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Beistand-in-der-FamilieDer Bundesrat will das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht verbessern. Insbesondere sollen nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB einbezogen werden. Zudem soll das Selbstbestimmungsrecht betroffener Personen weiter gestärkt werden. Damit trägt der Bundesrat der verbreiteten Kritik an den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB Rechnung. Er hat deshalb am 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches ZGB eröffnet. Diese dauert bis zum 31. Mai 2023.

Anwaeltin-am-ComputerDer Bundesrat will bei der Digitalisierung vorwärtsmachen. So sollen im Gesundheitswesen in absehbare Zeit nebst den Spital- und Pflegeinfrastrukturen auch ambulante Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, das Elektronische Patentendossier einzusetzen. Im Rechtsverkehr ist der Bundesrat schon einen Schritt weiter: Künftig soll der Rechtsverkehr über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen. Dazu ist die «Botschaft zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz» und der entsprechende Gesetzesentwurf an das Parlament weitergeleitet worden. Ein Kernpunkt: Für Anwältinnen und Anwälte soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.

Google-CEO-Sundar-PichaiDer Welterfolg der Künstliche Intelligenz-Anwendung ChatGPT und die damit verbundene Aufrüstung der Microsoftsuchmaschine Bing machen Google nervös. In einem Blogbeitrag vom 6. Februar 2023 kündigt Sundar Pichai (Bild), Konzernchef von Google und der Muttergesellschaft Alphabet, eine Künstliche Intelligenz-Offensive an. Diese umfasst drei Teile: Einen Chatbot mit dem Namen «Bard», neue Künstliche Intelligenz-Funktionen in der Googlesuche sowie die Bereitstellung von Programmierschnittstellen (APIs), mit denen man Künstliche Intelligenz-Anwendungen entwickeln kann. Neben Google hat ChatGPT auch den Facebook-Konzern Meta aufgeweckt: Dieser will für die Künstliche Intelligenz-Forschung ein Sprachmodell für Chatbots entwickeln.

ErdbebenBisher war wenig darüber bekannt, welche Auswirkungen Erdbeben in der Schweiz auf Personen und Gebäude haben können. Im Auftrag des Bundesrates hat der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, der EPFL Lausanne und weiteren Partnern aus der Industrie das erste öffentlich zugängliche und bisher fundierteste Erdbebenrisikomodell für die Schweiz entwickelt. Das Modell schafft eine neue Grundlage für Bevölkerung, Behörden und Wirtschaft, um sich auf Erdbeben vorzubereiten und das nächste Schadensbeben besser zu bewältigen.

Arzt-1eSelbständigerwerbende und im Angestelltenverhältnis Tätige dürfen laut Gesetz im Hinblick auf ihre optimale Altersvorsorge bei mehreren Pensionskassen versichert sein. Das gilt vor allem auch für gutverdienende Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen, die neben ihrem Basisvorsorgeplan für die Lohnanteile über 132'300 Franken von den Vorteilen eines 1e-Vorsorgeplans profitieren wollen. Eine Studie des Prüfungs- und Beratungsunternehmen PwC zeigt auf: 1e-Vorsorgepläne werden immer beliebter. Fragt sich, was diese Vorsorgepläne bieten.

Vater-und-SohnDas Kantonsgericht Freiburg verpflichtet einen Vater zu einer monatlichen Unterhaltszahlung für seinen volljährigen Sohn, der eine Lehre macht. Bei der Unterhaltsberechnung hat das Kantonsgericht den Lehrlingslohn des Sohnes nur zu 30 Prozent berücksichtigt. Der Vater akzeptiert diese für ihn zu hohe Unterhaltszahlungsverpflichtung nicht und verlangt in seiner Beschwerde vom Bundesgericht, den Lehrlingslohn seines volljährigen Sohnes gemäss einer verbreiteten Praxis in der Unterhaltsberechnung voll zu berücksichtigen und seine Zahlungsverpflichtung entsprechend zu senken.

