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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2021-11 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXXVI: 1e-Vorsorgepläne für Besserverdiener, zu denen auch Ärztinnen und Ärzte gehören, sind offenbar im Vormarsch
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Das Beratungsunternehmen Willis Tower Watson macht alle zwei Jahre die Studie «Vergleich der Vorsorgepläne der SLI®-Gesellschaften». SLI ist der «Swiss Leader Index» und umfasst die «Crème de la Crème» der Schweizer Wirtschaft mit vielen gutverdienenden Führungskräften und Fachkräften. Ein herausragendes Ergebnis der SLI-Vorsorgestudie 2021: Mittlerweile bietet jedes dritte untersuchte Unternehmen 1e-Vorsorgepläne für ihre Besserverdiener an. Vor einigen Jahren hatten die Unternehmen noch kaum 1e-Pläne im Angebot. Da Ärztinnen und Ärzte zu den Besserverdienern gehören, könnten auch sie sich mit dem Ziel, ihre Pensionskassenvorsorge zu «boosten», vermehrt für 1e-Vorsorgepläne interessieren.
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Ein Arzt, der das mit seiner verstorbenen Ehefrau gemeinsam aufgebaute Vermögen ehevertraglich vor einer Erbteilung geschützt hat, will wieder heiraten: Bleibt der Ehevertrag gültig?
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Anfrage von Dr. med. K. F. in G.: «Meine Frau, die Mutter unserer drei Kinder, ist vor drei Jahren gestorben. Wir haben sehr jung geheiratet und kaum etwas geerbt. In unserer 32 Jahre dauernden Ehe haben wir gemeinsam ein beachtliches Vermögen aufgebaut. In einem beim Notar öffentlich beurkundeten Ehevertrag haben wir in Anwendung der rechtlich möglichen Meistbegünstigung festgehalten, dass dem überlebenden Ehegatten beim Tod des andern Ehegatten die gesamte Errungenschaft, mithin unser gesamtes gemeinsam erarbeitetes Vermögen, zugewiesen wird. Jetzt will ich wieder heiraten. Meine Frage: Bleibt der Ehevertrag mit meiner verstorbenen Frau gültig oder wird bei der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten eine Erbteilung des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten mit Einbezug der Kinder eingeleitet?»
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Schleppende Digitalisierung im Gesundheitswesen gefährdet das Kronjuwel der Schweizer Wirtschaft: Jetzt will die neugegründete Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft «IPAG eHealth» die Digitalisierung endlich voranbringen
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«Der hiesige Pharmasektor hat sich prächtig entwickelt. Doch wird die Schweiz für Forschungsaktivitäten zunehmend unattraktiv, wenn es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht endlich vorwärtsgeht», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 12. November 2021 im Artikel «Der Pharmaindustrie wird es unwohl – zu Recht, denn die Schweiz ist dabei, die Digitalisierung zu verschlafen». Zur Einsicht, dass die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen gefährlich verschleppt wird, sind offenbar auch die führenden Verbände der Leistungserbringer im Medizinal- und Gesundheitswesen gelangt. Deshalb haben die FMH und neun andere Verbände am 3. November 2021 im Bern die Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft «IPAG eHealth» gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft will sich mit Nachdruck für mehr Effizienz bei der Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens einsetzen.
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Ärztinnen und Ärzte sind Coronaimpfungsmustermädchen und Coronaimpfungsmusterknaben
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Hauptergebnisse der «11. Befragung zum ärztlichen Arbeitsumfeld im Auftrag der FMH 2021»: Die Impfquote der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz ist überdurchschnittlich hoch. Doch während der Coronapandemie hat die bereits hohe Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte nochmals deutlich zugenommen. Das erhöhte auch den Stress sowie den andauernd hohen Zeitdruck und Leistungsdruck bei der Arbeit. Kommt dazu: Der Dokumentationsaufwand der Ärzteschaft nimmt laufend zu, was die verfügbare Zeit für Patientinnen und Patienten einschränkt.
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Im Jahr 2019 verdiente die Hälfte der selbständigen Ärztinnen und Ärzte mehr als 162'000 Franken und die andere Hälfte weniger
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Bericht des Bundesamts für Statistik vom 5. November 2021: Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr als der Median des Jahreseinkommens von 162’000 Franken, die andere Hälfte weniger. Mit 266'000 Franken hatten die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit das höchste Medianeinkommen. Am niedrigsten war dieses Einkommen mit 108'000 Franen bei den selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiatern. Aufhorchen lässt das unerklärbare systematisch tiefere Einkommen der Frauen im Ärzteberuf. «Selbst unter Einbezug entscheidender Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25 Prozent höheres Einkommen als Ärztinnen», unterstreicht das Bundesamtes für Statistik. Lesen Sie einen kleinen Einblick in die Einkommen der selbständigen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2019.
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Am 1. Januar 2022 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft: Sechs Neuerungen, die man kennen sollte
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Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz, das die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden regelt, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Gesetzesrevision bringt für die Versicherungsnehmer im Verkehr mit den Versicherungen erhebliche Verbesserungen. Zudem werden die Bestimmungen an die modernen Gegebenheiten angepasst. Man sollte unbedingt mindestens sechs Neuerungen im revidierten Versicherungsvertragsgesetz kennen.
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