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Mutter-und-VaterDie Swiss Life-Studie «Verliebt, verlobt, versorgt: Wie sich Erwerbsbiografien und Haushaltsformen auf den ‘Gender Pension Gap’ auswirken» beleuchtet die Vorsorgerisiken, die sich aufgrund von Teilzeitarbeit, Scheidung und Konkubinat ergeben. Die Erwerbsbiografien und Familienmodelle in der Schweiz sind zwar im Umbruch. Aber der «Gender Pension Gap» wird bestehen bleiben, weil die Differenz beim Erwerbspensum von Mann und Frau auf absehbare Zeit bestehen bleibt: Die Frauen erwirtschaften nach wie vor ein erheblich tieferes Lebenserwerbseinkommen als die Männer.

«Pensumslücke» wird kleiner, verschwindet aber nicht
Zentral für den «Gender Pension Gap», den geschlechtsbedingten Rentenunterschied, sind die unterschiedlich hohen Lebenserwerbseinkommen von Frauen und Männern. Das ist primär eine Folge der Pensumsreduktion von Müttern. Zwar sank die durchschnittliche Geschlechterdifferenz beim Erwerbspensum zwischen 1996 und 2022 von etwa 40 auf 24 Prozent. Und sie dürfte sich weiter verkleinern: Verschwinden wird sie jedoch auf absehbare Zeit nicht. So zeigt die im Rahmen der Swiss Life-Studie «Verliebt, verlobt, versorgt: Wie sich Erwerbsbiografien und Haushaltsformen auf den ‘Gender Pension Gap’ auswirken» durchgeführte Umfrage, dass kinderlose junge Frauen, die einen Kinderwunsch äussern, häufiger eine Reduktion des eigenen Erwerbspensums erwarten als ihre männlichen Pendants. Ein solcher Entscheid ist oft nachhaltig: Hat man das Pensum einmal reduziert, arbeitet man bis zur Pensionierung häufig nicht mehr Vollzeit. Aber: Das aus dem Teilzeitpensum entstehende tiefere Erwerbseinkommen führt besonders bei der Pensionskasse zu tieferen Renten. Zudem wird das Sparpotenzial in der dritten Säule eingeschränkt.

Rollenbilder prägen die Erwerbsbeteiligung nach wie vor
Es gibt verschiedene Gründe für die Geschlechterunterschiede bei der Arbeitsmarktbeteiligung. Einerseits zeigen sich klare Rollenbilder: Die von Swiss Life Befragten finden im Schnitt, dass für Mütter von kleinen Kindern ein Pensum von 50 Prozent ideal sei, bei Vätern eines von 80 Prozent. Andererseits sind die Geschlechterdifferenzen beim Erwerbspensum gemäss den Idealvorstellungen der Bevölkerung geringer als die tatsächlich beobachteten: Wenn sie freiwählen könnten, würden Väter in einem tieferen Durchschnittspensum arbeiten, als sie es effektiv tun. Mütter hingegen möchten leicht mehr arbeiten. Dies deutet darauf hin, dass nicht nur Präferenzen oder Rollenbilder für die Beteiligung am Arbeitsmarkt verantwortlich sind, sondern auch Sachzwänge. So zeigt die Umfrage, dass etwa ein Drittel der nicht oder teilzeiterwerbstätigen Mütter zu wenig oder zu teure Krippenplätze oder ausserschulische Betreuungsmöglichkeiten als Grund aufführt, weshalb nicht oder nur Teilzeit gearbeitet wird. Kommt dazu: Nur eine Minderheit der Frauen und Männer setzt sich ernsthaft damit auseinander, welche Auswirkungen das Arbeitspensum für ihre Altersvorsorge hat.

Scheidungsrisiko wird unterschätzt
Wesentlich für den geschlechtsbedingten Rentenunterschied ist auch die Haushaltssituation. So ist die Rentendifferenz zwischen den Geschlechtern unter heutigen verheirateten Pensionierten am grössten, hat dort aber in der Regel geringere unmittelbare finanzielle Auswirkungen als in anderen Konstellationen. Dies dürfte auch für die Zukunft gelten, da mit 66 Prozent eine Mehrheit der befragten verheirateten Paare unter 64 ihre Einkommen weitgehend zusammenlegt. Dabei ist jedoch zu bedenken: Jede Ehe kann durch Scheidung oder Tod enden. Die Befragten unterschätzen jedoch das Risiko, dass die eigene Ehe geschieden werden könnte: Sie bewerten es durchschnittlich ähnlich hoch wie das eigene Verwitwungsrisiko vor der Pensionierung. Tatsächlich werden im Erwerbsalter aber etwa 4,5-mal so viele Frauen geschieden, als dass sie verwitwen. Es beschäftigen sich ausserdem nur 26 Prozent der verheirateten Männer und 19 Prozent der Frauen eingehend damit, wie sich eine Scheidung auf ihre Altersvorsorge auswirken würde. Dies, obwohl eine Scheidung für beide Ex-Eheleute gewichtige negative finanzielle Folgen hätte.

Teilzeittätige Mütter im Konkubinat haben besonders hohe Vorsorgerisiken
Immer mehr Elternpaare bleiben zumindest anfänglich unverheiratet: 2022 waren etwa 20 Prozent der Paare mit Kindern unter fünf Jahren unverheiratet, gegenüber erst etwas über 10 Prozent im Jahr 2010. Unverheiratete Mütter mit Partner und Kindern unter 15 Jahren arbeiten durchschnittlich in einem 58 Prozent-Pensum, ihre männlichen Partner dagegen rund 90 Prozent.
Die starke Zunahme des Konkubinats mit Kindern führt zu neuen vorsorgetechnischen Herausforderungen, da teilzeitarbeitende Mütter in Konkubinatshaushalten im Trennungs- oder im Todesfall des Partners in der Regel viel schlechter abgesichert sind als verheiratete. Theoretisch lassen sich solche Lücken im Rahmen der privaten Vorsorge und vertraglicher Vereinbarungen verkleinern. Ob dies allerdings hinreichend geschieht, ist zumindest fraglich. Gemäss der Swiss Life-Umfrage setzen sich auch Konkubinatseltern nur selten vertieft mit den für sie relevanten Vorsorgefragen auseinander.

Fazit aus der Swiss Life Studie
Speziell teilzeitarbeitende oder gar nicht arbeitende Frauen mit Kindern im Konkubinat oder verheiratet, aber natürlich auch ihre Männer, sollten sich vertieft mit den aufgrund ihrer Erwerbssituation ergebenden Vorsorgerisiken auseinandersetzen. Und stets darüber nachdenken, wie sie die zu erwartenden Vorsorgeleistungen verbessern können.



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