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eodDie Post hat einen digitalen Service entwickelt, mit dem Bürgerinnen und Bürger ihr Elektronisches Patientendossier EPD komplett online eröffnen können. Also von zu Hause aus, ganz ohne Papier und ohne zusätzliche Briefkorrespondenz. Lesen Sie, in welchen sechs Kantonen das jetzt möglich ist und wie es funktioniert. Kommt dazu: Der Bundesrat hat die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier» betreffend die EPD-Übergangsfinanzierung an das Parlament weitergeleitet.

Sechs Kantone übernehmen Vorreiterrolle
Die sechs Kantone Basel-Stadt, Bern, Schaffhausen, Solothurn, Zug und Zürich übernehmen eine Vorreiterrolle: Sie haben mit der Post Sanela Health AG eine Vereinbarung getroffen, um ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die Onlineeröffnung eines Elektronischen Patientendossiers (EPD) kostenlos zu ermöglichen. Die Post Sanela Health AG bietet das EPD über die Stammgemeinschaft XAD an. In den sechs Kantonen erübrigt sich jetzt der Gang zu einer physischen EPD-Eröffnungsstelle. Rund 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben dadurch die Möglichkeit, ihr EPD online zu eröffnen. Die Post Sanela Health AG ist auch mit weiteren Kantonen im Gespräch.

Wie funktioniert die Onlineeröffnung des EPD?
In einem ersten Schritt erstellen die Nutzerinnen und Nutzer eine verifizierte digitale Identität mittels SwissID. Denn gemäss Bundesgesetz müssen alle Personen, die am EPD teilnehmen, über eine elektronische Identität verfügen. Im zweiten Schritt beantragen sie bei Post Sanela Health AG ein EPD. Das Online-Antragsformular können die Nutzer anschliessend in der SwissID-App unterzeichnen. Mit dem alsdann generierten Benutzernamen inklusive Passwort für die erste Anmeldung können sich die Antragssteller im EPD einloggen, direkt loslegen und die gewünschten Gesundheitsdaten erfassen. Das Ganze dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Etwas länger dauert es, wenn jemand noch keine SwissID besitzt. Man muss dann bei SwissID zuerst ein «Konto anlegen».

Was kommt als Nächstes?
Die Post entwickelt ihre technische Infrastruktur für das EPD stetig weiter. Daneben arbeitet sie auch an zusätzlichen Applikationen und bringt sich für künftige Zusatzdienste in Stellung, namentlich um das E-Impfdossier oder die E-Medikation im EPD anzubinden. Sie werden den Nutzerinnen und Nutzern eine Übersicht über ihre aktuellen Impfungen oder Medikamente direkt in ihrem EPD ermöglichen. Den Service zur Online-Eröffnung eines EPD will sie laufend mehr interessierten Kantonen zur Verfügung stellen. Sie tut dies in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Stammgemeinschaften. Die Stammgemeinschaften setzen sich gleichzeitig dafür ein, dass sich möglichst viele Gesundheitseinrichtungen dem EPD anschliessen.

Übergangsfinanzierung des Elektronischen Patientendossiers EPD
Der Bundesrat hat die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier EPD - Übergangsfinanzierung, Einwilligung und Zugriff auf Abfragedienste» an das Parlament weitergeleitet. Die darin vorgeschlagenen «Änderungen des EPD-Gesetzes» können voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Der Grund für die Übergangsfinanzierung: Für die Stammgemeinschaften ist die Zeit bis zur Umsetzung der geplanten umfassenden Revision des EPD-Gesetzes finanziell eine kritische Phase. Der Bundesrat will die Stammgemeinschaften daher mit befristeten Finanzhilfen vom Bund unterstützen und so die Verbreitung des EPD fördern.

Zahlungsrahmen des Bundes von 30 Millionen Franken
Der Bund kann pro eröffnetes EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen. Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden. Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen, richtet sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers. Die Stammgemeinschaften können diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten EPD beantragen. Für die Finanzhilfen des Bundes ist ein Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken vorgesehenen, unter Vorbehalt der Finanzsituation des Bundes.



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