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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2017-06 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXIX: Generalvollmacht und Vorsorgeauftrag einer älteren Mutter
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Frage von Frau Dr. A. M. in B.: «Meine 75-jährige Mutter will mir eine Generalvollmacht erteilen, damit ich alles erledigen kann. In Hinblick auf die Formulierung tauchte bei mir die Frage auf: Welche Rolle haben eigentlich die Generalvollmacht und der Vorsorgeauftrag bei alternden Menschen und der damit verbundenen Demenzgefahr?»
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Artikel der ABC Ärzteberatung in der Tierärzte-Publikation «SAT – Schweizer Archiv für Tierheilkunde»: «Erwerbsausfall richtig versichern!»
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In der Juni-Ausgabe 2017 von «SAT – Schweizer Archiv für Tierheilkunde» informiert die ABC Ärzteberatung die Tierärztinnen und Tierärzte, wie eine Familie das Risiko des Erwerbsausfalls richtig versichert. Der Artikel beginnt mit der Frage: «Wir sind eine doppelverdienende Tierarztfamilie mit Eigenheim und Hypotheken. Wie sollen wir das Risiko das Risiko des Erwerbsausfalls oder des Tods eines Ehegatten bestmöglich absichern?» Lesen Sie die in «SAT» veröffentlichte Antwort.
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Achtung, bei der Pensionsplanung mit Rentenbezug muss der zutreffende Rentenumwandlungssatz gewählt werden!
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Frage von Dr. K. A. in S.: «Ich habe Jahrgang 1954, bin bei der VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende und will mich 2018 mit Rentenbezug pensionieren lassen. Sie schreiben, für Pensionierungen im Jahr 2018 werde bei der VSAO ein Rentenumwandlungssatz von 5,20 Prozent angewandt. Die von mir verlangte Pensionssimulation beruht aber auf einem Rentenumwandlungssatz von 5,10 Prozent. Können Sie mir den Unterschied erklären?»
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Welche Ärztinnen und Ärzte und Spitäler lehnen Pharmagelder ab?
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Ärztinnen und Ärzte können offenlegen, wie viel Geld sie von Pharmafirmen bekommen. Wer nichts erhält, ist aber nicht klar. «Correctiv», «Spiegel online» und der schweizerische «Beobachter» ermöglichen es Ärztinnen und Ärzten jetzt, sich in eine «Null-Franken-Ärzte»-Datenbank einzutragen.
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Aufschub der Mutterschaftsentschädigung II: Die Gesetzeslücke soll beseitigt werden
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Am 7. Juni 2017 hat der Nationalrat als zustimmender Zweitrat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, «im Rahmen der Erwerbsersatzordnung eine Bestimmung vorzuschlagen, die für Fälle, in denen ein Neugeborenes über drei Wochen im Spital verbleiben muss, eine länger dauernde Mutterschaftsentschädigung vorsieht.» Damit wird die Gesetzeslücke beseitigt, welche Mütter bei einem Aufschub der Mutterschaftsentschädigung wegen eines Spitalaufenthaltes des Neugeborenen in eine ungesicherte Einkommenslage fallen liess.
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Unfallversicherung muss nicht zahlen, wenn eine Schädigung absichtlich herbeigeführt wird
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Ein Mann, der aus Wut heftig gegen eine Wand geschlagen und sich dabei verletzt hat, kann keine Leistungen der Unfallversicherung beanspruchen. Da er die Körperschädigung in Kauf genommen hat, ist die Annahme eines Unfallereignisses ausgeschlossen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Unfallversicherung des Betroffenen gegen einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich gut.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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