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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2020-07 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LX: Der Bezug der Rente aus der Pensionskasse sowie der frühzeitige Bezug von Altersleistungen sind beliebt – Etliche 74-Jährige arbeiten immer noch
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Die jüngsten Schweizer Sozialanalysen zeigen auf, wie viele Schweizerinnen und Schweizer sich beim Bezug der Altersleistungen aus der Pensionskasse für die Rente oder das Kapital oder eine Kombination davon entscheiden. Zudem wird dargelegt, wie häufig Altersleistungen aus der Pensionskasse vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen werden und wie verbreitet das Arbeiten nach dem gesetzlichen Rentenalter ist. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
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Selbständige Ärztinnen erhalten keine Betriebszulagen bei Mutterschaft, aber das könnte bald ändern
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Das Bundesgericht unterstreicht im Urteil 9C_737/2019 vom 22. Juni 2020 klipp und klar: «Selbständig erwerbende Frauen und damit selbständige Ärztinnen haben bei Mutterschaft keinen Anspruch auf Betriebszulagen zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung. Dies entspricht dem klaren Willen des Gesetzgebers.» Der Grund: Im «Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft EOG», in dem sowohl der Erwerbsersatz für Militärdienstleistende wie auch die Mutterschaftsentschädigung geregelt sind, wird in Artikel 8 ausschliesslich den selbständigen Militärdienstleistenden, nicht aber den Müttern ein Anspruch auf Betriebszulagen zugesprochen. Diese Ungleichbehandlung der Geschlechter könnte bald beseitigt werden.
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Überbrückungsleistungen für Arbeitslose, die nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden
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Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ist am 19. Juni 2020 vom Schweizer Parlament verabschiedet worden. Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2020. Ein Komitee «Nein zur Entlassungsrente» sammelt Unterschriften für ein Referendum. Deshalb könnte das Volk das letzte Wort haben. Gemäss dem neuen Gesetz kann man als nach dem 60. Altersjahr ausgesteuerter verheirateter Arbeitsloser bis zur ordentlichen Pensionierung eine Höchstrente von jährlich bis zu 65'643 Franken erwarten.
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Langfristige Regelung der Ärztezulassung ist unter Dach und Fach
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Das Schweizer Parlament hat am 19. Juni 2020 das Bundesgesetz über die Krankenversicherung mit den neuen definitiven Bestimmungen über die Zulassung von Leistungserbringern ergänzt. Die Regelungen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Dann wird eine fast zwanzigjährige Periode mit befristeten Zulassungsbeschränkungen zu Ende gehen. Lesen Sie, wie die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten geregelt sein wird.
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«Ich suche einen neuen Wohnort: Wie kann ich meine Steuerbelastung in potenziellen Wohngemeinden rasch ermitteln und vergleichen?»
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Frage von Dr. med. U. A. in B.: «Ich suche einen neuen Wohnort, wo ich Wohneigentum erwerben will. Wie kann ich die mich erwartende Steuerbelastung aufgrund meines Einkommens und Vermögens in den für mich infrage kommenden Gemeinden rasch ermitteln und vergleichen?» Die Antwort: In der Schweiz kann jedermann aufgrund seines Einkommens und Vermögens seine potenziellen Steuern für jede Gemeinde online mit ein paar Klicks berechnen. Lesen Sie, wie das geht.
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Revision des Versicherungsvertragsgesetzes: Bald kann man einen rechtsgültig abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen einfach mit einem E-Mail widerrufen
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Nach jahrelangem Hin und Her hat das Schweizer Parlament am 19 Juni 2020 die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2020. Wird das Referendum nicht ergriffen, was zu erwarten ist, kann der Bundesrat das Gesetz in Kraft setzen. Das Gesetz stärkt die Rechte der Versicherten erheblich und ermöglicht überdies einen dem digitalen Zeitalter angepassten Geschäftsverkehr im Versicherungsbereich. Lesen Sie die wichtigsten neuen Regelungen.
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