Elektronisches-PatientendossierZiel des Bundesrats ist es, mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen wie Ärztinnen und Ärzte zur Führung von Elektronischen Patientendossiers zu verpflichten. Das Elektronische Patientendossier wird dann zum gesetzlich verankerten Instrument der obligatorischen Krankenversicherung. Da diese Revision noch einige Zeit dauert, hat der Bundesrat in einem ersten Schritt die Verordnung über die Finanzhilfen für das Elektronische Patientendossier EPDFV und die dafür notwendige Änderung des Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier bis am 2. Mai 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll die Finanzierung des Elektronischen Patientendossiers bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision sichergestellt werden.

VersorgungsengpassIn den letzten Wochen hat sich die angespannte Arzneimittelversorgungslage weiter verschärft und den ambulanten Bereich erreicht. Die wirtschaftliche Landesversorgung stuft die Lage im «Fachbereich Heilmittel» als «problematisch» ein. Die neue «Taskforce Engpass Medikamente» prüft gemeinsam mit anderen Bundesstellen die möglichen Massnahmen. Lesen Sie, welche Wirkstoffe besonders betroffen sind.

LebenswerwartungDie Schweizer Männer sind Weltmeister im Altern. Und bei den Frauen wird die Schweiz nur von Japan, Südkorea und Spanien geschlagen Das zeigen die neusten, auf den Daten von 2021 beruhenden Erhebungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD zur Lebenserwartung bei der Geburt. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

SchnupperlehreDie Schweiz hat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 die Drohnenregelung der Europäischen Union EU übernommen. Deshalb gelten für Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten jetzt neue Bestimmungen. Dazu zählen namentlich ein Ausbildungszertifikat sowie eine obligatorische Haftpflichtversicherung.

aelterer-ArztDer Bundesrat hat den Bericht des Bundesrats «Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters» verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss: Mit der vom Volk gutgeheissenen und am 1. Januar 1924 in Kraft tretenden AHV Reform 21 sowie bereits vorhandenen oder geplanten Massnahmen bei den Pensionskassen sind die wirksamsten Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter umgesetzt. Das wird erlauben, künftig den Anteil von rund einem Drittel der Versicherten, die im Rentenalter wie gewünscht weiterarbeiten, zu fördern. Hier ein kurzer Überblick über die Anreize zur Weiterarbeit im Pensionsalter.

Frage-zum-ErbrechtFrage von Frau Dr. med. K. A. in B.: «Derzeit liest man viel über das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene revidierte Erbrecht. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ändern mit den neuen Bestimmungen nur die Pflichtteile, die ein Erblasser im Testament berücksichtigen muss. Doch bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament bleibt offenbar alles beim Alten. Das heisst: Wer, wie die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer, kein Testament macht, profitiert gar nicht von den vielbeschriebenen tieferen Pflichtteilen und den höheren freien und damit testamentarisch nutzbaren Quoten. Sehe ich das richtig?»

KieferorthopaedieFrau Dr. med. dent. A.A betreibt als alleinige Gesellschafterin eine erfolgreiche Praxis für Kieferorthopädie in der Form eines Einzelunternehmens. Mit Ihrem Mann reicht sie ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein. Im Scheidungsurteil wird sie aufgrund einer güterrechtlichen Bewertung ihrer Kieferorthopädiepraxis zu einer Ausgleichszahlung von 216'563.30 Franken an ihren Ex-Mann verdonnert. Das Obergericht senkt dieses Zahlung nur leicht auf 210'963.75 Franken. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht verlangt sie, die Ausgleichszahlung auf 6'791.55 herabzusetzen. Begründung: Die Vorinstanzen haben für die güterrechtliche Bewertung ihres Unternehmens eine falsche Bewertungsmethode angewandt. Lesen Sie, weshalb das Bundesgericht diese Beschwerde gutheisst.

