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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2024-04 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge CV: Das Risiko der Teilinvalidität privat absichern!
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Die staatliche Invalidenversicherung IV und damit auch die meisten Pensionskassen zahlen erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent eine Teilrente und ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze Invalidenrente. Die obligatorische Unfallversicherung dagegen zahlt bereits ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent eine Invalidenteilrente. Und jetzt kommt es: Laut der SUVA-Medienstelle waren 2023 von den neu zugesprochenen 1’319 Invalidenrenten 1'098 für Invalide mit einem Invaliditätsgrad bis 39 Prozent und nur 221 mit einem von der IV als rentenwürdig anerkannten Invaliditätsgrad von 40 Prozent und mehr. Diese Zahlen zeigen: Die Teilinvalidität ist offenbar ein häufiges Phänomen. Die IV-Medienstelle gibt auf Anfrage jedoch nicht bekannt, wie viele Teilinvalide wegen eines Invaliditätsgrads von unter 40 Prozent vom IV-Rentenbezug ausgeschlossen worden sind.
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Im Falle einer Bankpleite kommen in der Schweiz ein Konkursprivileg, die Einlagenversicherung und bei 21 Kantonalbanken die Staatsgarantie zum Zug
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Die gestrauchelte Credit Suisse ist dank einer gesetzlich nicht verankerten impliziten Staatsgarantie aufgefangen worden. Die Einleger haben nichts verloren. Solche Rettungen sind wohl den systemrelevanten Banken vorbehalten, die «too big to fail» sind. Fragt sich, wie unser hart erarbeitetes Geld bei den vielen andern Banken geschützt ist. Antwort: Mit Ausnahme von 21 Kantonalbanken nicht allzu gut.
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Bundesgericht: Wenn die alleinerziehende Mutter ihr Einkommen erhöht, kann der vom unterhaltspflichtigen Vater zu zahlende Betreuungsunterhalt gesenkt werden
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Gute Nachricht für geschiedene Väter, die der alleinerziehenden Mutter einen hohen Kindesunterhalt bezahlen, weil diese Mutter wegen der Kinderbetreuung nur über ein bescheidenes oder überhaupt kein Einkommen verfügt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass der im Kindesunterhalt enthaltene Betreuungsunterhalt gesenkt werden kann, wenn die alleinerziehende Mutter ein höheres Einkommen erzielt. Mit dem Betreuungsunterhalt wird der obhutsberechtigte Elternteil für die Betreuungszeit entschädigt, in der er oder sie aufgrund der Kinderbetreuung nicht in Vollzeit arbeiten kann. Wenn sich da etwas ändert, kann der Betreuungsunterhalt zahlende Elternteil aufgrund des Bundesgerichtsurteils 5A_176/2023 eine Senkung des Kindesunterhalts verlangen.
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Jede zweite Arztperson ist älter als 50 und jede vierte Arztperson älter als 60
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In der Schweiz haben 2023 laut der FMH-Ärztestatistik 41’100 Ärztinnen und Ärzte mit 35’488 Vollzeitäquivalenten gearbeitet. Das sind 800 Vollzeitäquivalente oder 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die drei herausragenden Merkmale der Schweizer Ärzteschaft: Hoher Anteil der Älteren, hoher Anteil der ausländischen Ärztinnen und Ärzte sowie hoher Frauenanteil namentlich bei den jüngeren Ärztinnen und Ärzten.
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Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen: Die vielen Risiken richtig versichern
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Die auf Schweizer Gebäuden wachsende Zahl von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom oder von Solarthermie-Anlagen zur Erzeugung von Wärme sind aufgrund der bisherigen Erfahrung etlichen Risiken ausgesetzt. Es lohnt sich, diese Risiken zu kennen und dann auch richtig zu versichern. Denn einige Schäden an Solaranlagen können rasch sehr teuer werden.
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Rechtsschutzversicherung: Immer zuerst den Schaden melden, bevor man selbst einen Anwalt engagiert
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Frage von Dr. med. K. A. in B.: Nach einem Schadenfall, der durch meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist, habe ich sofort meinen Vertrauensanwalt eingeschaltet. Erst dann habe ich den Schaden an meine Rechtsschutzversicherung gemeldet. Diese hat den von mir gewählten Anwalt abgelehnt und einen andern Anwalt vorgeschlagen. Habe ich etwas falsch gemacht?
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