Verordnung nicht berücksichtigt. Aus Sicht der FMH lassen die statistischen Grundlagen aktuell keine belastbare Herleitung der Versorgungsgrade und der anschliessenden, darauf basierenden Berechnung der Höchstzahlen zu. Die trotzdem erfolgte Publikation von Versorgungsgraden hat Folgen für die Ausbildung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten und die Qualität der medizinischen Versorgung.

Gravierende Folgen für die Ärzteschaft sowie für Patientinnen und Patienten
Die kommenden Massnahmen können dazu führen, dass erfahrene Ärztinnen und Ärzte länger am Spital tätig bleiben müssen, was sich wiederum negativ auf die Möglichkeiten von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten in Weiterbildung zum Facharzttitel auswirkt, da diese auf entsprechende Weiterbildungsplätze an Spitälern angewiesen sind. Die Versorgungsgrade führen je nach Kanton und Fachrichtung teilweise zu einem faktischen Berufsverbot im praxisambulanten Bereich mit gravierenden Konsequenzen für die Patientenversorgung und die Versorgungssicherheit in der Schweiz.
In ihrer Vernehmlassungsantwort vom 20. Oktober 2022 listet die FMH Fakten auf, die ihre Kritik stützen. Wenn Eltern beispielsweise keinen Kinderarzt finden oder Patientinnen und Patienten monatelang auf eine psychiatrische Behandlung warten müssen, ist das eine folgenschwere Entwicklung.

Mit den neuen Zulassungsregulierungen lassen sich keine Kosten senken
Kosten im Gesundheitswesen lassen sich mit den neuen Zulassungsregulierungen nicht senken. Mangelversorgungen und Fehlversorgungen führen erfahrungsgemäss zu zusätzlichen Kosten. Wichtig wäre die Umsetzung von Massnahmen, welche der Beseitigung von erkannten Fehlanreizen dienen. Dazu gehören laut der FMH:

  • Konkrete Massnahmen gegen den Fachkräftemangel mit rigoroser Entlastung von administrativen Aufgaben und einer Erhöhung der Studienplätze für Medizin. Etwa 40 Prozent der in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte zeigen Interesse an der medizinischen Grundversorgung, das heisst: Sie möchten gern Hausärztinnen und Hausärzte oder Kinderärztinnen und Kinderärzte werden.
  • Die Umsetzung der Reformen des Tarifs- und des Finanzierungssystems: TARDOC, ambulante Pauschalen und die Einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Dienstleistungen EFAS. Die heutige ambulante Tarifierung nach TARMED ist hoffnungslos veraltet und kann seit 2004 (!) nicht mehr weiterentwickelt werden. Darin ist weder die Interprofessionalität noch die Digitalisierung abgebildet, was allein schon reicht, um die Dysfunktionalität des TARMED aufzuzeigen.
  • Investitionen in die Qualität der Behandlungen: Je besser in der ärztlichen Behandlung die Indikationsqualität ist sowie die Kompetenz der betroffenen Patientinnen und Patienten, desto kosteneffizienter und optimaler ist der Behandlungspfad.


Was die FMH fordert
Die FMH ist mit den berechneten Versorgungsgraden nicht einverstanden und verlangt eine Weiterentwicklung der Datengrundlage und der Methodik. Wie bereits mehrmals angeboten, steht die FMH gerne für die Weiterentwicklung und Validierung der Berechnungen zur Verfügung.



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