Prämienrechner des «VMP Verband für Medizinalpersonen»: Ärztinnen und Ärzte können Versicherungsprämien sparen
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Es ist schwierig, im unübersichtlichen Versicherungsmarkt mit kleinstem Aufwand die für seinen persönlichen Deckungsbedarf günstigsten Versicherungsprämien herauszufinden. Online-Prämienrechner sind deshalb eine willkommene Hilfestellung. Der «VMP Verband für Medizinalpersonen», der für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen im Versicherungsbereich Sonderkonditionen ermöglicht, bietet deshalb etliche Prämienrechner an. Im privaten Bereich betrifft das die Versicherungen für Hausrat- und Privathaftpflicht, das Todesfallrisiko oder den Rechtsschutz samt Verkehr.
Serie über die Vorsorge LXXVII: Neues Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Man sollte Testamente und Erbverträge darauf überprüfen, ob sie auch aus der Sicht des revidierten Erbrechts dem letzten Willen entsprechen
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Das revidierte Erbrecht, das am 1. Januar 2023 ohne Übergangsregelung in Kraft tritt, ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Jener des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert. Wer seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt werden. Wichtig: Was sich durch die Revision nicht ändert, sind die gesetzlichen Erbteile. Der gesetzliche Erbteil schreibt vor, wer wie viel vom Nachlass erhält, falls kein Testament vorliegt.
Einige Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das Jahr 2022
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Wie hoch ist 2022 die maximale AHV-Jahresrente und wieviel kann man mit oder ohne Pensionskasse maximal in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a einzahlen? Wir haben für Sie einige Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das Jahr 2022 zusammengestellt.
«Stiftung Patientensicherheit Schweiz» präsentiert die «Schweizer Never Event-Liste» und fordert ein schweizerisches Melderegister für zwölf Never Events
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Never Events sind klar identifizierbare schwerwiegende Ereignisse im Zusammenhang mit klinischen Behandlungen, die zu Patientenschädigungen geführt haben und die durch Systemdesign oder gezielte Präventionsmassnahmen vermeidbar sind. Die «Stiftung Patientensicherheit Schweiz» stellte unlängst die «Schweizer Never Event-Liste» mit zwölf Never Events vor. Die Stiftung verlangt für all diese Never Events ein schweizerisches Melderegister. Lesen Sie, um welche zwölf Never Events es geht.
Bewertung einer Praxisaktiengesellschaft für die Vermögenssteuer
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Das Treuhandbüro Elmar Beckmann Wirtschaftsberatung AG, Luzern, erklärt in seiner Publikation «Fazit», wie der Verkehrswert einer Praxisaktiengesellschaft mit nichtkotierten Wertpapieren gemäss den Regeln der Steuerbehörden bewertet wird. Dabei gilt der Grundsatz: Die Bewertung erfolgt nach der «Praktikermethode», einer Mischung aus der «Substanzwertmethode» und der «Ertragswertmethode». Lesen Sie, wie das geht.
Bundesgericht: Hausärztinnen und Hausärzte haben keine Pflicht zur Beschaffung früherer Krankenakten
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Hausärztinnen und Hausärzte sind nicht verpflichtet, selber die früheren Krankenakten von Patientinnen und Patienten zu beschaffen, wenn diese trotz mehrfacher Aufforderung untätig geblieben sind. Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch eines Arztes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Eine Patientin war 2015 nach der Einnahme des vom Hausarzt verschriebenen Antibiotikums an einem allergischen Schock gestorben. Angehörige der Verstorbenen zogen den Fall bis vors Bundesgericht und scheiterten. Der Vorfall zeigt, wie wichtig ein obligatorisches Elektonisches Patientendossier ist: Das Risiko für solche tragischen Vorfälle wird minimiert.
Arztpraxiseigentümer, aber auch Arztpraxismieter sollten dafür sorgen, dass Sturzunfälle auf dem Weg zu ihrer Praxis möglichst vermieden werden
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Der Schneefall hat heuer termingerecht bis in die Niederungen eingesetzt. Laut der Schweizerischen Unfallversicherung Suva gibt es in der Schweiz Jahr für Jahr 195'000 Sturzunfälle, ein Grossteil davon im Winter wegen Schnee und Eis. Laut Artikel 48 des Obligationenrechts hat «der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses Gebäude oder dieses Werk infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Instandhaltung verursachen». Unter diese Haftungsregel fallen Sturzunfälle wegen ungenügender Schnee- und Eisräumung auf jedem Privatgelände. Gegen die damit verursachten Schäden kann sich der Eigentümer mit einer massgeschneiderten Haftpflichtversicherung versichern. Auf der andern Seite gibt es für Arztpraxiseigentümer und wohl auch für Arztpraxismieter die moralische Pflicht, dass jede Patientin und jeder Patient die Praxis bei allen Witterungen sturzfrei erreicht. Lesen Sie die Tipps der Suva zur Vermeidung von Sturzunfällen wegen ungenügender Beseitigung der Rutschgefahr durch Schnee, Eis und Laub.
