|
Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2018-09 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
|
|
|
Serie über die Vorsorge XXXVIII: Pensionskasse einer teilzeitbeschäftigen Praxisangestellten mit zwei Arbeitgebern
|
|
Frage von Dr. med. G. U. in Z.: «Eine meiner teilzeitbeschäftigten Praxisangestellten liegt mit ihrem Jahreslohn unter der Pensionskasseneintrittsschwelle von 21'150 Franken. Sie hat jedoch noch eine andere Teilzeitbeschäftigung und verdient daher viel mehr als die Eintrittsschwelle. Kann sie einer Pensionskasse beitreten?»
|
Pensionskassenvorbezug für den Anbau einer schönen Veranda
|
|
Wer in eine Pensionskasse einzahlt, kann bis fünf Jahre vor dem AHV-Alter höchstens alle fünf Jahre jeweils mindestens 20‘000 Franken des bestehenden Alterskapitals rund um das Wohneigentum vorbeziehen. Kann man mit seinem vorbezogenen Vorsorgekapital auch einen Verandaanbau zur Verschönerung des Eigenheims finanzieren?
|
Aufbewahrung der Krankengeschichten unterliegt mannigfaltigen gesetzlichen Vorschriften
|
|
Ärztinnen und Ärzte müssen von Gesetzes wegen für die Patientinnen und Patienten eine Krankengeschichte führen. Die Daten über die Patientinnen und Patienten wiederum sind «besonders schützenswerte Personendaten», an deren Bearbeitung das Datenschutzgesetz höchste Ansprüche stellt. Achtung: Bei ungenügender Datenhandhabung kann die Versicherung im Schadenfall die Zahlung verweigern.
|
Nationalräte wollen das Elektronische Patientendossier vorantreiben
|
|
Nur Ärztinnen und Ärzte, die sich am System der Elektronischen Patientendossiers beteiligen, sollen neu zu Lasten der Grundversicherung abrechnen dürfen: Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR). Zudem schlägt sie vor, dass die Kantone die Zahl der Ärztinnen und Ärzte beschränken müssen. Alternativ können sie den Vertragszwang lockern.
|
Wer muss Verwandtenunterstützung bezahlen?
|
|
Frage von Dr. med. T. A. in B.: «Einer meiner Söhne hat den Kontakt zu uns weitgehend abgebrochen und ist drogenabhängig. Er lebt weit von uns weg von der Sozialhilfe. Die dortige zuständige Sozialbehörde klärt nun ab, ob sie von mir Verwandtenunterstützungsbeiträge einfordern kann. Welches sind dafür die Kriterien?»
|
Bei gefährlichen Sportarten und Wagnissen auf die Versicherung achten
|
|
Frage von Dr. Med F. G. in P.: Mein Sohn liebt das akrobatische Biken und geht dabei notabene gerne Wagnisse ein. Auf was ist dabei versicherungstechnisch besonders zu achten?
|
|
|
|
|
|
|
Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56 |
|
|