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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2023-07 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XCVI: Den AHV-Witwenrenten soll es an den Kragen gehen – sogar bestehenden AHV-Witwenrenten
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In der Schweiz steht eine harte politische Schlacht um die AHV-Witwenrenten bevor: Aus Spargründen soll die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in einem Urteil vom 11. Oktober 2022 verlangte Gleichstellung zwischen den Schweizer AHV-Witwenrenten und AHV-Witwerrenten auf dem Buckel der Witwen hergestellt werden. Lesen Sie, welche Massnahmen zur Revision der AHV-Witwenrenten und AHV-Witwerrenten der Bundesrat im Herbst 2023 in die Vernehmlassung schicken will.
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Revidiertes Erbrecht: Die sieben Neuerungen, die man kennen sollte
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Am 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Die Rechtsanwältin Ramona Fischer beschreibt im swissblawg-Beitrag «Überblick über die wichtigsten Neuerungen des per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen revidierten Erbrechts» sieben wichtige Neuerungen des revidierten Erbrechts. Es geht dabei neben den neuen Pflichtteilen auch um Präzisierungen für das Scheidungsverfahren, Erbverträge, Eheverträge oder die steuerbegünstigte Vorsorge 3a. Lesen Sie eine Zusammenfassung der sieben Neuerungen des revidierten Erbrechts, die man kennen sollte.
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Altersheimeintritt hinausschieben: Ältere Menschen sollen so lange wie möglich betreut wohnen
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Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Er schlägt für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur Altersrente Betreuungsleistungen vor, die im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden sollen. Die dafür notwendige Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ist bis zum 23. Oktober 2023 in der Vernehmlassung. Lesen Sie wie das funktionieren soll und was es kosten wird.
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Grenzüberschreitende Tätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten und Hebammen, die in den Schweizer Grenzgebieten praktizieren
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Fragen von Dr. med U.K. in S.: «Dürfen Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten und Hebammen, die ihren Beruf im Grenzgebiet der Schweiz ausüben, grenzüberschreitend tätig sein? Gibt es dafür Übereinkünfte mit den Nachbarstaaten? Und was hat eine solche Tätigkeit für Auswirkungen auf die Berufshaftplicht?» Lesen Sie die Antworten auf diese Fragen.
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Die fünf Massnahmen, die das Elektronische Patientendossier EPD retten sollen
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Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier EPD mit fünf gezielten Massnahmen weiterentwickeln. Damit soll der Nutzen des EPD für Patientinnen und Patienten, die Ärzteschaft, Pflegende, Spitäler, Heime und alle weiteren Gesundheitseinrichtungen erhöht werden. Eingepackt sind die Massnahmen in der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier EPDG, die bis zum 19. Oktober 2023 in der Vernehmlassung ist. Lesen Sie, wie die fünf Massnahmen, die das Elektronische Patientendossier EPD retten sollen, ausgestaltet sind.
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Die vierzehn ultimativen Fragen zur IT-Sicherheit von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen
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Medieninformation vom 28. Juni 2023: «Der Bundesrat hat einen politisch-strategischen Krisenstab «Datenabfluss» mandatiert. Der departementsübergreifende Krisenstab soll die laufenden Arbeiten zur Bewältigung des Ransomware-Angriffes auf die Firma Xplain, von dem auch Daten aus der Bundesverwaltung betroffen sind, koordinieren und Massnahmen vorschlagen.» Ziel ist es, das digitale Sicherheitsrisiko in der Bundesverwaltung endlich mit allen heute zur Verfügung stehenden Massnahmen zu minimieren. Dieses ungewöhnlich rasche Vorgehen des Bundesrats ist ein Weckruf für alle Unternehmen und Arztpraxen, bei denen das digitale Sicherheitsrisiko noch nicht oberste Priorität hat. Lesen Sie, welche vierzehn Fragen zur IT-Sicherheit jede Arztpraxis und jede medizinische Einrichtung beantworten muss.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56 |
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