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TodesfallrisikoversicherungDer frühzeitige Tod eines aktiven Menschen kann vieles gefährden: die finanzielle Zukunft der Familie oder von nahestehenden Personen, die Finanzierung der Ausbildung von Kindern, die Rückzahlung von Krediten und Darlehen, das Überleben von kollektiven Geschäftsaktivitäten wie beispielsweise Gemeinschaftspraxen. Um Risiken dieser Art kostengünstig einzuschränken, gibt es die Todesfallrisikoversicherung. Eine besonders hohe Flexibilität bietet die einjährige Todesfallrisikoversicherung.

Das ist die Todesfallrisikoversicherung
Mit einer Todesfallrisikoversicherung kann man zugunsten einer begünstigten Person während einer beliebigen Periode das eigene Todesfallrisiko absichern. Die Versicherung zahlt die abgemachte Todesfallsumme, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Die Prämie wird anhand der statistischen Lebenserwartung aufgrund des Alters sowie weiterer Kriterien wie Gesundheit oder Suchtverhalten und der üblichen Versicherungsvertragskosten berechnet. Bei Ablauf des Vertrags ohne Todesfall sind alle einbezahlten Beiträge für die Deckung des Risikos und der Kosten aufgebraucht. Es erfolgt keine Rückerstattung. Wichtig: Weil die reine Todesfallrisikoversicherung keinen Rückkaufwert hat, fällt die darauf beruhende Zahlung nicht in die Erbfolge und es können damit keine Pflichtteile verletzt werden: Die Lebensversicherung zahlt die vertraglich festgelegte Versicherungssumme direkt an die begünstigte Person.

Einjährige Todesfallrisikoversicherung ist besonders flexibel
Es gibt Todesfallrisikoversicherungen mit einer konstanten Versicherungssumme während der gesamten Vertragsdauer. Je nach Bedürfnis kann auch eine Todesfallrisikoversicherung mit einer von Jahr zu Jahr automatisch abnehmenden Versicherungssumme gewählt werden.
Wer eine Todesfallrisikoversicherung wünscht, die jährlich kündbar ist und die sich damit stets an das jeweilige Risiko und sich verändernde Lebensumstände anpassen lässt, wählt die «einjährige Todesfallrisikoversicherung». Ein Vorteil: Gerade zu Beginn der Risikoabsicherung erhält man damit in der Regel die tiefst mögliche Risikoprämie. Ein Nachteil: Wegen der jährlichen Neubewertung des Risikos könnten die Risikoprämien steigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verschlechtert.

Mögliche Ziele und Begünstigte der Todesfallrisikoversicherung

  • Absicherung der Familie: Mit einer Todesfallrisikoversicherung wird sichergestellt, dass die Familie im Todesfall des Haupternährers ausserhalb der „normalen“ Vorsorge und allfälliger Erbstreitereien finanziell abgesichert ist. Für den Todesfall eines nicht berufstätigen Ehepartners kann das Risiko für die dann notwendigen Haushalthilfen und für die zusätzlich anfallenden Betreuungskosten abgesichert werden.
  • Absicherung der Ausbildung: Wenn der Haupternährer stirbt, kann die Finanzierung der geplanten Ausbildung der Kinder plötzlich gefährdet sein. Mit einer Todesfallrisikoversicherung lässt sich dieses Risiko absichern.
  • Absicherung von Krediten und Darlehen: Die Rückzahlung von Hypothekarkrediten, Krediten für das Geschäft oder die Praxis und von anderen Darlehen wird im Todesfall des Kreditnehmers mit einer Todesfallrisikoversicherung sichergestellt. Begünstigt werden können der Kreditgeber oder die potenziellen Erben eines Kredits.
  • Gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern: Die Gesellschafter in einer Gemeinschaftspraxis sichern sich mit Todesfallrisikoversicherungen gegenseitig ab, damit die Arztpraxis beim Tod eines Praxispartners nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
  • Absicherung von Lebenspartnern und andern geliebten Personen: Unverheiratete Lebenspartner sind in der Schweiz im Todesfall benachteiligt. Mit einer Todesfallrisikoversicherung können der Lebenspartner oder irgendwelche geliebte Personen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge gezielt abgesichert werden.
  • Vorsorgelücken schliessen: Aus verschiedenen Gründen kann die staatliche, berufliche und freiwillige Vorsorge für Hinterbliebene ungenügend sein. Mit einer Todesfallrisikoversicherung können erkannte Lücken massgeschneidert geschlossen werden.


Todesfallrisikoversicherung des Typs 3a und des Typs 3b
Die Todesfallrisikoversicherung kann im Rahmen der steuerbegünstigten Vorsorgesäule 3a oder im Rahmen der freien Vorsorge 3b abgeschlossen werden.
Bei der Todesfallrisikoversicherung des Typs 3a sind die Versicherungsprämien steuerlich abzugsfähig. Die Leistungen dagegen unterliegen der Besteuerung zum reduzierten Steuersatz von ausbezahlten Vorsorgegeldern. Überdies sind die Begünstigten von 3a-Versicherungen vom Gesetz über die 3a-Vorsorge vorgeschrieben.
Eine Todesfallrisikoversicherung des Typs 3b ist eine freie Vorsorgeversicherung. Die Beiträge sind nicht steuerlich abzugsfähig, aber die Leistungen sind steuerfrei. Die Begünstigten können vollkommen frei bestimmt werden.

Hier gibt es weitere Informationen über die Todesfallrisikoversicherung.



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