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Leistungen EFAS ab Jan 2028EFAS, die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, hat nach 14 Jahren am 22. Dezember 2023 die letzte Hürde im Parlament genommen. Die EFAS-Allianz von 22 Akteuren ist erfreut über die Verabschiedung dieser zentralen Reform für das Schweizer Gesundheitssystem. Die Gesundheitsbranche ist jetzt gefordert, die Umsetzung der Reform vorzubereiten, damit beim Inkrafttreten am 1. Januar 2028 zuerst alle medizinischen und anschliessend auch die pflegerischen Leistungen, egal ob ambulant oder stationär, aus einer Hand finanziert werden können.

Ein historischer Entscheid
«Historisch», schreibt die EFAS-Allianz in der Medienmitteilung vom 22. Dezember 2023: «Das neugewählte Parlament hat heute die EFAS in seiner ersten Session verabschiedet. Der Vorschlag zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen war 14 Jahre im parlamentarischen Prozess. Dank der Zustimmung und Kompromissfähigkeit einer grossen Mehrheit im Parlament ist dieser Meilenstein in der Gesundheitspolitik gelungen. Die für die EFAS notwendige Gesetzesänderung ist im Schlussabstimmungstext «Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Einheitliche Finanzierung der Leistungen, Änderung vom 22. Dezember 2023» festgehalten.

EFAS behebt bestehende Fehlanreize im Finanzierungssystem
Bei EFAS handelt es sich um die umfassendste Reform des Krankenversicherungsgesetzes KVG seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung vor über zehn Jahren. Es ist eine der wichtigsten Reformen unseres Gesundheitssystems. Die EFAS-Allianz mit 22 Akteuren hat sich für diese Reform stark gemacht, damit bestehende Fehlanreize aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen behoben werden.

Das sind die 22 Akteure der EFAS-Allianz

Unterstützer von EFAS


Förderung der kostengünstigeren Ambulantisierung
Die Akteure sind überzeugt: Die EFAS wird unter anderem zusammen mit der stetigen Verbesserung der ambulanten und stationären Tarifsysteme viele positive Entwicklungen anstossen: Von der Förderung der kostengünstigeren Ambulantisierung über das Aufbrechen des Silo-Denkens bis zur Stärkung der integrierten Versorgung.

Sinnvolle Reformen sind mehrheitsfähig!
Sinnvolle Reformen sind mehrheitsfähig! Das Ja zur EFAS hat Signalwirkung für die Schweizer Gesundheitspolitik und kann als Initialzündung für weitere Reformvorhaben zur Behebung von Fehlanreizen dienen. In jedem Fall bestätigt es die EFAS-Allianzpartner in ihrem Engagement, sich für ein solidarisches und finanziell tragbares Gesundheitssystem der Zukunft einzusetzen.

Gemeinsam die Umsetzung der EFAS-Reform anpacken
Nach Ablauf der Referendumsfrist wird die EFAS im Akutbereich auf den 1. Januar 2028 in Kraft treten. Die Pflegeleistungen werden vier Jahre später in die einheitliche Finanzierung integriert. Bis zum Start ist die Branche gefordert, die nötigen Arbeiten für eine erfolgreiche Umsetzung zu erledigen. Die grösste Herausforderung dürfte die Erarbeitung eines neuen Tarifs für Pflegeleistungen sein, der bis zu deren Einbezug bereit sein muss. Die EFAS-Allianz zählt für eine zügige Umsetzung dieses Projekts auf die konstruktive Mitwirkung aller involvierten Partnerinnen und Partner.



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