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Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik vom 27. November 2025: «2024 bezogen 45 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner ihre Pensionskassenleistung ausschliesslich als Kapital, 36 Prozent ausschliesslich als Rente und 19 Prozent als Kombination aus Rente und Kapital.» Damit bestätigt sich der Trend aus dem Vorjahr: Erheblich mehr Pensionskassenversicherte entscheiden sich für den ausschliesslichen Kapitalbezug als für den ausschliesslichen Rentenbezug. Für die Beliebtheit des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse gibt es etliche gute Gründe. Aber: Wer das Pensionskassenkapital bezieht und bewusst auf die sichere lebenslange Rente verzichtet, geht ein Risiko ein. Dieses Risiko wird zuweilen unterschätzt.

Drei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Geld aus der Pensionskasse beziehen können
Grundsätzlich gibt es im Zeitpunkt der frühen oder ordentlichen Pensionierung die folgenden Möglichkeiten für die Verwendung des angehäuften Pensionskassenkapitals:

  • Umwandlung des gesamten Kapitals in eine lebenslange Rente
  • Bezug des vollen Kapitals (kann bei einigen Pensionskassen eingeschränkt sein)
  • Bezug eines Teils des Kapitals und gleichzeitig Bezug einer lebenslangen, notabene tieferen Rente
  • Sonderfall: 1e-Vorsorgepläne, die in einer getrennten Rechtseinheit ausschliesslich Lohnanteile über 136’080 Franken versichern, sehen zumeist nur den Kapitalbezug vor.


Die sichere Variante: Eine lebenslange Rente
Die Pensionskassenrente hat man sicher im Sack. Nach menschlichem Ermessen wird sie dem Pensionär bis zum Lebensende ausbezahlt und muss als Einkommen versteuert werden.
Als Nominalwert wird sie allerdings von der Inflation angenagt: Viele Pensionskassen zahlen keinen Teuerungsausgleich.
Zudem erhalten im Todesfall hinterbliebene Ehepartner und Lebenspartner nur eine deutlich tiefere Rente. Nachkommen und weitere Angehörige erhalten meist gar nichts. Extremfall: Stirbt ein Rentnerehepaar kurz nach der Pensionierung, bleibt das gesamte angesparte Guthaben in der Pensionskasse. Deshalb: Wer sicher ist, krankheitshalber eine verkürzte Lebenserwartung zu haben, sollte den teilweisen oder ganzen Kapitalbezug erwägen. Es sei denn, man verfüge über einen Vorsorgeplan, der eine «Altersrente mit Kapitalschutz» bietet.

Die chancenreichere und zugleich riskantere Variante: Der volle Kapitalbezug
Wer das Pensionskassenkapital voll bezieht, muss dafür zuerst mal die von Kanton zu Kanton unterschiedlich hohe Vorsorgekapitalbezugssteuer mit einem privilegierten Steuersatz bezahlen. Wer über ein Grosses Pensionskassenkapital verfügt, sollte die vom Gesetzgeber gebotenen Möglichkeiten des gestaffelten Kapitalbezugs ausnutzen. Das wird umso mehr gelten, wenn die vom Bundesrat gewünschte progressive Besteuerung der Vorsorgekapitalbezüge auf Bundesebene kommen sollte.
So oder so: Das bezogene und einmalig versteuerte Pensionskassenkapital fällt vollständig ins Privatvermögen. Es kann nach Belieben vermehrt, verzehrt, verschenkt oder vererbt werden.
Eines ist und bleibt allerdings sicher: Die Kapitalbezügerin oder der Kapitalbezüger findet am Monatsende nicht einfach bequem die Pensionskassenrente auf dem Konto. Sie oder er muss sich um die Verwaltung des bezogenen Vorsorgevermögens kümmern: Dabei muss eine Rendite erwirtschaftet werden, was mit entsprechenden Anlagerisiken verbunden ist.

Das Risiko beim Kapitalbezug: Das Geld kann zu früh ausgehen
Eine der grössten Gefahren beim vollen Kapitalbezug ist das Risiko, dass das Geld zu früh ausgeht. Dies oft darum, weil etliche Pensionierte ihre Lebenserwartung unterschätzen und dann länger leben. Wenn die Betroffenen Kapitalbezügerinnen und Kapitalbezüger dann noch die Renditen überschätzen, die sie mit ihrem bezogenen Pensionskassenkapital erzielen können, fehlt allzu oft früher oder später das Geld in der Kasse.
Was Politiker in diesem Zusammenhang befürchten: Wenn das Kapital vor Ende der Lebenszeit erschöpft ist, können die Pensionäre auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das ist schlecht für den finanziell bereits überforderten Staat.

Die flexible Variante: Eine Kombination aus Kapitalbezug und Rente
Es gibt angehende Pensionierte, die über ein stattliches Pensionskassenkapital verfügen und die beispielsweise

  • eine Hypothek vermindern oder ganz abzahlen wollen
  • sich in den ersten Pensionsjahren etwas Besonderes wie eine teure Weltreise leisten wollen
  • einen Teil des Pensionskassenkapitals unbedingt vererben wollen
  • noch lange in Teilzeit arbeiten wollen und damit für die Finanzierung des erstrebten Lebenswandels mit einer tieferen lebenslangen Pensionskassenrente auskommen können.

In solchen Fällen kann man sich dafür entscheiden, einen Teil des Pensionskassenkapitals in Kapitalform und den Rest in Form einer lebenslangen Rente zu beziehen.
Und: Wer einen 1e-Vorsorgeplan hat, muss das 1e-Pensionskassenvermögen sowieso zumeist als Kapital beziehen. Da entsteht dann oft eine Kombination aus Rente und Kapital.

 

 
 

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