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Wohneigentum80 Prozent der Menschen, die sich in der Schweiz Wohneigentum wünschen, können sich dies nicht leisten. Grund dafür sind zu hohe Preise und ein zu kleines Vermögen. Das ist ein Ergebnis der im März 2022 veröffentlichten Studie «Wohneigentum: Was macht den Traum der eigenen vier Wände aus?». Die Studie wurde von der «ZHAW School of Management and Law» in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO, dem Hauseigentümerverband Schweiz, der Fédération Romande Immobilière und Raiffeisen mittels persönlicher Interviews und Umfragen erarbeitet. Weitere herausragende Erkenntnis aus der Studie: Die meisten Menschen, die vom Wohneigentum träumen, wünschen sich ein langfristiges Zuhause, Gestaltungsfreiheit sowie Unabhängigkeit von Vermietern und nicht in erster Linie eine lukrative Geldanlage.

Bundesgericht-ImpfungBundesgerichtsurteil 5A_118/2022 vom 15. März 2022: Obwohl es in der Schweiz keinen Impfzwang gibt, muss eine eingefleischte Impfgegnerin ihren fünfjährigen Sohn im Dienste des Kindeswohls und aufgrund der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit gegen Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Pneumokokken impfen lassen. Damit bekommt der impfbefürwortende Vater der unverheirateten und getrenntlebenden Eltern auch vor der höchsten richterlichen Instanz recht.

AerztestatistikIn der Schweiz berufstätige Ärztinnen und Ärzte sind im Jahr 2021 im Durchschnitt älter geworden und die Abhängigkeit des Schweizer Gesundheitswesens von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Arztdiplom nicht in der Schweiz erworben haben, nimmt weiter zu. Dies zeigt die FMH-Ärztestatistik 2021. Im Jahr 2021 waren in der Schweiz insgesamt 39’222 Ärztinnen und Ärzte berufstätig. 44,9 Prozent davon sind Frauen. Der Anteil mit einem ausländischen Arztdiplom liegt inzwischen bei 38,4 Prozent, gegenüber dem Vorjahr erneut ein Plus. Und 25 Prozent sind 60 Jahre alt oder älter. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

VersicherungsaufsichDie am 18. März 2022 vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG stellt wichtige Weichen für den Versicherungsstandort Schweiz. Das revidierte Gesetz fördert die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Versicherungsbranche und stärkt gezielt den Schutz der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden. Zudem gibt es höhere Anforderungen an die unabhängigen Versicherungsvermittler.

WohneigentumVorsorgefreundlicher Nationalrat in der am Freitag, 18. März 2022, zu Ende gegangenen Frühjahrssession: Der Rat hat mit 81 zu 71 Stimmen zuerst die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion «Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der zweiten Säule erleichtern» gutgeheissen und dann auch noch mit 96 zu 85 Stimmen der Parlamentarischen Initiative «Die persönliche Altersvorsorge stärken» Folge gegeben. Sollten diese Geschäfte auch im Ständerat überleben, würden in der Schweiz die Möglichkeiten, privat vorzusorgen, für viele Menschen erweitert. Lesen Sie, um was es geht.

NeurentnerDie Frauen müssen bei der Pensionskassenvorsorge nach wie vor stark aufholen: Laut der jüngsten Neurentenstatistik für das Jahr 2020 belief sich eine neue Pensionskassenrente im Median bei den Frauen auf 1167 Franken und bei den Männern auf 2081 Franken pro Monat. «Im Median» bedeutet, dass im Vergleich zur Medianneurente bei beiden Geschlechtern 50 Prozent der Personen eine höhere und 50 Prozent eine tiefere Rente bezogen haben. Ein gleich grosser Unterschied zwischen Frauen und Männern ergibt sich bei den Kapitalleistungen der Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen. Lesen Sie die Daten und die offizielle Begründung dafür.

BehinderteMedienmitteilung des Bundesgerichts: «Das Bundesgericht hält in seinem Urteil 8C_256/2021 vom 9. März 2022 eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Ermittlung des Invaliditätsgrades anhand der Tabellenlöhne der Lohnstrukturerhebung LSE des Bundesamts für Statistik nicht für angezeigt. Es liegen keine ernsthaften sachlichen Gründe für eine Änderung der Praxis vor.» Die Behindertenverbände und die Gewerkschaften sind mit diesem Urteil überhaupt nicht einverstanden. Und auch im Ständerat wurden in der Frühjahrssession am 17. März 2022 aufgrund einer Interpellation Forderungen nach einer Korrektur an der geltenden IV-Rentenberechnung laut. Lesen sie, um was es geht bei diesem Streit.

