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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2023-08 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XCVII: «Soll ich den Aktienteil meiner freien Selbstvorsorge in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF, aktiv verwalteten Fonds oder Einzelaktien investieren?»
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Frage von Dr. med. vet. U. S. in G.: «Ich, 42-jährig, bin in einer erfolgreichen Tierarztgemeinschaftspraxis tätig. Bereits zahle ich den höchstmöglichen Betrag in die steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a ein. Jetzt habe ich eine mittlere Erbschaft gemacht. Diese will ich grossenteils meiner freiwilligen Selbstvorsorge zukommen lassen. Das soll wegen des doch noch langfristigen Horizonts bis zu meiner Pensionierung überwiegend mittels Aktieninvestments geschehen. Soll ich den Aktienteil meiner freien Selbstvorsorge in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF, aktiv verwalteten Fonds oder Einzelaktien investieren?»
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Die steuersparende freiwillige Vorsorgesäule 3a mit Säule 3a-Smartphone-Apps kostengünstig digital verwalten
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Das wissen viele Vorsorgende, die freiwillig in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a einzahlen, noch nicht: Es gibt etliche kostengünstige Säule 3a-Smartphone-Apps, mit denen sich die Säule 3a mit einem selbstgewählten Aktienanteil einfach und digital verwalten lässt. Die smarten Apps könnten auch Jüngere für die steuernsparende Säule 3a-Vorsorge begeistern. Unter dem Titel «Vorsorge-Apps: Gebühren der Säule-3a-Apps wie Viac oder Frankly im Vergleich» zeigt Comparis.ch auf, was diese 3a-Smartphone-Apps kosten und was sie taugen. Lesen Sie, um was es geht.
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Suizidhilfe mit Natrium-Pentobarbital durch Ärztin: Bundesgericht lehnt Verurteilung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung ab
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Eine Ärztin hat sich mit der Abgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital an eine suizidwillige Person entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft keines Tötungsdelikts schuldig gemacht. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Ärztin vom Tötungsdelikt ab. Die Beschwerde der Ärztin gegen ihre Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte HMG sowie gegen das basellandschaftliche Gesundheitsgesetz heisst das Bundesgericht dagegen gut.
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Bussen bis zu 250'000 Franken: Am 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft
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Frage von Dr. med. M.N. in B.: «Am 1. September 2023 treten das neue Bundesgesetz über den Datenschutz und die dazugehörige Verordnung über den Datenschutz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz und dessen Verordnung müssen alle Arztpraxen in der Schweiz verschärfte Datenschutzregeln beachten. Geben Sie mir bitte eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen und Anweisungen für uns Ärztinnen und Ärzte. Und sagen Sie mir, wie man allfällige Verstösse gegen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes versichern kann, da ja von diesem Gesetz mit Bussen bis zu 250'000 Franken gedroht wird.»
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Wandel des ärztlichen Berufsbildes: Ärztinnen und Ärzte stellen zehn Forderungen zur Künstlichen Intelligenz KI in der Medizin
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Darüber ist man sich einig: In Zukunft werden Anwendungen der Künstlichen Intelligenz KI den Menschen von der Geburt bis zum Tod in allen Belangen seiner Gesundheit begleiten. Das verursacht einen tiefgreifenden Wandel in der Medizin. Die Schweizer Ärztevereinigung FMH will diesen Prozess im Schweizer Gesundheitswesen mitprägen. Sie gibt deshalb in der Broschüre «Künstliche Intelligenz im ärztlichen Alltag» einen Überblick über die Künstliche Intelligenz im ärztlichen Umfeld. Zudem stellt die FMH zehn Forderungen hinsichtlich des medizinischen Einsatzes der Künstlichen Intelligenz. Lesen Sie die sechs wichtigsten KI-Anwendungen in der Medizin und die zehn KI-Forderungen der FMH.
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Wer zahlt bei Blitzeinschlägen und wie kann man Blitzschäden vorbeugen?
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Blitzschläge führen häufig zu Schäden an Gebäuden und Hausrat. Fragt sich, welche Versicherung für Blitzschäden zahlt. Und wie man sich vor diesen Schäden schützen kann. Wir geben Antworten dazu.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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