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Arzt-Saeule3aFrage von Dr. A. C. in B.: «Ich bin als selbständiger Arzt per 1. Juli 2020 der Pensionskasse für Ärzte und Tierärzte PAT-BVG beigetreten. Als Angehöriger einer Pensionskasse darf ich künftig nur noch den «kleinen» höchstmöglichen steuerbegünstigten Betrag von derzeit 6826 Franken in die Vorsorgesäule 3a einzahlen und nicht wie bisher den «grossen» steuerbegünstigten Betrag von bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens, derzeit aber höchstens 34128 Franken. Es fragt sich nun, wie hoch der höchstmögliche steuerbegünstigte Beitrag im Jahr des Wechsel zur freiwilligen Pensionskasse sein darf: Gibt es da eine Pro-rata-Aufteilung des «grossen» Beitrags vor dem 1. Juli 2020 und des «kleinen» Beitrags nach dem 1. Juli 2020 oder gilt nur entweder der «kleine» oder der «grosse» Beitrag ohne Pro-rata-Aufteilung?»

Aeltere-AerztinDie Workforce-Studie 2020 zur Schweizer Haus- und Kinderärzteschaft zeigt wegweisende Faktoren, welche die medizinische Grundversorgung in den nächsten Jahrzehnten beeinflussen. Die drohende Versorgungslücke ist nicht überstanden, die Talsohle ist aber absehbar. Mehr Studienplätze, eine höhere Attraktivität für den Haus- und Kinderarztberuf und neue Arbeitszeit- und Praxismodelle zeigen erste Wirkung. Dies ist dringend nötig, denn an der Überalterung des Berufsstandes mit vielen Pensionierungen in den nächsten Jahren hat sich wenig geändert und Nachfolgelösungen zu finden, ist schwierig.

ArztzeugnisNationalrätin Ruth Humbel will mit ihrem Postulat 13.3224 «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten», dass der Bundesrat für die Arztzeugnisse anstelle der Krankenversicherungen nach neuen Finanzierungsquellen sucht. Im unlängst erschienen Bericht «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten - Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 13.3224 Humbel» kommt der Bundesrat zum Schluss: «Angesichts des begrenzten Sparpotenzials und mangels einer vertretbaren Alternative sollen die Kosten von Arztzeugnissen weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Die Verwendung von telemedizinisch erlangten Arztzeugnissen ist jedoch eine interessante Option, insbesondere zur Entlastung der Arztpraxen in Gesundheitskrisen.»

EPDDie Zertifizierungsstelle KPMG AG hat der Stammgemeinschaft eHealth Aargau das Zertifikat erteilt, dass sie alle Erfordernisse gemäss dem «Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier EPDG» erfüllt. Das ist schweizweit die erste abgeschlossene Zertifizierung. Die schrittweise Einführung des Elektronischen Patientendossiers im Aargau «emedo – mein elektronisches Gesundheitsdossier» wird jetzt vorangetrieben.

CyberkriminelleCyberkriminelle passen ihre Angriffe Grossereignissen an. Dies ist auch bei der Coronakrise der Fall: Ob mit falschen Versprechungen im Zusammenhang mit dem Coronasvirus, zu Bestellmöglichkeiten von Masken oder Mitteilungen zu Online-Bestellungen, die Kriminellen nutzen alles, um potenzielle Opfer zu betrügen oder Schadsoftware zu verbreiten. Lesen Sie Beispiele dafür aus dem Halbjahresbericht 2020/1 des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC, früher Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI.

Coronakrise-und-RenteDie wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise erhöhen die finanzielle Belastung, der Rentnerinnen und Rentner heute und in Zukunft ausgesetzt sind. In Verbindung mit der steigenden Lebenserwartung und dem zunehmenden Druck auf die öffentlichen Ressourcen zur Unterstützung der Gesundheit und des Wohlergehens der alternden Bevölkerung verschärft die Coronakrise die Unsicherheit im Rentenalter. Dies zeigt der «Mercer CFA Institute Global Pension Index 2020», der in diesem Jahr bereits zum zwölften Mal veröffentlicht wurde. In dessen Begleittext wird überdies klar hervorgehoben: Die Schweiz ist kein Musterknabe mehr und muss das Rentenalter unbedingt erhöhen!

ScheidungFrage von Frau Dr. U. G. in Z.: «Ich bin derzeit in meinem Scheidungsverfahren. Meine Anwältin hat mich ermahnt, das Splitting, die Einkommensteilung bei der AHV/IV aufgrund der Scheidung, nicht zu vergessen. Was muss ich da unternehmen?