Serie über die Vorsorge LXXVI: 1e-Vorsorgepläne für Besserverdiener, zu denen auch Ärztinnen und Ärzte gehören, sind offenbar im Vormarsch
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Das Beratungsunternehmen Willis Tower Watson macht alle zwei Jahre die Studie «Vergleich der Vorsorgepläne der SLI®-Gesellschaften». SLI ist der «Swiss Leader Index» und umfasst die «Crème de la Crème» der Schweizer Wirtschaft mit vielen gutverdienenden Führungskräften und Fachkräften. Ein herausragendes Ergebnis der SLI-Vorsorgestudie 2021: Mittlerweile bietet jedes dritte untersuchte Unternehmen 1e-Vorsorgepläne für ihre Besserverdiener an. Vor einigen Jahren hatten die Unternehmen noch kaum 1e-Pläne im Angebot. Da Ärztinnen und Ärzte zu den Besserverdienern gehören, könnten auch sie sich mit dem Ziel, ihre Pensionskassenvorsorge zu «boosten», vermehrt für 1e-Vorsorgepläne interessieren.
Ein Arzt, der das mit seiner verstorbenen Ehefrau gemeinsam aufgebaute Vermögen ehevertraglich vor einer Erbteilung geschützt hat, will wieder heiraten: Bleibt der Ehevertrag gültig?
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Anfrage von Dr. med. K. F. in G.: «Meine Frau, die Mutter unserer drei Kinder, ist vor drei Jahren gestorben. Wir haben sehr jung geheiratet und kaum etwas geerbt. In unserer 32 Jahre dauernden Ehe haben wir gemeinsam ein beachtliches Vermögen aufgebaut. In einem beim Notar öffentlich beurkundeten Ehevertrag haben wir in Anwendung der rechtlich möglichen Meistbegünstigung festgehalten, dass dem überlebenden Ehegatten beim Tod des andern Ehegatten die gesamte Errungenschaft, mithin unser gesamtes gemeinsam erarbeitetes Vermögen, zugewiesen wird. Jetzt will ich wieder heiraten. Meine Frage: Bleibt der Ehevertrag mit meiner verstorbenen Frau gültig oder wird bei der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten eine Erbteilung des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten mit Einbezug der Kinder eingeleitet?»
Schleppende Digitalisierung im Gesundheitswesen gefährdet das Kronjuwel der Schweizer Wirtschaft: Jetzt will die neugegründete Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft «IPAG eHealth» die Digitalisierung endlich voranbringen
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«Der hiesige Pharmasektor hat sich prächtig entwickelt. Doch wird die Schweiz für Forschungsaktivitäten zunehmend unattraktiv, wenn es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht endlich vorwärtsgeht», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 12. November 2021 im Artikel «Der Pharmaindustrie wird es unwohl – zu Recht, denn die Schweiz ist dabei, die Digitalisierung zu verschlafen». Zur Einsicht, dass die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen gefährlich verschleppt wird, sind offenbar auch die führenden Verbände der Leistungserbringer im Medizinal- und Gesundheitswesen gelangt. Deshalb haben die FMH und neun andere Verbände am 3. November 2021 im Bern die Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft «IPAG eHealth» gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft will sich mit Nachdruck für mehr Effizienz bei der Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens einsetzen.
Ärztinnen und Ärzte sind Coronaimpfungsmustermädchen und Coronaimpfungsmusterknaben
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Hauptergebnisse der «11. Befragung zum ärztlichen Arbeitsumfeld im Auftrag der FMH 2021»: Die Impfquote der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz ist überdurchschnittlich hoch. Doch während der Coronapandemie hat die bereits hohe Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte nochmals deutlich zugenommen. Das erhöhte auch den Stress sowie den andauernd hohen Zeitdruck und Leistungsdruck bei der Arbeit. Kommt dazu: Der Dokumentationsaufwand der Ärzteschaft nimmt laufend zu, was die verfügbare Zeit für Patientinnen und Patienten einschränkt.
