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«Erfahren Sie, wo und wann sich Einzahlungen in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a am meisten lohnen und wie Sie Ihr angespartes Guthaben am besten wieder beziehen. Wer die folgenden Tipps befolgt, hat im Alter deutlich mehr Geld zur Verfügung.» Das schreibt das VZ VermögensZentrum unter dem Titel «Tipps für Ihre Säule 3a». Lesen Sie eine Zusammenfassung der acht ultimativen Tipps für den Aufbau der steuerbefreiten Vorsorgesäule 3a.

  1. Zahlen Sie so viel wie möglich in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a ein
    Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angehören, können 2026 bis zu 7258 Franken in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a einzahlen und den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. 2027 werden es sogar 7373 Franken sein. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse liegt der maximal einzahlbare Betrag in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a bei 20 Prozent des Einkommens, aber höchsten bei 36288 Franken. 2027 werden es sogar 36864 Franken sein. Die Steuerersparnis für die einbezahlten Beträge in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a beläuft sich je nach Einkommen und Wohnort auf rund 200 bis 400 Franken pro 1000 Franken.

  2. Wer Einzahlungen in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a verpasst, darf diese während maximal zehn Jahren nachholen
    Seit 2025 kann man Einzahlungen in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a während zehn Jahren nachholen. Das ist mithin erstmals 2026 für 2025 möglich. Einschränkungen: Im Jahr, in dem Beitragslücken geschlossen werden, muss zuerst der Maximalbetrag einbezahlt werden. Sowohl im Jahr, für das die Beitragslücke geschlossen werden soll, als auch im Jahr, in dem man einzahlen will, muss man ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben. Zudem gilt: Sobald man ab 60 damit beginnt, 3a-Guthaben zu beziehen, sind keine Nachzahlungen mehr möglich.

  3. Einzahlungen in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a können sich auch für Erwerbstätige im Rentenalter lohnen
    Wer nach der Pensionierung noch arbeitet, darf längstens fünf Jahre über das Referenzalter 65 hinaus auch weiterhin in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a einzahlen. Wer dann nicht mehr in die Pensionskasse einzahlt, darf im Jahr der Pensionierung sogar doppelt in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a einzahlen: Den «kleinen» Maximalabzug für Erwerbstätige von 7258 Franken (7373 Franken ab 2027) für die Monate bis zur Pensionierung, und 20 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens für die restlichen Monate des Jahres. Der Maximalbetrag von 36'288 Franken (36864 Franken ab 2027) im Jahr darf aber nicht überschritten werden.
    Für die Jahre nach der Pensionierung gilt es zu berücksichtigen, dass in einigen Kantonen der allgemeine Versicherungsabzug in der Steuererklärung höher ist, wenn keine Beiträge mehr an die Altersvorsorge geleistet werden.

  4. Die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a mit Wertschriften rentiert auf Dauer besser als ein reines Vorsorgesäule 3a-Zinskonto
    Die Statistiken zeigen klar auf: Mit einer Wertschriftenlösung erzielt man in der langen Frist mit der steuerbefreite Vorsorgesäule 3a ein höheres 3a-Guthaben als mit einem reinem Vorsorgesäule 3a-Zinskonto. Dabei gibt es eine fundamentale Regel: Man wähle eine steuerbefreite Vorsorgesäule 3a-Wertschriftenlösung mit möglichst tiefen Gebühren. Aber: Wer die Risiken, die mit einer steuerbefreite Vorsorgesäule 3a-Wertschriftenlösung verbunden sind, scheut und deshalb auf ein reines Vorsorgesäule 3a-Zinskonto setzt, sollte dann wenigstens eine Lösung mit den bestmöglichen Zinsen auswählen. Denn bereits kleine Zinsunterschiede haben über die Jahre einen spürbaren Einfluss auf das Wachstum der 3a-Guthaben.

  5. Bei 3a-Wertschriftenlösungen lohnt es sich, schon Anfang Jahr in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a einzuzahlen
    Ein Vergleich zeigt: Wer immer schon Anfang Jahr in seine steuerbefreite Vorsorgesäule 3a-Wertschriftenlösung einzahlt, hat nach 30 Jahren dank dem Zinseszinseffekt rund 10'000 Franken mehr 3a-Guthaben als jemand, der seine jährlichen 3a-Beiträge jeweils erst Ende Jahr überweist.

  6. 3a-Sparen und Risikoversicherungen trennen
    Wörtlich schreibt das VZ VermögensZentrum: «3a-Versicherungslösungen mit einem Sparteil sind teuer und intransparent, und die Provisionen fressen einen grossen Teil der Rendite auf. Zudem geht ein Teil der eingezahlten Beiträge verloren, wenn man die vereinbarte Prämie nicht mehr zahlen kann oder die Police vorzeitig auflösen muss. In aller Regel bringt es mehr, wenn man das Versichern und das 3a-Sparen klar voneinander trennt und den 3a-Sparprozess mit kostengünstigen Anlagen organisiert.»

  7. Lassen Sie 3a-Guthaben nicht im gleichen Jahr wie Pensionskassenguthaben und Freizügigkeitsguthaben auszahlen
    Je höher die mit einem Vorzugssatz getrennt besteuerten Bezüge von Vorsorgegeldern sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden nämlich alle Kapitalbezüge aus der zweiten Säule und der Säule 3a eines Jahres zusammen, in den meisten Kantonen auch die Bezüge des Ehepartners. Deshalb gilt aus steuerlichen Gründen: 3a-Guthaben sowie Pensionskassenguthaben und Freizügigkeitsguthaben über verschiedene Jahre gestaffelt auszahlen lassen.

  8. Eröffnen Sie zwei bis drei 3a-Konten, damit Sie sie später über mehrere Jahre verteilt beziehen können
    Wer ein 3a-Konto auflöst, muss immer das ganze Guthaben auf diesem Konto beziehen. Verteilen Sie die 3a-Einzahlung daher jedes Jahr auf verschiedene 3a-Konten, damit Sie die 3a-Guthaben gestaffelt beziehen können. Eröffnen Sie beispielsweise jeweils ein weiteres Säule 3a-Konto, wenn Sie auf einem 3a-Konto 50'000 Franken angespart haben, und zahlen die Sie die 3a-Jahresbeiträge dann fortan auf das neu eröffnete Säule 3a-Konto ein.
    Wichtig zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Zahl der 3a-Konten einer Person. Aber: Der jährliche Einzahlungshöchstbetrag gilt pro Person, nicht pro Konto. Mehrere 3a-Konten erhöhen mithin nicht den zulässigen Gesamtbetrag der erlaubten jährlichen steuerbefreiten 3a-Einzahlungen.

 

 
 

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