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JugendunfallDer Bundesrat hat eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes UVG bis zum 15. Dezember 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Demnach sollen von der Unfallversicherung künftig auch dann Taggelder ausgerichtet werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung zurückzuführen ist, welche die versicherte Person im Jugendalter erlitten hat, als sie noch nicht erwerbstätig und damit noch nicht UVG-versichert war.

TodesfallrisikoversicherungDer frühzeitige Tod eines aktiven Menschen kann vieles gefährden: die finanzielle Zukunft der Familie oder von nahestehenden Personen, die Finanzierung der Ausbildung von Kindern, die Rückzahlung von Krediten und Darlehen, das Überleben von kollektiven Geschäftsaktivitäten wie beispielsweise Gemeinschaftspraxen. Um Risiken dieser Art kostengünstig einzuschränken, gibt es die Todesfallrisikoversicherung. Eine besonders hohe Flexibilität bietet die einjährige Todesfallrisikoversicherung.

AltersrenteGemäss der Bundesverfassung sollen die Renten aus AHV und Pensionskasse zusammen die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Dafür sollten mit den Altersrenten aus AHV und Pensionskasse mindestens 60 Prozent des letzten Lohnes vor der Pensionierung erreicht werden. Gemäss dem «VZ Pensionierungs-Barometer 2023» wird dieses Ziel jedoch nur noch ausnahmsweise bei Unternehmen mit besonders grosszügigen Vorsorgeplänen erreicht. Dem Grossteil der Pensionskassenversicherten droht nach der Pensionierung eine erhebliche Einkommenslücke. Das gilt namentlich für Personen mit höheren Einkommen.

HypothekenstudiumViele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen jetzt oder in der nächsten Zeit ihre Festhypothek erneuern oder eine neue Hypothek abschliessen. Dabei stellt sich die Frage: «Soll ich eine Festhypothek mit einem fixen Zins über mehrere Jahre oder eine SARON(SwissAverageRateOverNight)-Gelmarkthypothek mit in der Regel dreimonatlich neu festzulegendem Zins abschliessen?» Lesen Sie, weshalb diese Frage derzeit besonders knifflig ist.

ChatGPT«Stanford-Forscher behaupten, dass die Leistung und Genauigkeit von ChatGPT mit der Zeit abgenommen hat», titelt die wissenschaftliche Onlineplattform «Interesting Engineering» am 20. Juli 2023. Es scheint demnach, dass die unkritischen Flitterwochen für das global verbreitete Künstliche-Intelligenz-Sprachmodell ChatGPT schon vorbei sind. Entwickler, Berufsleute aller Art und Unternehmen, die ChatGPT zur Erreichung ihrer Ziele einsetzen, werden von den Verfassern der Studie «How Is ChatGPT’s Behavior Changing over Time?» dringend aufgefordert: «Ihr müsst das Verhalten von ChatGPT in Euren produktiven Anwendungen kontinuierlich überwachen, bewerten und beurteilen.» Lesen Sie Einzelheiten dazu.

eodDie Post hat einen digitalen Service entwickelt, mit dem Bürgerinnen und Bürger ihr Elektronisches Patientendossier EPD komplett online eröffnen können. Also von zu Hause aus, ganz ohne Papier und ohne zusätzliche Briefkorrespondenz. Lesen Sie, in welchen sechs Kantonen das jetzt möglich ist und wie es funktioniert. Kommt dazu: Der Bundesrat hat die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier» betreffend die EPD-Übergangsfinanzierung an das Parlament weitergeleitet.

Solaranlage-auf-dem-DachDie Schweiz ist zwar noch kein Vorreiter in der Solarenergie: Im Vergleich mit den 27 Staaten der Europäischen Union EU schafft es Helvetien gerade mal auf Platz 23. Aber laut einer Umfrage möchten fast 30 Prozent der Schweizer Hauseigentümer in eine Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von Strom oder eine Solarthermie-Anlage zur Erzeugung von Wärme investieren. Deshalb boomt hierzulande das Geschäft mit den Solaranlagen. Ist die Anlage dann endlich funktionsfähig, muss sie richtig versichert werden. Lesen Sie, was dabei zu beachten ist.