KostendaempfungDer Nationalrat will nun doch ein Kostenmonitoring mit Korrekturmöglichkeiten im Gesundheitswesen. Daran beteiligen sollen sich alle Leistungserbringer, auch die Kantone sollen einbezogen werden. Der Rat kam am Montag, 28. Februar 2022 mit 103 zu 87 Stimmen auf einen bereits in beiden Räten gefällten Beschluss zurück. Jetzt muss der Ständerat erneut entscheiden. Die betroffen Verbände wie die FMH sind strikt gegen die Einführung einschränkender Regulierungen. Ungeachtet dessen hat der Bundesrat am 11. März 2022 weitere Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen in die Vernehmlassung geschickt. Dabei geht es um einen Experimentierartikel und um die kostenlose Datenlieferung durch die Gesundheitsakteure.

Vernetztes-AutoNicht nur elektrisch angetriebene, sondern alle modernen Autos funktionieren immer mehr wie ein Smartphone: Der Bordcomputer nutzt internetbasierte Applikationen und die dafür notwendige Schnittstellen. Und künftig werden Multimediaanwendungen und elektronische Steuerungen die Internetvernetzung der Autos stark vorantreiben. Das erhöht das Risiko, dass neben Computersystemen und Smartphones auch vernetzte Autos vermehrt zu einem Tätigkeitsfeld von Cyberkriminellen werden. Was kann man dagegen tun?

TodesfallrisikoversicherungKlar, niemand setzt sich bei voller Lebensblüte gerne mit den finanziellen Folgen des eigenen Ablebens auseinander. Aber, wer seine Familie oder die Praxispartner, die Ausbildung der Kinder, Kredite oder Darlehen, den Lebenspartner oder andere geliebte Personen im Falle seines Todes neben der übrigen Vorsorge genügend absichern will, hat mit der Todesfallrisikoversicherung ein ausserordentlich flexibles und kostengünstiges Instrument zur Hand. Wichtig ist dabei auf jeden Fall: Man muss den Bedarf sorgfältig abklären und dann die richtige Laufzeit, die richtigen Begünstigten, die richtige Todesfallsumme und die richtige Prämienformel wählen. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

WohneigentumSogar für Gutverdiener wie jüngere Ärztinnen und Ärzte ist Wohneigentum wegen der rekordhohen Eigenheimpreise aus eigener Kraft kaum mehr finanzierbar. Trotzdem erklimmen die Eigenheimpreise aufgrund hoher Nachfrage immer neue Rekordstände. Allein im Covidjahr 2021 sind die Preise für Einfamilienhäuser um 10,3 Prozent und diejenigen für Stockwerkeigentum um 7,2 Prozent gestiegen. Die Hauptursache für diesen Preisanstieg sind laut der Studie «Immobilien Schweiz – 1. Quartal 2022» von Raiffeisen die Erbvorbezüge der Eigenheimkäufer. Derzeit werden in der Schweiz jährlich fast 100 Milliarden Franken vererbt und es wird immer mehr. Die Babyboomer haben erhebliche Vermögen angehäuft und greifen ihren Sprösslingen beim Eigenheimkauf unter die Arme. Damit ist auf dem Eigenheimmarkt eine «Erbvorbezug-Preis-Spirale» am Laufen. Das Ende der Preissteigerungen beim Wohneigentum ist mithin nicht in Sicht.

Arzt-40jaehrigAnfrage von Dr. med. K. A. in Z.: «Ich 40-jährig habe eine Lebensplanung gemacht. Diese sieht vor, mich mit 60 Jahren frühpensionieren zu lassen. Was soll ich da speziell vorkehren, damit ich dieses Vorhaben mit meinem normalen Arzteinkommen finanziell zu bewältigen vermag?»

MedizinstudiumNiemand kann es übersehen: In der modernen Medizin spielen die Digitalisierung, die Künstlicher Intelligenz, das Maschinelle Lernen und das Programmieren eine immer wichtigere Rolle. Künftige Ärztinnen und Ärzte müssen in der Lage sein, digitale Tools in der jeweiligen klinischen Situation kompetent zu beurteilen. Deshalb soll der Einsatz digitaler Methoden im Medizinstudium verankert werden. Laut dem Portal für die Gesundheitsbranche «Medinside» hat die Arbeitsgruppe «Digitalisierung der Medizin» des Bildungsnetzwerkes Medizin unlängst aufgezeigt, welche konkreten Bildungsinhalte im Bereich der Digitalisierung an den medizinischen Fakultäten der Schweizer Hochschulen vermittelt werden sollen.

