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PensionskasseneinkaufPensionskasseneinkäufe erhöhen das angesparte Vorsorgekapital in seiner Pensionskasse und damit die potenziellen Altersleistungen: die Pensionskassenrente oder den Kapitalbezug. Der freiwillig in die Pensionskasse einbezahlte Betrag kann im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die dadurch gesparten Steuern machen die Pensionskasseneinkäufe anlagetechnisch attraktiv. Aber: Für den erfolgreichen Pensionskasseneinkauf ist einiges zu beachten. Im Artikel «Einkauf in die Pensionskasse: Wann sich dies lohnt und welche sechs Punkte dabei zu beachten sind» gibt die «Neue Zürcher Zeitung» die folgenden sechs Tipps dazu.

Tipp 1: Prüfen, ob Einkaufspotenzial besteht
Um freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse überhaupt tätigen zu können, muss eine Beitragslücke bestehen. Diese ist im Vorsorgeausweis unter der Rubrik «Einkaufspotenzial» aufgeführt. Die Beitragslücke errechnet sich wie folgt: Das bisher angesparte Alterskapital wird ins Verhältnis gesetzt zu dem Guthaben, das vorhanden sein müsste, wenn die entsprechende Person immer mit dem aktuellen Lohn bei der Pensionskasse versichert gewesen wäre. Die Differenz ist das Einkaufspotenzial. Solches besteht vor allem dann, wenn ein Versicherter eine Auszeit genommen hat, wenn er die Stelle gewechselt hat, wenn sein Lohn erhöht wurde oder wenn er in die Schweiz eingewandert ist. Aber: Das im Vorsorgeausweis aufgeführte Einkaufspotenzial entspricht nicht immer dem maximal möglichen Einkauf. Versicherte, die über Vorsorgeguthaben ausserhalb der Pensionskasse – also beispielsweise Freizügigkeitsguthaben – verfügen, müssen sich diese anrechnen lassen.

Tipp 2: Einkäufe lohnen sich im Allgemeinen erst ab 50 Jahren
Das Alter einer versicherten Person ist ein wichtiges Kriterium für oder gegen Pensionskasseneinkäufe. Dabei geht es um die Rendite, die sich mit dem Geld erzielen lässt. Wenn weniger Zeit bis zur Pensionierung verbleibt, ist die Rendite eines solchen Einkaufs höher. Folglich ist es wenig sinnvoll, freiwillige Pensionskasseneinkäufe zu früh vorzunehmen, weil sich in jüngeren Jahren mit einer Investition in Aktien möglicherweise eine höhere Rendite erzielen lässt. Somit ist das Alter ab 50 Jahren bis rund 55 Jahre eine besonders gute Zeit für Pensionskasseneinkäufe. Wer zu gegebener Zeit das ganze oder Teile des Pensionskassenkapitals beziehen will, muss beachten: Kauft man sich in die Pensionskasse ein, besteht für jeglichen Kapitalbezug eine Sperrfrist von drei Jahren. Wer diese Sperrfrist nicht einhält, muss die mit dem Pensionskasseneinkauf gesparten Steuern zurückzahlen.

Tipp 3: Zunächst das Sparpotenzial in der Säule 3a ausschöpfen
Vor Einkäufen in die Pensionskasse sollte zunächst den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt werden. Auch hier geniessen die Versicherten steuerliche Vorteile: In diesem Jahr können Erwerbstätige, die einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, bis zu 7056 Franken in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Im Gegensatz zur Pensionskasse gibt es in der Säule 3a keine Gefahr, dass Gelder umverteilt werden – man spart also ausschliesslich für sich selbst. Ein weiterer Vorteil: Verstirbt ein Versicherter vorzeitig, erhalten die Hinterbliebenen gemäss den Instuktionen des Einzahlers die Säule 3a-Gelder.

Tipp 4: Die Pensionskasse sollte gut finanziert sein
Bevor man freiwillige Einzahlungen tätigt, sollte man die Qualität der Pensionskasse prüfen. Der Blick auf verschiedene Kennzahlen macht dies auch für Nichtexperten möglich. Als Erstes empfiehlt sich hier der Blick auf den Deckungsgrad. Dieser zeigt auf, wie gut eine Pensionskasse finanziert ist. Beträgt die Kennzahl 100 Prozent, bedeutet dies, dass die Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung komplett von ihrem Kapital gedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer Unterdeckung. Ende des vergangenen Jahres 2022 befanden sich immerhin 16,1 Prozent der privatrechtlichen Kassen in einer Unterdeckung. Aber: Die vier Pensionskassen für die Ärzteschaft und andere Medizinalpersonen, nämlich die «Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG», die «Medpension vsao asmac», die «SSO-Vorsorgestiftung für zahnmedizinische Berufe» sowie die «Vorsorgestiftung VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte», zählen zu den gesunden Pensionskassen.

Tipp 5: Die Rendite des Einkaufs sollte attraktiver sein als das Aktiensparen
Gerade jüngere Personen sollten sich fragen, ob sie mit einem Pensionskasseneinkauf eine ähnlich hohe Rendite erzielen wie mit der langfristigen Vermögensanlage in Aktien. Ein 40-Jähriger, der einen Einkauf in die Pensionskasse tätigt, erzielt auf diesem Kapital bis zur Pensionierung vielleicht eine Rendite von 2 bis 2,5 Prozent im Jahr. Diese Rendite sollte mit langfristigem Aktiensparen aufgrund der Vergangenheitswerte übertroffen werden. Für auf Sicherheit Bedachte ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Einkauf in eine gesunde Pensionskasse um eine kapitalgeschützte Investition handelt.

Tipp 6: Wie werden die Einkäufe in der Pensionskasse behandelt?
Es gilt zu prüfen, wie die freiwilligen Einzahlungen in der Pensionskasse behandelt werden. Dabei geht es unter anderem darum, ob die getätigten Einkäufe im Todesfall des Versicherten zusätzlich zu einer Hinterlassenenrente oder einem Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Auch stellt sich die Frage, ob die Einkäufe später als Kapital bezogen werden können. Dies ist nicht bei allen Pensionskassen möglich.



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