Im Jahr 2019 verdiente die Hälfte der selbständigen Ärztinnen und Ärzte mehr als 162'000 Franken und die andere Hälfte weniger
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Bericht des Bundesamts für Statistik vom 5. November 2021: Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr als der Median des Jahreseinkommens von 162’000 Franken, die andere Hälfte weniger. Mit 266'000 Franken hatten die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit das höchste Medianeinkommen. Am niedrigsten war dieses Einkommen mit 108'000 Franen bei den selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiatern. Aufhorchen lässt das unerklärbare systematisch tiefere Einkommen der Frauen im Ärzteberuf. «Selbst unter Einbezug entscheidender Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25 Prozent höheres Einkommen als Ärztinnen», unterstreicht das Bundesamtes für Statistik. Lesen Sie einen kleinen Einblick in die Einkommen der selbständigen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2019.
Am 1. Januar 2022 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft: Sechs Neuerungen, die man kennen sollte
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Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz, das die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden regelt, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Gesetzesrevision bringt für die Versicherungsnehmer im Verkehr mit den Versicherungen erhebliche Verbesserungen. Zudem werden die Bestimmungen an die modernen Gegebenheiten angepasst. Man sollte unbedingt mindestens sechs Neuerungen im revidierten Versicherungsvertragsgesetz kennen.
Interview mit dem aus Deutschland stammenden Arzt Prof. Dr. med Stefan Schäfer: "Mein Frau und ich sind froh, den Sprung in die Schweiz gewagt zu haben"
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Prof. Dr. med. Stefan Schäfer, 56-jährig (Bild), wächst in Düsseldorf, Deutschland, auf. In Düsseldorf und Essen studiert er Medizin und absolviert ein Auslandsemester in Houston, USA. Nach der Approbation erfolgen an der Universitätsklinik in Düsseldorf die Weiterbildung zum Internisten und Kardiologen und einige Jahre als Spitalarzt. Dann geht Dr. Schäfer in die Forschung und Entwicklung von Medikamenten. Er arbeitet bei verschiedenen Pharmaunternehmen in Deutschland und den Niederlanden. Zuletzt ist er bei Bayer verantwortlich für die Einführung neuer Medikamente im Herzkreislaufbereich in die Prüfung am Menschen. Daneben ist er in Spitälern und Notfallpraxen stets im Notfalldienst tätig. 2014, kurz vor dem 50. Geburtstag, erfolgt die abrupte berufliche Neuorientierung: Dr. Schäfer übernimmt zusammen mit seiner Frau Erika Schäfer, die ebenfalls Ärztin ist, die Arztpraxis im aargauischen Waltenschwil. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» verrät er, was ihn zu diesem Schritt bewogen und wie er als deutscher Arzt den Sprung in die Schweiz erlebt hat.
Serie über die Vorsorge LXXV: Mehrheit der Schweizer Bevölkerung weiss, dass man neben AHV und Pensionskasse zusätzlich auch privat für das Alter vorsorgen muss
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Haupterkenntnis aus dem auf einer repräsentativen Umfrage beruhenden Schweizer «Vorsorgebarometer 2021» von Raiffeisen und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW: 76 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind sich bewusst, dass man neben AHV und Pensionskasse zusätzlich auch privat für das Alter vorsorgen muss. Dabei zeigen sich Unterschiede je nach Alter und Region: Je älter die Person ist, desto mehr sieht sie sich selbst in der Verantwortung. Und in der Deutschschweiz ist die Eigenverantwortung punkto Vorsorge am stärksten ausgeprägt, in der Romandie am geringsten. Kommt dazu: Das konkrete Wissen, wie man privat vorsorgen kann, verharrt schweizweit leider nach wie vor auf tiefem Niveau. Dabei gibt es dafür etliche elegante Wege.
Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende:Eine Ärztin mit einem Vor-Corona-Jahreseinkommen von 165'000 Franken ist trotz riesigem Umsatzeinbruch vor Bundesgericht abgeblitzt
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Frau Dr. med. K. A. betreibt in U. als Selbstständigerwerbende eine Arztpraxis für Tropen-, Reise- und Hausarztmedizin. Sie verdient im Vor-Corona-Jahr 2019 ein Jahreseinkommen von 165'000 Franken. Am 16. April 2020 meldet sie sich bei der Ausgleichskasse «medisuisse» zum Bezug einer Erwerbsausfallentschädigung im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus an. Sie macht geltend, aufgrund der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sei ihr Umsatz im Bereich Tropen- und Reisemedizin um 100 Prozent und in der Hausarztmedizin auf 20 Prozent zurückgegangen. Die Ausgleichskasse verneint einen Leistungsanspruch, da die vom Bundesrat verordneten Betriebsschliessungen, welche Bedingung für einen Erwerbsersatz bilden, Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen nicht beträfen, und auch die Voraussetzungen für eine "Härtefallleistung für Selbständigerwerbende" nicht erfüllt seien. Die Beschwerde der Ärztin an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bleibt erfolglos. Der Fall gelangt mit einer weiteren Beschwerde ans Bundesgericht. Auch dort blitzt die Ärztin ab. Weshalb?
