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saeule-3aEin Steuergeschenk für Besserverdienende: Weil beide Kammern des Parlaments die Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» entgegen dem Willen des Bundesrats angenommen haben, hat die Landesregierung eine «Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen» bis zum 6. März 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Demnach sollen künftig Beitragslücken in der steuerbegünstigten Vorsorgesäule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Lesen Sie Einzelheiten dazu. Zudem bieten wir Ihnen den Hinweis auf einen umfassenden Vergleich der existierenden Säule 3a-Vorsorgefonds.

Individuelle Selbstvorsorge mittels der Säule 3a soll gestärkt werden
Die Einführung der «Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen» soll in Zukunft Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen. Der Bundesrat erfüllt damit das Anliegen der von ihm zur Ablehnung empfohlen, aber von beiden Kammern des Parlaments angenommenen Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen». Beitragslücken, die ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen entstehen, sollen zu einem späteren Zeitpunkt mit Einkäufen geschlossen werden können. Wenn also Personen keine oder nicht die maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a bezahlen, können sie solche Beitragslücken nachträglich durch steuerabzugsfähige Einkäufe bis zu zehn Jahre rückwirkend ausgleichen. Damit soll die Individuelle Selbstvorsorge mittels der Säule 3a gestärkt werden.

Wie es funktionieren soll
Ein Einkauf in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a soll jährlich zusätzlich zum ordentlichen Beitrag in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» zulässig sein: Das sind 2024 maximal 7’056 Franken. Diese Einkaufsgrenze gilt auch für Personen, die nicht in der zweiten Säule versichert sind. Wer einen Einkauf tätigen möchte, muss in diesem Jahr zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein, das heisst über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen. Ein Einkauf setzt überdies voraus, dass im betreffenden Jahr der ordentliche Jahresbeitrag von 7'056 Franken vollständig entrichtet wird. Der Einkaufsbetrag soll wie der ordentliche Jahresbeitrag dabei vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sein.

Prinzip der Selbstdeklaration
Die Einkäufe in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a sollen nach dem Prinzip der Selbstdeklaration erfolgen. Dabei sehen die neuen Bestimmungen Regelungen vor, um die Rechtmässigkeit von Einkäufen abzusichern. Eine durch die betreffende Vorsorgeeinrichtung ausgestellte Bescheinigung soll zudem gewährleisten, dass Einkäufe auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen und insbesondere von den zuständigen Steuerbehörden ordnungsgemäss überprüft werden können.

Vorteil nur für besserverdienende zehn Prozent der Steuerpflichtigen
Die Möglichkeit, über den jährlichen Maximalbetrag hinaus Einzahlungen für vergangene Beitragsjahre in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a zu leisten, kommt vor allem den besserverdienenden Haushalten zugute, die ein steuerbares Jahreseinkommen von deutlich über 100’000 Franken erwirtschaften. Gemäss der Steuerstatistik der direkten Bundessteuer 2019 beanspruchen nur rund zehn Prozent der Steuerpflichtigen den jährlich zulässigen Maximalabzug für die Zahlung in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a.

Jährliche Steuerverluste von etlichen hundert Millionen Franken
Nach einer groben Schätzung ist mit jährlichen Verlusten bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Millionen Franken zu rechnen. Davon entfallen 21,2 Prozent auf die Kantone und 78,8 Prozent auf den Bund.
Bei den Einkommensteuern der Kantone und Gemeinden ist nach einer groben Schätzung von Verlusten jährlich zwischen 200 bis 450 Millionen Franken auszugehen.

Umfassenden Vergleich der existierenden Säule 3a-Vorsorgefonds
Moneyland.ch hat die Kosten und die Performance von 3a-Vorsorgefonds untersucht. Klassische 3a-Vorsorgefonds sind allesamt recht teuer, es gibt aber markante Unterschiede: Der teuerste 3a-Vorsorgefonds ist mehr als viermal so teuer wie der günstigste. Aktiv verwaltete 3a-Vorsorgefonds sind fast doppelt so teuer wie passiv verwaltete.
Hier finden Sie den umfassenden Vergleich der existierenden Säule 3a-Vorsorgefonds in Tabellenform.



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