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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2023-06 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XCV: Teilpensionierung ist mehr denn je besser als Frühpensionierung
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Eine Inflation beharrlich über zwei Prozent, steigende Hypothekarzinsen, überwiegend stagnierende oder sogar sinkende Reallöhne sowie ein tieferer Rentenumwandlungssatz: Dieser Mix kann die bisherige Finanzplanung für eine Frühpensionierung vieler Menschen durcheinanderbringen. Es braucht schlicht mehr Geld, um das angestrebte Einkommen von beispielsweise 80 Prozent des bisherigen Erwerbseinkommen nach der Frühpensionierung für die erwarteten Jahrzehnte bis zum Ableben zu sichern. Ein Ausweg: die schrittweise Teilpensionierung.
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Sonnenkollektoren können mit einem Pensionskassenvorbezug finanziert werden, aber nur für den Stromeigenbedarf
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Die beliebten Vorbezüge aus der Pensionskasse können für den Erwerb oder den Bau von selbst genutztem Wohneigentum, für die Rückzahlung von Hypotheken oder für werterhaltende Umbau- und Renovationsarbeiten des Wohneigentums alle fünf Jahre im jeweiligen Mindestbetrag von 20'000 Franken getätigt werden. Zu den werterhaltende Umbau- und Renovationsarbeiten zählen auch Sonnenkollektoren. Dies aber nur, wenn die Stromproduktion daraus dem nachgewiesenen Eigenbedarf dient.
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«Die Cybersicherheitsschulung der Mitarbeitenden ist ein zentraler Punkt der Cybersicherheit»
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Die Digitalisierung schreitet in kleinen und mittleren Unternehmen wie Arztpraxen und andern medizinischen Einrichtungen unaufhaltsam voran. Die digitalisierten Arbeitsprozesse greifen immer mehr ineinander. Doch oftmals wird gerade bei kleineren Unternehmen der Cybersicherheit noch zu wenig Beachtung geschenkt. Das steht im soeben erschienenen Halbjahresbericht 2022/II des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC. Wichtig zu wissen: Die Mitarbeitenden sind ein Schlüsselelement der Cybersicherheit. Dazu kommt: Es braucht eine optimale Cyberversicherung.
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«Gekündigte Medizinische Praxisassistentin MPA hat uns ihre Schwangerschaft verschwiegen: Ist die Kündigung gültig?»
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Frage von Dr. med. A. K. in B.: «Wir sind eine Praxisgemeinschaft und haben einer Medizinischen Praxisassistentin wegen häufiger Abwesenheit und mangelnder Leistung ordentlich gekündigt. Beim Ausspruch der Kündigung und der Übergabe des Kündigungsschreibens hat sie uns erstmals verraten, dass sie seit vier Wochen schwanger sei und das auch von Anfang an gewusst habe. Sie hat uns mithin ihre Schwangerschaft bewusst verschwiegen. Meine Frage: Ist diese Kündigung gültig?»
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«Die letzte Chance, um dem Elektronischen Patientendossier EPD zum Durchbruch zu verhelfen»
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Dank dem Chatbot «ChatGPT» hat die Künstliche Intelligenz innert Tagen und Wochen ein globales Millionenpublikum erreicht. Das ist der Weltrekord für die Implementierung eines Digitalprodukts. Ein Gegenbeispiel ist das Elektronische Patientendossier EPD in der Schweiz: 2007 startete das Bundesamt für Gesundheit das Projekt «eHealth». Erst nach zehn Jahren trat 2017 das Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier in Kraft. Seitdem führt für das Elektronische Patientendossier EPD ein Flop-Dasein: Bislang haben weniger als 20'000 Personen oder erst rund 0,2 Prozent der Bevölkerung ein EPD eröffnet. Deshalb wollen die Bundesbehörden das EPD nun mit aller Kraft beleben.
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Obligatorische Unfallversicherung für das Praxispersonal und freiwillige Unfallversicherung für Selbständigerwerbende: den Prämienrechner nutzen!
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Im «Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG» sind die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung gesetzlich festgeschrieben. Und in Artikel 5 des UVG steht: «Die Bestimmungen über die obligatorische Versicherung gelten sinngemäss für die freiwillige Versicherung für Selbständigerwerbende». Ergo: Ob obligatorisch oder freiwillig, die Leistungen der Unfallversicherung sind gesetzlich festgelegt. Gleichwohl sind die UVG-Prämienunterschiede im Schweizermarkt enorm. Unsere Prämienrechner zeigen, wie tief die Prämien sein können.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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