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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2022-10 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXXXVII: Erhebliche kantonale Steuerunterschiede beim Bezug von Kapital aus der Pensionskasse
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«Kampf um die Babyboomer: Kantone senken Steuern für Auszahlungen aus der Pensionskasse», titelt die «Neue Zürcher Zeitung» am 5. Oktober 2022 den Artikel über die erheblichen kantonalen Unterschiede in der Besteuerung der Bezüge von Vorsorgegeldern. Weil nun die letzte grosse Welle der Babyboomer mit üppigen Pensionskassenguthaben ins Pensionsalter kommt, haben etliche Kantone die einmalige Vorsorgekapitalbezugsteuer gesenkt und weitere Kantone wollen das noch tun. Wir zeigen, wie hoch diese Steuer derzeit in allen 26 Kantonen ist.
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Ehefrauen haben auch beim Getrenntleben bis zum endgültigen Ende der Ehe Anspruch auf Fortsetzung des erreichten Lebensstandards
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Frage von Dr. med. L. A. in B.: «Meine Frau und ich führen einen gehobenen Lebensstandard. Ich bringe dank meiner gutgehenden Praxis den Grossteil des ehelichen Einkommens nach Hause. Jetzt haben wir uns getrennt. Der Anwalt meiner Frau hat mir nun geschrieben: ‘Ihre Frau will sich nicht scheiden lassen. Somit können Sie gemäss Artikel 114 des Zivilgesetzbuches erst nach zwei Jahren des Getrenntlebens gegen den Willen Ihrer Frau eine Scheidungsklage einreichen. Dabei gilt: Bis zum endgültigen Ende der Ehe müssen Sie auch beim Getrenntleben den in Ihrer Ehe erreichten gehobenen Lebensstandard für Ihre Frau weiterhin sicherstellen.’ Stimmt das?»
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«Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen» müssen zwingend eine Aktiengesellschaft oder eine andere juristische Person sein
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Frage von Dr. med. A.H. in Z.: «Laut Artikel 35 des Krankenversicherungsgesetzes gilt: Zu den Arten von Leistungserbringern, die direkt zulasten der Krankenversicherung abrechnen können, zählen ‘Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen’. Wir wollen eine solche Einrichtung beziehungsweise Praxisgemeinschaft gründen. Können wir das auch in Form einer einfachen Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft tun oder muss es unbedingt eine juristische Person wie die Aktiengesellschaft sein?»
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2020 haben die Schweizer Arztpraxen und ambulanten Zentren einen Umsatz von 12,1 Milliarden Franken erzielt
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Ende 2020 waren in der Schweiz 16’876 Arztpraxen und ambulante Zentren tätig. Sie erzielten gesamthaft einen Jahresumsatz in Höhe von 12,1 Milliarden Franken. Bereits mehr als jede zweite Arztpraxis führt die Krankengeschichten elektronisch. Dies sind einige Ergebnisse aus der jüngsten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik BFS.
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Der Bundesrat muss einen eindeutigen digitalen Patientenidentifikator in Form einer «Master-Patienten-Nummer» schaffen
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Das Parlament hat die Motionen «Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators» sowie «Einführung einer digitalen Patientenadministration» angenommen. Damit ist der Bundesrat nun beauftragt, eine gesetzliche «Master-Patienten-Nummer» zu schaffen. Zudem muss die Verpflichtung aller Leistungserbringer, die Prozesse rund um die Patientenorganisation zu digitalisieren, in den betroffenen Gesetzen verankert werden.
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Die FMH hat ihre offizielle Patientenverfügung überarbeitet
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Die FMH hat die «Patientenverfügung FMH» überarbeitet. Oberstes Ziel ist es, Widersprüche bei der Wahl von Therapieziel und Behandlungswunsch zu vermeiden, damit diese für das behandelnde Team klar erkennbar sind. Auch die Notfallsituation kann in der revidierten Patientenverfügung deutlich geregelt werden. Wiederum stehen eine Kurzversion und eine ausführliche Version der Patientenverfügung zur Verfügung. Die ausführliche Version ist modular aufgebaut und die verfügende Person kann bestimmen, wie viele Teile sie ausfüllen will. Neu kann die Patientenverfügung mit dem Entscheid zur Organspende abgeschlossen werden.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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