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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2021-12 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXXVII: Neues Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Man sollte Testamente und Erbverträge darauf überprüfen, ob sie auch aus der Sicht des revidierten Erbrechts dem letzten Willen entsprechen
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Das revidierte Erbrecht, das am 1. Januar 2023 ohne Übergangsregelung in Kraft tritt, ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Jener des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert. Wer seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt werden. Wichtig: Was sich durch die Revision nicht ändert, sind die gesetzlichen Erbteile. Der gesetzliche Erbteil schreibt vor, wer wie viel vom Nachlass erhält, falls kein Testament vorliegt.
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Einige Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das Jahr 2022
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Wie hoch ist 2022 die maximale AHV-Jahresrente und wieviel kann man mit oder ohne Pensionskasse maximal in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a einzahlen? Wir haben für Sie einige Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das Jahr 2022 zusammengestellt.
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«Stiftung Patientensicherheit Schweiz» präsentiert die «Schweizer Never Event-Liste» und fordert ein schweizerisches Melderegister für zwölf Never Events
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Never Events sind klar identifizierbare schwerwiegende Ereignisse im Zusammenhang mit klinischen Behandlungen, die zu Patientenschädigungen geführt haben und die durch Systemdesign oder gezielte Präventionsmassnahmen vermeidbar sind. Die «Stiftung Patientensicherheit Schweiz» stellte unlängst die «Schweizer Never Event-Liste» mit zwölf Never Events vor. Die Stiftung verlangt für all diese Never Events ein schweizerisches Melderegister. Lesen Sie, um welche zwölf Never Events es geht.
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Bewertung einer Praxisaktiengesellschaft für die Vermögenssteuer
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Das Treuhandbüro Elmar Beckmann Wirtschaftsberatung AG, Luzern, erklärt in seiner Publikation «Fazit», wie der Verkehrswert einer Praxisaktiengesellschaft mit nichtkotierten Wertpapieren gemäss den Regeln der Steuerbehörden bewertet wird. Dabei gilt der Grundsatz: Die Bewertung erfolgt nach der «Praktikermethode», einer Mischung aus der «Substanzwertmethode» und der «Ertragswertmethode». Lesen Sie, wie das geht.
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Bundesgericht: Hausärztinnen und Hausärzte haben keine Pflicht zur Beschaffung früherer Krankenakten
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Hausärztinnen und Hausärzte sind nicht verpflichtet, selber die früheren Krankenakten von Patientinnen und Patienten zu beschaffen, wenn diese trotz mehrfacher Aufforderung untätig geblieben sind. Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch eines Arztes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Eine Patientin war 2015 nach der Einnahme des vom Hausarzt verschriebenen Antibiotikums an einem allergischen Schock gestorben. Angehörige der Verstorbenen zogen den Fall bis vors Bundesgericht und scheiterten. Der Vorfall zeigt, wie wichtig ein obligatorisches Elektonisches Patientendossier ist: Das Risiko für solche tragischen Vorfälle wird minimiert.
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Arztpraxiseigentümer, aber auch Arztpraxismieter sollten dafür sorgen, dass Sturzunfälle auf dem Weg zu ihrer Praxis möglichst vermieden werden
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Der Schneefall hat heuer termingerecht bis in die Niederungen eingesetzt. Laut der Schweizerischen Unfallversicherung Suva gibt es in der Schweiz Jahr für Jahr 195'000 Sturzunfälle, ein Grossteil davon im Winter wegen Schnee und Eis. Laut Artikel 48 des Obligationenrechts hat «der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses Gebäude oder dieses Werk infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Instandhaltung verursachen». Unter diese Haftungsregel fallen Sturzunfälle wegen ungenügender Schnee- und Eisräumung auf jedem Privatgelände. Gegen die damit verursachten Schäden kann sich der Eigentümer mit einer massgeschneiderten Haftpflichtversicherung versichern. Auf der andern Seite gibt es für Arztpraxiseigentümer und wohl auch für Arztpraxismieter die moralische Pflicht, dass jede Patientin und jeder Patient die Praxis bei allen Witterungen sturzfrei erreicht. Lesen Sie die Tipps der Suva zur Vermeidung von Sturzunfällen wegen ungenügender Beseitigung der Rutschgefahr durch Schnee, Eis und Laub.
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