UnfallversicherungDas ist geschehen: Eine Praxisangestellte verlässt im Hinblick auf eine Auszeit die Arztpraxis. Im zweiten Monate nach dem Austritt hat sie einen Unfall. Keine Versicherung zahlt, weil die Verunfallte weder eine Abredeversicherung abgeschlossen noch eine Meldung an ihre Krankenkasse über ihre Stellenaufgabe getätigt hat. Der Grund dafür: Sie wurde beim Stellenaustritt vom Arbeitgeber nicht auf die Möglichkeit der Abredeversicherung und die Pflicht zur Meldung an die Krankenkasse informiert. Das heisst: Der Praxisinhaber hat seine Informationspflicht vernachlässigt.

ETFFrage von Dr. med. vet. U. S. in G.: «Ich, 42-jährig, bin in einer erfolgreichen Tierarztgemeinschaftspraxis tätig. Bereits zahle ich den höchstmöglichen Betrag in die steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a ein. Jetzt habe ich eine mittlere Erbschaft gemacht. Diese will ich grossenteils meiner freiwilligen Selbstvorsorge zukommen lassen. Das soll wegen des doch noch langfristigen Horizonts bis zu meiner Pensionierung überwiegend mittels Aktieninvestments geschehen. Soll ich den Aktienteil meiner freien Selbstvorsorge in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF, aktiv verwalteten Fonds oder Einzelaktien investieren?»

3a-SmartphoneDas wissen viele Vorsorgende, die freiwillig in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a einzahlen, noch nicht: Es gibt etliche kostengünstige Säule 3a-Smartphone-Apps, mit denen sich die Säule 3a mit einem selbstgewählten Aktienanteil einfach und digital verwalten lässt. Die smarten Apps könnten auch Jüngere für die steuernsparende Säule 3a-Vorsorge begeistern. Unter dem Titel «Vorsorge-Apps: Gebühren der Säule-3a-Apps wie Viac oder Frankly im Vergleich» zeigt Comparis.ch auf, was diese 3a-Smartphone-Apps kosten und was sie taugen. Lesen Sie, um was es geht.

SuizidhilfeEine Ärztin hat sich mit der Abgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital an eine suizidwillige Person entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft keines Tötungsdelikts schuldig gemacht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Ärztin vom Tötungsdelikt ab. Die Beschwerde der Ärztin gegen ihre Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte HMG sowie gegen das basellandschaftliche Gesundheitsgesetz heisst das Bundesgericht dagegen gut.

DatenschutzFrage von Dr. med. M.N. in B.: «Am 1. September 2023 treten das neue Bundesgesetz über den Datenschutz und die dazugehörige Verordnung über den Datenschutz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz und dessen Verordnung müssen alle Arztpraxen in der Schweiz verschärfte Datenschutzregeln beachten. Geben Sie mir bitte eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen und Anweisungen für uns Ärztinnen und Ärzte. Und sagen Sie mir, wie man allfällige Verstösse gegen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes versichern kann, da ja von diesem Gesetz mit Bussen bis zu 250'000 Franken gedroht wird.»

Roboter-ChirurgieDarüber ist man sich einig: In Zukunft werden Anwendungen der Künstlichen Intelligenz KI den Menschen von der Geburt bis zum Tod in allen Belangen seiner Gesundheit begleiten. Das verursacht einen tiefgreifenden Wandel in der Medizin. Die Schweizer Ärztevereinigung FMH will diesen Prozess im Schweizer Gesundheitswesen mitprägen. Sie gibt deshalb in der Broschüre «Künstliche Intelligenz im ärztlichen Alltag» einen Überblick über die Künstliche Intelligenz im ärztlichen Umfeld. Zudem stellt die FMH zehn Forderungen hinsichtlich des medizinischen Einsatzes der Künstlichen Intelligenz. Lesen Sie die sechs wichtigsten KI-Anwendungen in der Medizin und die zehn KI-Forderungen der FMH.

