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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2018-05 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXXIV: Kantonale Steuerunterschiede beim Kapitalbezug aus Pensionskasse und Dritter Säule
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Wer Gelder aus der Pensionskasse oder der Dritten Säule bezieht, muss eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer bezahlen. Diese ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch. Fazit daraus: Man muss die Sache gut planen, wenn man dem Fiskus nicht unnötig Geld schenken will.
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Vorschlag des Bundesrats: Kantone können Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte bestimmen
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«Ein Kanton kann in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen, auf eine Höchstzahl beschränken.» Das soll laut dem Bundesrat demnächst in Artikel 55a des Krankenversicherungsgesetzes stehen.
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Doppeldoc.ch ist die neue Onlineplattform für das Jobsharing von Ärztinnen und Ärzten
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Auf der Onlineplattform Doppeldoc können Ärztinnen und Ärzte Jobsharing-Partner suchen. Gründerin Salome Kisker (Bild) erklärt im Interview mit Medinside, der Online-Plattform für die Schweizer Gesundheitsbranche, was es mit den Ärzte-Zweierteams auf sich hat. Hier ein Auszug aus dem Interview.
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Tipps zur Verhinderung von ungewollten oder kriminellen Datenabflüssen aus der Arztpraxis
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In kleineren und grösseren Unternehmen und damit auch in Arztpraxen häufen sich die ungewollten oder kriminellen Datenabflüsse. Das stellt die Melde- und Analysestelle Informationssicherung des Bundes MELANI in ihrem am 26. April 2018 veröffentlichten Halbjahresbericht 2017/2 fest. Im Schwerpunktthema der Publikation geben die amtlichen Datensicherheitsprofis wertvolle Tipps, wie man ungewollte oder kriminelle Datenabflüsse vermeidet.
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Bundesgericht: Unterhaltskosten für Kinder umfassen auch die Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils
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Zur Bemessung des Betreuungsunterhalts für die gemeinsamen Kinder von verheirateten oder unverheirateten Eltern kommt laut dem Bundesgericht die "Lebenshaltungskosten-Methode" zur Anwendung. Der Betreuungsunterhalt umfasst somit die Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit diese wegen der Kinderbetreuung nicht selber dafür aufkommen kann. Entscheidend sind dabei die Bedürfnisse des betreuenden Elternteils und nicht das Einkommen der zahlungspflichtigen Person.
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Achtung, unversicherte Putzkräfte können zur Kostenfalle werden!
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Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Online-Vergleichsportals comparis.ch: Jeder siebte Schweizer gönnt sich eine bezahlte Putzkraft. Zwei von drei der beschäftigten Putzkräfte arbeiten selbständig. Brisant: Fast die Hälfte der Auftrag gebenden Haushalte zahlt für diese Hausangestellten keine Unfallversicherung. Und ein Viertel hat die Haushaltshilfe nicht bei den Sozialversicherungen gemeldet. Das kann bei einem Unfall zur Kostenfalle werden.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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