PutzfrauWeil es nach wie vor viel zu viele Verstösse gegen den gesetzlichen Mindestlohn für Putzfrauen und andere Hausangestellte gibt, hat der Bundesrat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) bis Ende 2025 verlängert und gleichzeitig auf den 1. Januar 2023 die Mindestlöhne erhöht. Wer für seinen Haushalt Putzfrauen, Au-pair-Mädchen, Babysitter, Ferienaushilfen oder allerlei Im-und-um-das-Haus-Tätige beschäftigt, muss den gesetzlichen Mindestlohn, AHV-Beiträge und die obligatorische Unfallversicherung bezahlen. Verstösse können bestraft werden und ins Geld gehen.

ChatGPTZurzeit verbreitet sich rund um den Globus rasend schnell eine Internethype rund um die Künstliche Intelligenz: Jede Frau und jeder Mann kann kostenlos mit dem «Chatbot Generative Pre-trained Transformer ChatGPT» die Möglichkeiten und Grenzen der Künstlichen Intelligenz testen und nutzen. Wir zeigen, wie das geht und liefern nützliche Hintergrundinformationen.

SchnupperlehreAlle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Unfall versichert. Darunter fallen insbesondere auch Schnupperlehrlinge, Lernende, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre sowie in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätige Personen. Das steht im Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG und der Verordnung über die Unfallversicherung UVV. Es ist möglich, Schnupperlehrlinge vollständig und die Praktikanten bis zu einem Jahreslohn von 2'300 Franken prämienfrei obligatorisch gegen Unfall zu versichern.

aenderung-SozialversicherungDie Vollrenten von AHV und Invalidenversicherung IV steigen aufgrund eines Bundesratsbeschlusses ab dem 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent. Diese Erhöhung geht mit steigenden Masszahlen in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge einher. Wir zeigen wichtige Änderungen 2023 in den Schweizer Sozialversicherungen.

Saeule-3aDie Inkraftsetzung des revidierten Erbrechts auf den 1. Januar 2023 zieht Neuerungen auch im Bereich der steuerbefreiten Vorsorgesäule 3a nach sich. Im überarbeiteten Artikel 82 des Berufsvorsorgegesetzes wird präzisiert, dass das bei 3a-Stiftungen von Banken und Versicherungen angesparte steuerbegünstigte Vorsorgevermögen nicht in die Erbmasse des Vorsorgenden fällt: Es wird den Begünstigten direkt ausbezahlt, fällt aber bei Pflichtteilsverletzungen unter die mögliche Herabsetzung. Lesen Sie, was das bedeutet.

Aufschrei-FMHMedienmitteilung der FMH vom 5. Dezember 2022: «Die vom Eidgenössischen Departement des Innern EDI auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzte ‘Verordnung des EDI über die Festlegung der regionalen Versorgungsgrade je medizinisches Fachgebiet im ambulanten Bereich’ ist ein Eigentor. Sie gefährdet die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität in der Schweiz und hat dramatische Folgen für die Ausbildung und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte. Zudem ignoriert sie die seit Jahren bekannte Tatsache, dass wegen zu weniger Studienplätze in der Medizin die Abhängigkeit von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ständig zunimmt.»

E-RezeptEin elektronisches Rezept (E-Rezept) bietet viele Vorteile, wenn es einfach anwendbar, sicher und überall einlösbar ist. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse und die Ärztevereinigung FMH arbeiten seit dem Mai 2022 gemeinsam mit ihren Software-Partnern an einer nationalen E-Rezept-Lösung. Das E-Rezept soll mit den bestehenden Tools der Leistungserbringer erstellt und verarbeitet werden. Es wird über einen QR-Code funktionieren und in den Apotheken in der ganzen Schweiz einfach und sicher eingelöst werden können. Ziel ist es, bis Ende 2023 die technischen Voraussetzungen für eine nationale E-Rezept-Lösung geschaffen zu haben.

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