BlitzschlagBlitzschläge führen häufig zu Schäden an Gebäuden und Hausrat. Fragt sich, welche Versicherung für Blitzschäden zahlt. Und wie man sich vor diesen Schäden schützen kann. Wir geben Antworten dazu.

WitweIn der Schweiz steht eine harte politische Schlacht um die AHV-Witwenrenten bevor: Aus Spargründen soll die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in einem Urteil vom 11. Oktober 2022 verlangte Gleichstellung zwischen den Schweizer AHV-Witwenrenten und AHV-Witwerrenten auf dem Buckel der Witwen hergestellt werden. Lesen Sie, welche Massnahmen zur Revision der AHV-Witwenrenten und AHV-Witwerrenten der Bundesrat im Herbst 2023 in die Vernehmlassung schicken will.

ErbrechtAm 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Die Rechtsanwältin Ramona Fischer beschreibt im swissblawg-Beitrag «Überblick über die wichtigsten Neuerungen des per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen revidierten Erbrechts» sieben wichtige Neuerungen des revidierten Erbrechts. Es geht dabei neben den neuen Pflichtteilen auch um Präzisierungen für das Scheidungsverfahren, Erbverträge, Eheverträge oder die steuerbegünstigte Vorsorge 3a. Lesen Sie eine Zusammenfassung der sieben Neuerungen des revidierten Erbrechts, die man kennen sollte.

Betreutes-WohnenDer Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Er schlägt für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur Altersrente Betreuungsleistungen vor, die im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden sollen. Die dafür notwendige Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ist bis zum 23. Oktober 2023 in der Vernehmlassung. Lesen Sie wie das funktionieren soll und was es kosten wird.

GrenzueberschreitendFragen von Dr. med U.K. in S.: «Dürfen Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten und Hebammen, die ihren Beruf im Grenzgebiet der Schweiz ausüben, grenzüberschreitend tätig sein? Gibt es dafür Übereinkünfte mit den Nachbarstaaten? Und was hat eine solche Tätigkeit für Auswirkungen auf die Berufshaftplicht?» Lesen Sie die Antworten auf diese Fragen.

EPD-MedienbildDer Bundesrat will das elektronische Patientendossier EPD mit fünf gezielten Massnahmen weiterentwickeln. Damit soll der Nutzen des EPD für Patientinnen und Patienten, die Ärzteschaft, Pflegende, Spitäler, Heime und alle weiteren Gesundheitseinrichtungen erhöht werden. Eingepackt sind die Massnahmen in der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier EPDG, die bis zum 19. Oktober 2023 in der Vernehmlassung ist. Lesen Sie, wie die fünf Massnahmen, die das Elektronische Patientendossier EPD retten sollen, ausgestaltet sind.

Bundesrat_2023_PrintversionMedieninformation vom 28. Juni 2023: «Der Bundesrat hat einen politisch-strategischen Krisenstab «Datenabfluss» mandatiert. Der departementsübergreifende Krisenstab soll die laufenden Arbeiten zur Bewältigung des Ransomware-Angriffes auf die Firma Xplain, von dem auch Daten aus der Bundesverwaltung betroffen sind, koordinieren und Massnahmen vorschlagen.» Ziel ist es, das digitale Sicherheitsrisiko in der Bundesverwaltung endlich mit allen heute zur Verfügung stehenden Massnahmen zu minimieren. Dieses ungewöhnlich rasche Vorgehen des Bundesrats ist ein Weckruf für alle Unternehmen und Arztpraxen, bei denen das digitale Sicherheitsrisiko noch nicht oberste Priorität hat. Lesen Sie, welche vierzehn Fragen zur IT-Sicherheit jede Arztpraxis und jede medizinische Einrichtung beantworten muss.

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