Fragen ?
Kontakt
Hören Drucken Teilen
Bundesverwaltungsgericht

Das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen bestehend aus dem Einzelleistungstarif Tardoc und den ambulanten Pauschalen ist wie vorgesehen am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Dies, obwohl die Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetia FMCH am 5. Dezember 2025 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Genehmigung von zwölf ambulanten Pauschalen eingereicht hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde mit dem Urteil C9459/2025 vom 22. Januar 2026 abgewiesen.

Tarifentgenehmigungen des Bundesrates können nicht angefochten werden
Nach seitenlangen Erwägungen im Urteil C9459/2025 vom 22. Januar 2026 stellt das Bundesverwaltungsgericht kurz und bündig fest: «Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde der Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetia FMCH gestützt auf die konstante Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zur fehlenden Anfechtbarkeit von Beschlüssen hinsichtlich der Genehmigung von Tarifstrukturen durch den Bundesrat als zum vornherein unzulässig.»

Tarifanfechtungen sind nur im Einzelfall möglich
Das Bundesverwaltungsgericht räumt allerdings ein: Immerhin könne die Tarifstruktur «im Rahmen einer konkreten Streitigkeit betreffend die Anwendung des fraglichen Tarifs überprüft». Es besteht also die Möglichkeit, dass Gerichte bei bestimmten Streitfällen zwischen Ärzten und Versicherern über einzelne Tarifpositionen auf kantonaler Ebene eingreifen können.
Oder: Tarifanfechtungen sind nur im Einzelfall möglich. Die FMHC will Ärztinnen und Ärzte unterstützen, die unter dem Stichwort «akzessorische Normenkontrolle» gewisse Abrechnungen anfechten wollen.

FMCH: Es gibt es eine Gesetzeslücke, die vom Parlament rasch geschlossen werden sollte
Unter dem Titel «Gesetzeslücke: Fehlende gerichtliche Überprüfung von Tarifentscheiden des Bundesrates» kommentiert die Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetia FMCH die Abweisung ihrer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wie folgt: «Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts legt offen, dass der gesetzlich vorgesehene Prüfauftrag des Bundesrates bei der Genehmigung von Tarifstrukturen keiner materiellen gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Der Bundesrat wäre zwar gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Tarifstrukturen den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes KVG entsprechen. Wird ein Genehmigungsentscheid jedoch auf nationaler Ebene gesetzeswidrig gefällt, wie bei den Fallpauschalen geschehen, besteht keine Möglichkeit, diesen Entscheid gerichtlich überprüfen zu lassen.
Damit wird eine strukturelle Gesetzeslücke sichtbar: Während gegen Tarifentscheide kantonaler Behörden eine gerichtliche Überprüfung möglich ist, fehlt ein entsprechendes Rechtsmittel gegenüber Genehmigungsentscheiden des Bundesrates. Die FMCH erwartet vom Bundesparlament, dass diese Gesetzeslücke rasch geschlossen wird.»

 

 
 

Haftungsausschluss
Dieses Webseite informiert über spezifische Themen, die im Zusammenhang von Versicherungen wissenswert sind. Es stellt weder ein Angebot von Versicherungen dar, noch führt es zu einer Vertrags- oder Beratungsbeziehung zwischen Ihnen und den Herausgebern dieser Webseite. Die Inhalte dieser Webseite stellen keine persönliche Beratung dar, ersetzen keine persönliche Abklärung Ihrer Situation und sind nicht verbindlich. Etwaige Hinweise, Empfehlungen oder Beispiele sind allgemeiner Natur und nicht als persönliche Empfehlung oder Aufforderung zu verstehen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Informationen. Eine Haftung der Herausgeber für Schäden, die aus der Anwendung der dargestellten Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen. Bitte treffen Sie keine Entscheidungen allein aufgrund der Inhalte dieser Webseite. Für eine individuelle und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an die Ärzteberatung ABC oder weitere Experten.

 
 

Weitere Optionen