ChefarztDer Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS), in der FMH die Basisorganisation für die in der Schweiz tätigen Chefärztinnen und Chefärzte sowie die Leitenden Spitalärztinnen und Spitalärzte, hat in der «Schweizerischen Ärztezeitung» die Ergebnisse der traditionellen Mitgliederbefragung für das Jahr 2019 veröffentlicht. Hauptergebnis der Befragung: Seit 2011 sind die Jahreslöhne der Chefärztinnen und Chefärzte auf hohem Niveau leicht angestiegen, die Jahreslöhne der Leitenden Ärztinnen und Ärzte auf etwas tieferem Niveau leicht gesunken.

ArbeitgeberbeitragsreservenDie Coronakrise hat bei vielen Unternehmen, auch bei Arztpraxen und anderen medizinische Einrichtungen, zu einer Verknappung der finanziellen Liquidität geführt. Zur Linderung dieses Problems hat der Bundesrat beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an ihre Pensionskassen weiterhin die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Er hat die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Die Regelung trat am 12. November 2020 in Kraft und ist auf den 31. Dezember 2021 befristet.

Junge Aerztin zugelassenAn seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den neuen Zulassungskriterien für Ärztinnen und Ärzten eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 19. Februar 2021 und die revidierten Bestimmungen müssen am 1. Juli 2021 in Kraft treten, weil dann die derzeitige Übergangsregelung ausläuft. Die Revision soll es den Kantonen ermöglichen, mit einem dauerhaften Instrument die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zu regeln. Damit soll eine Überversorgung im Gesundheitswesen verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden.

AerztinEin Befund des Credit Suisse Jugendbarometer 2020: Obwohl noch Jahrzehnte von der Pension entfernt, sehen die Jungen in der Schweiz die Zukunft der Altersvorsorge als das grösste Problem an. Das ist keine Überraschung. Denn schon im Jahr 2023 werden mehr Personen in Rente gehen als in den Arbeitsmarkt eintreten. Um deren Rentenansprüche finanzieren zu können, sind die Zinsen auf das Altersguthaben der jungen Generationen seit Jahren tief. Zudem steigt die Lebenserwartung. Das Gesparte muss also für immer mehr Jahre im Alter reichen. Als Konsequenz werden die Rentenumwandlungssätze und damit die Renten der Pensionskassen weiter sinken müssen. Ergo: Die heutigen Jungen werden bei gleichem Verdienst weitaus weniger Pensionskassenrente erhalten als ihre Eltern oder Grosseltern. Wie können die jungen Erwachsenen hier und jetzt gegensteuern?

AerztinDie AHV/IV-Renten werden am 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente 2390 Franken und die Ehepaarrente 3585 Franken. Gleichzeitig gibt es Anpassungen bei den Grenzbeträgen der Ergänzungsleistungen, den Pensionskassen und der steuerbefreiten Selbstvorsorge 3a. Lesen Sie die Übersicht über alle Änderungen.

VaterschaftsurlaubFrage von Dr. A.S. in B.: «Ich bin ein nicht so toll bezahlter Assistenzarzt in einer stets überlasteten medizinischen Einrichtung. Bin ich abwesend, braucht es einen Ersatz. Wie ich gehört habe, soll der in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 vom Schweizer Volk angenommene zweiwöchige Vaterschaftsurlaub voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Meine Freundin ist im ersten Monat schwanger und ich wäre demzufolge ein Anwärter auf den Vaterschaftsurlaub. Da ich einen finanziellen Zustupf stets gut gebrauchen kann, habe ich die folgende Frage: Kann ich auf den Vaterschaftsurlaub freiwillig verzichten und mich von Arbeitgeber entsprechend entschädigen lassen?»

AerztinMedieninformation des «Bundesamts für Statistik» über Arztpraxen und ambulante Zentren 2018: Ende 2018 waren in der Schweiz 23’011 Ärztinnen und Ärzte in 16’924 Arztpraxen und ambulanten Zentren tätig. 14 Prozent davon waren 65-jährig oder älter. Die Frauen machten 41 Prozent des gesamten ärztlichen Personals aus. Aber: Bei den Ärztinnen und Ärzten unter 40 Jahren betrug der Frauenanteil stolze 62 Prozent. Der Arztberuf wird offenbar immer weiblicher. Und: In einem Drittel der Standorte der Arztpraxen waren im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte tätig. Die Statistik zeigt auch den nach Abzug aller Kosten verbleibenden Medianverdienst von selbständigen Ärztinnen und Ärzten auf, wobei die Fachärzte mit chirurgischer Tätigkeit am besten und die Psychiaterinnen und Psychiater am schlechtesten abschneiden.