Zwei neue Online-Informationsplattformen für Ärztinnen und Ärzte: «Docinside.ch» und «Drugshortage.ch»
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Die unlängst live gegangene Online-Informationsplattform «Docinside.ch» hat ein hohes Ziel: «Docinside.ch bietet im Endausbau alle relevanten Informationen, auf die in der Praxis und im Spital tätige Ärztinnen und Ärzte für ihre tägliche Arbeit angewiesen sind. ‘Docinside.ch’ soll mithin bald alle Websites ersetzen, die Ärztinnen und Ärzte für ihre tägliche Arbeit benutzen», lautet der anspruchsvolle Eigenbeschrieb der neuen Online-Plattform. «Docinside.ch» ist eine von praktischen Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte konzipierte und unterstützte, politisch und unternehmerisch unabhängige Wissens-, Informations- und Dienstleistungsplattform. Das notwendige journalistische Know-how liefert der Verlag Rosenfluh Publikationen AG, ein führender Schweizer Verlag für medizinische Fachzeitschriften. Als Partnerplattform von «Docinside.ch» ist auch die Plattform «Drugshortage.ch» online gegangen.
Der Krankenkassenverband «curafutura» und die Swica lancieren im Jahr 2022 eine für alle Versicherer offene Online-Plattform für den einheitlichen Einsatz von noch nicht kassenpflichtigen Medikamenten
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Heute können in Ausnahmefällen Arzneimittel vergütet werden, die nicht auf der Liste der über 3200 kassenpflichtigen Medikamente stehen. Die Vergütung erfolgt nach einer Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse. Das führt bei einem positiven Ergebnise der Prüfung zu einem von der Krankenkasse vergüteten «Off-Label-Use» des Medikaments. In den letzten Jahren haben immer mehr Patientinnen und Patienten von dieser Möglichkeit profitiert, zum Beispiel bei neuen Krebstherapien. 2019 waren es 38'000 behandelte Gesuche. Um den gleichen Zugang für alle Patientinnen und Patienten zu optimieren, will «curafutura», der Krankenkassenverband der CSS Versicherung, Helsana, Sanitas und KPT, zusammen mit der Swica im Jahr 2022 eine für alle Versicherer offene Online-Plattform für den einheitlichen Einsatz von noch nicht kassenpflichtigen Medikamenten lancieren. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Wie ein Arzt die Suva sowie andere Unfallversicherungen und Krankenkassen um Millionen betrogen hat
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2020 untersuchte die Suva über 2200 Verdachtsfälle und verhinderte ungerechtfertigte Zahlungen in der Höhe von 12,6 Millionen Franken. Die allermeisten Versicherten sowie Ärztinnen und Ärzte sind ehrlich. Doch es gibt leider auch schwarze Schafe. Neben betrügerischen verunfallten Personen und Unternehmen kommt es vereinzelt auch bei Ärztinnen und Ärzten sowie Spitälern vor, dass sie fiktive oder falsche Stunden und Leistungen abrechnen. Lesen Sie, wie ein besonders skrupelloser Arzt die Suva sowie andere Unfallversicherungen und Krankenkassen systematisch betrogen hat.
Serie über die Vorsorge LXXIV: Arzt erleidet Unfall und wird invalid. Jetzt will die Pensionskasse wegen «Überentschädigung» seine Rente kürzen. Wir sagen, warum das in diesem Fall nicht geht.
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Anfrage von Dr. med. K. I. in B.: «Ich hatte einen schweren Unfall und bin nun leider im Rollstuhl und arbeitsunfähig. Mein letztes AHV-pflichtiges Jahreseinkommen als ganztägig tätiger Arzt beläuft sich auf 220'000 Franken. Bei der Pensionskasse habe ich aber nur einen Lohn von 150'000 Franken versichert. Wie sich nun herausstellt, erreichen meine Rentenansprüche bei der Invalidenversicherung, bei der Unfallversicherung und bei der Pensionskasse zusammen mit den Kinderrenten für meine vier Kinder mehr als 150'000 Franken pro Jahr. Deshalb will mir nun meine Pensionskasse die von ihr zu bezahlende Rente mit der Begründung «Überentschädigung» so kürzen, dass meine jährliche Gesamtrente von allen Sozialversicherungen nur den Betrag von 135'000 Franken erreicht. Das sind 90 Prozent des bei der Pensionskasse versicherten Lohns. Ist das korrekt?»