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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2019-09 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge L: Tiefzinsumfeld droht jungen Erwerbstätigen ein Drittel des Pensionskassenguthabens wegzufressen
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Die Tiefzinspolitik der Notenbanken wirkt sich auf die Altersvorsorge jüngerer Menschen verheerend aus. Das zeigt eine Prognose von Comparis zur Renditeentwicklung der Pensionskassen. Heute Dreissigjährige zum Beispiel verlieren bei einem länger anhaltenden Tiefzinsumfeld ein Drittel ihres Pensionskassenguthabens, wird gewarnt. Zusätzliches eigenverantwortliches Vorsorgesparen ist mithin vordringlicher denn je.
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Wie steht es mit den ZSR- und K-Nummern sowie der Ärztehaftpflicht in einer Praxisgemeinschaft mit zwei Gesellschaftern und einer angestellten Fachärztin?
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Frage von Dr. med. U. A. in Z.: «Wir gründen ein Praxisgemeinschaft in der Form einer einfachen Gesellschaft. Wir sind zwei Ärzte als Gesellschafter mit je einer eigenen ZSR(Zahlstellenregister)-Nummer zur Abrechnung von Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenkassen. Dazu wollen wir eine eigenverantwortlich behandelnde Fachärztin anstellen. Erhält diese auch eine ZSR-Nummer oder eine K(Kontroll)-Nummer)? Wem würde diese K-Nummer zugeordnet? Und könnten wir die Ärztehaftpflichtversicherung der angestellten Fachärztin als Zusatz in eine der beiden Ärztehaftpflichtversicherungspolicen der Gesellschafter aufnehmen?»
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«Ich gebe meine Praxis auf, will die Berufsausübungsbewilligung behalten, arbeite aber nur noch als Experte und Gutachter: Braucht es eine Ärztehaftpflichtversicherung?»
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Frage von Dr. med. S.E. in W.: «Ich werde Ende dieses Jahres meine Arztpraxis im Kanton Zürich aufgeben. Meine weiterlaufende kantonale Berufsausübungsbewilligung will ich behalten. Ab dem Jahre 2020 werde ich aber ohne Patientenkontakt nur noch als Experte und Gutachter für Gerichte, Behörden oder Versicherungen tätig sein. Braucht es da noch eine Ärztehaftpflichtversicherung?»
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Jetzt soll es vorwärtsgehen mit der obligatorischen elektronischen Rechnungsübermittlung an die Krankenkassen
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Am 19. September 2019 hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat die beiden Motionen «KVG. Dank der Digitalisierung die Effizienz steigern und die Kosten reduzieren» und «Digitalisierung auch im Gesundheitswesen. Sämtliche Rechnungen sollen elektronisch zu den Krankenversicherern» angenommen. Das Ziel: Leistungsabrechnungen, namentlich jene der Ärzte, Spitäler, Labors, Physiotherapeuten, Spitex und Apotheken, sollen künftig elektronisch zu den Krankenversicherungen gelangen. Das angestrebte Ergebnis: Die Verwaltungskosten senken und die Rechnungen effizienter kontrollieren, um damit weitere Kosten zu sparen.
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Der Bundesrat will Individualdaten von Krankenversicherten erheben
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Laut einer unlängst veröffentlichten Medieninformation will der Bundesrat auf Individualdaten von Krankenversicherten zugreifen können. Denn diese Daten seien für das Funktionieren des Gesundheitssystems sehr wichtig. Und sie ermöglichen es, die Transparenz zu verbessern und Massnahmen umzusetzen, die zur Dämpfung der Gesundheitskosten beitragen.
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Dank des «VMP Verband für Medizinalpersonen» gibt es für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen besonders günstige Versicherungsprämien
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Frage von Frau Dr. med. P.A. in G.: «Was ist eigentlich der von Ihnen stets genannte «VMP Verband für Medizinalpersonen» und in welchem Verhältnis steht er zur Ärzteberatung ABC?»
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56 |
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