Angehoerige-pflegenDie Arbeit von betreuenden Angehörigen ist für unser Gesundheitssystem von höchster Bedeutung. Denn Familienangehörige übernehmen einen bedeutenden Teil der Pflege und Betreuung kranker und pflegebedürftiger Personen. Dabei gibt es allzu oft ein grosses Problem: Die pflegenden Angehörigen können die Betreuung ihrer Liebsten und ihre lebensnotwendige Erwerbstätigkeit kaum unter einen Hut bringen. Das Problem soll jetzt gelindert werden: Am 20. Dezember 2019 hat das Parlament ein neues Gesetz zur Verbesserung der Situation von betreuenden Angehörigen verabschiedet, das nächstes Jahre in zwei Etappen in Kraft treten wird. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

CloudcomputingDem Cloudcomputing gehört die Zukunft, und zwar bei Unternehmen aller Grössenordnungen. Eigene teure Server zu betreiben, die man wegen des technologischen Fortschritts alle paar Jahre erneuern muss, ist passé. Das ist in den informationstechnologischen Kreisen eine unbestrittene Tatsache. Trotzdem gibt es immer noch Schweizer Klein- und Mittelunternehmen, darunter namentlich die Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte, die Angst vor dem Schritt in die Cloud haben. Der Grund: Die Furcht, heikle Daten seien wegen der in den Cloudcomputinglösungen eingebundenen Anwendungen von Microsoft über den US-amerikanischen «Clarifying Lawful Overseas Use of Data ’CLOUD’ Act” der amerikanischen Justiz ausgesetzt. Diese Angst ist weitgehend unbegründet, unterstreicht der auf Daten- und Technologierecht spezialisierte Rechtsanwalt David Rosenthal in seinem Beitrag «’US-CLOUD Act’: Warum er Cloudprojekte nicht verhindern sollte» - und zwar auch bei Ärztinnen und Ärzten.

Aerztin-mit-InvaliderSimulationsvorwürfe an Antragsteller für Leistungen der Invalidenversicherung IV, nur 20 Minuten dauernde Beurteilungsgespräche mit IV-Antragstellern, unangebrachte Beleidigungen: Die am 28. Februar 2020 vom Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen «Inclusion Handicap» eingerichtete «Online-Meldestelle zu den IV-Gutachten» hat viele Missstände aufgedeckt. Bei der Meldestelle können sich Opfer von Willkür und Missbräuchen durch IV-Gutachterinnen und IV-Gutachtern im Rahmen einer Online-Befragung melden. «Inclusion Handicap» ermuntert neben den Direktbetroffenen von IV-Gutachter-Willkür auch deren Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter sowie deren behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die Meldestelle zu nutzen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat den Missstand bei den IV-Gutachten erkannt und will nun energisch durchgreifen.

Sinkender-UmwandlungssatzEntwarnung: Die Schweizer Pensionskassen haben sich vom Coronaschock erholt. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Verpflichtungen liegt wieder bei 106.8 Prozent. Das ist ein Ergebnis des traditionellen «Pensionskassen-Risiko-Check-up» des St. Galler Pensionskassenberatungsunternehmens Complementa. Unschön sieht es aber mehr denn je für die in Zukunft zu erwartenden Pensionskassenrenten aus. Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt schon jetzt nur noch auf 5.57 Prozent. Das heisst: Für eine Million Franken Vorsorgekapital gibt es nur noch eine Jahresrente von 55'700 Franken. Dieser Wert wird weiter sinken.

ErgaenzungsleistungenAm 1. Januar 1921 tritt das revidierte «Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» in Kraft. Kernpunkte sind eine stärkere Berücksichtigung des Vermögens samt einer allfälligen vorgängigen Vermögensverprasserei beim Antrag für Ergänzungsleistungen sowie eine Rückerstattungspflicht der Ergänzungsleistungen für die Erben, wenn der Nachlass des Ergänzungsleistungsbezügers 40'000 Franken übersteigt. Wichtig ist zu wissen: Die Bestimmungen über die Vermögensprasserei und die Rückerstattungspflicht der Erben sind nicht rückwirkend.

VorsorgeausgleichImmer mehr Arztpraxen werden als Aktiengesellschaft geführt, sei es als Einzelpraxis mit nur einem Aktionär oder als Gemeinschaftspraxis mit mehreren Aktionären. Wenn die Praxis gut läuft, kann die Aktiengesellschaft bei der Pensionskasse Arbeitgeberbeitragsreserven für zukünftige Arbeitgeberbeiträge bilden. Diese schmälern jeweils als steuerbegünstigter Aufwand den Gewinn und damit die fällige Gewinnsteuer. Fragt sich, ob im Scheidungsverfahren des Einzelaktionärs oder des Aktionärs einer Gemeinschaftspraxis die bestehenden Arbeitgeberbeitragsreserven in die Berechnung des Vorsorgeausgleichs eingehen und damit die potenzielle Vorsorgeausgleichszahlung an den Scheidungspartner erhöhen.

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