Pfleger-und-PatientinMedizinalpersonen wie Pflegerinnen oder Pfleger, aber auch Ärztinnen oder Ärzte, bauen zuweilen während vieler Jahre ein grosses Vertrauensverhältnis zu Patientinnen oder Patienten auf. Da kommt es vor, dass Patientinnen oder Patienten glauben, die Medizinalperson erbringe ihre Dienste als Freund oder sogar aus Liebe. Erfolgt dann seitens der Patientin oder des Patienten eine grosse Schenkung oder eine erbliche Begünstigung im Testament muss die Medizinalperson die Patientin oder den Patienten klar und deutlich darüber aufklären, dass die pflegerischen oder medizinischen Dienste im Rahmen eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrags und nicht aus Freundschaft oder Liebe erfolgen. Entfällt diese unmissverständliche Aufklärung, ist die Medizinalperson «erbunwürdig». Lesen Sie Einzelheiten dazu.

  Show  Details QR-CodeQR-Codes durchdringen unser Leben mehr und mehr: Bis zum 30. September 2022 müssen alle Unternehmen und damit auch Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen definitiv auf die QR-Rechnung umstellen. Die Coronapandemie brachte uns das QR-Code-Zertifikat. Tickets aller Art werden in Form von elektronischen OR-Codes verkauft. In Werbung und Kommunikation wird man mit QR-Codes auf Internetseiten gelotst. Die wachsende Nutzung von QR-Codes hat eine Schattenseite: Den Cyberkriminellen wird ein breites Tätigkeitsfeld geboten. Deshalb darf das Vertrauen bei der Nutzung von QR-Codes nicht grenzenlos sein. Lesen Sie, auf was zu achten ist, um nicht in eine QR-Code-Falle zu tappen.

FamilieArztfamilien mit Kindern haben in der Regel einen gehobenen Lebensstil mit Eigenheim und erheblichen Fixkosten. Die Altersvorsorge, die Krankenkasse sowie die Unfallversicherung werden dem Haushalteinkommen entsprechend bedient. Das grösste Risiko: Eine Einkommensquelle fällt wegen Invalidität oder Tod aus und gefährdet den gewohnten Lebensstil der Hinterbliebenen. Was tun?

AerztekassenDie Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte «PAT-BVG» sowie die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» teilen mit, dass sie für 2021 die Vorsorgeguthaben der aktiven Versicherten weit über dem aktuellen BVG-Mindestzinssatz von einem Prozent verzinsen. Bei beiden Ärzte-Pensionskassen profitieren die aktiv Versicherten von einer hervorragenden Anlageleistung und einer aufgrund des tiefen Rentnerbestands günstigen Versicherungsstruktur. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Weiterentwicklung-IVDie Gesetzesänderungen im Rahmen der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung IV» traten am 1. Januar 2022 in Kraft. Ziel ist es, das System der Invalidenversicherung zu verbessern, indem namentlich die Eingliederung der Betroffenen verstärkt und damit eine langfristige Invalidität verhindert wird. Im Zentrum stehen dabei die intensivere Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen, die gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben und der Ausbau der Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Gesundheitsstörungen. Zur Erreichung der Ziele soll namentlich die Zusammenarbeit zwischen den Ärztinnen und den Ärzten und der Invalidenversicherung ausgebaut werden.

SteuerbelastungIm Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden 24,6 Prozent ihres Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben aus. Diese durchschnittliche Schweizer Steuerbelastung zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung berechnete Steuerausschöpfungsindex 2022. Das Ressourcenpotenzial widerspiegelt das wirtschaftliche Potenzial der Steuerpflichtigen und damit die Wirtschaftskraft der Kantone. Lesen Sie, wie stark Sie in Ihrem Kanton im Vergleich zu den andern Kantonen vom Fiskus geschröpft werden.

Arzt-EPD«Eine Patientin war 2015 nach der Einnahme des vom Hausarzt verschriebenen Antibiotikums an einem allergischen Schock gestorben. Angehörige der Verstorbenen zogen den Fall bis vors Bundesgericht und scheiterten. Der Vorfall zeigt, wie wichtig ein obligatorisches Elektronisches Patientendossier ist: Das Risiko für solche tragischen Vorfälle wird minimiert», schreiben wir in den «ABC-Info, 2021-12». Dr. med. U. K. in Z. entgegnet: «Mit Ihrer Schlussfolgerung bin ich überhaupt nicht einverstanden». Lesen Sie, weshalb Dr. med. U. K. das Elektronische Patientendossier EPD in der aktuellen Form gar nicht gut findet, unsere Antwort auf diese EPD-Kritik und die Replik von Dr. med. U. K. auf unsere Antwort.

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