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Saeule-3aWer 2021 als Erwerbstätiger ohne Pensionskasse 20 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens aber 34'416 Franken, oder als Angehöriger einer Pensionskasse höchstens 6'883 Franken in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a einzahlt, kann diesen Betrag vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Doppelverdienende Ehepaare können zweimal profitieren. Im Coronakrisenjahr 2020 kam dieses Säule 3a-Sparen aufgrund von Lohnausfällen wegen Kurzarbeit oder Entlassungen offenbar etwas unter Druck: Gemäss einer Umfrage des Onlinevergleichsdienstes Comparis.ch haben im letzten Jahr über 20 Prozent der Säule 3a-Sparer weniger oder gar nicht in diese gebundene Vorsorge investiert. Gleichwohl: Für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen gibt es vorteilhafte Vorsorgesäule 3a-Lösungen.

Arzt-will-sich-pensionieren-lassenFrage von Dr. L. S. in Z.: «Als selbständiger Arzt will ich mich in diesem Jahr 2021 mit 65 Jahren pensionieren lassen. Meine Ehefrau, die derzeit in meiner Praxis arbeitet, ist dann allerdings erst 57 Jahre alt. Wir wollen gemeinsam den Ruhestand geniessen, weshalb die Ehefrau keine bezahlte Stelle mehr anstrebt. Jetzt habe ich festgestellt, dass wir für meine nichterwerbstätige Ehefrau bis zu ihrem ordentlichen Pensionsalter erhebliche ‘AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige’ aufgrund unseres Vermögens und Renteneinkommens zahlen müssen. Das scheint mir doch etwas ‘krass’ zu sein, da wir in sehr guten Verhältnissen leben. Gibt es da nicht Ausweichlösungen zwecks Einsparung von AHV-Beiträgen, wie eine ‘fiktive’ Kleinanstellung, Meldung meiner Ehefrau als Arbeitslose beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV oder die jüngst beschlossene Überbrückungsrente?» Lesen Sie unsere Originalantwort an Dr. L. S.

Verwandtenunterstuetzung«Wegen der Coronakrise zeichnet sich ein deutlicher Anstieg in der Sozialhilfe ab», steht im neusten Analysepapier «Coronapandemie: Aktuelle Lage und zukünftige Herausforderungen für die Sozialhilfe» der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Somit könnten es künftig mehr Gutverdiener und Vermögende mit dem Verwandtenunterstützungsartikel 328 des Zivilgesetzbuches zu tun bekommen: «Wer in günstigen Verhältnissen lebt, ist verpflichtet, Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie zu unterstützen, die ohne diesen Beistand in Not geraten würden.“

Steuerparadies-ZugDer am 7. Januar 2021 von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) veröffentlichte Steuerausschöpfungsindex 2021 gibt an, in welchem Ausmass die Steuerpflichtigen durch Steuern der Kantone und Gemeinden unterschiedlich belastet werden. Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden 24,7 Prozent ihres Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben aus. Den tiefsten Wert weist das Steuerparadies Zug (Bild) mit lediglich 11 Prozent aus. Erfahren Sie, wie hoch die Steuerbelastung in Ihrem Wohnsitzkanton ist.

ZusatzversicherungDie Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt aufgrund ihrer jüngsten Analysen fest, dass Rechnungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung häufig intransparent sind und zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt scheinen. Die FINMA erwartet von den Versicherern ein wirksameres Controlling, um solchen Missständen zu begegnen. Zudem fordert die FINMA die Versicherer auf, die Verträge mit den Leistungserbringern, den Ärztinnen und Ärzten sowie den Spitälern, zu überprüfen und wo nötig zu verbessern. Nur unter diesen Voraussetzungen wird die FINMA neue Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigen.

Aerztin-mit-ComputerproblemMitarbeitende in kleinen und mittleren Schweizer Unternehmen und damit auch in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen unterschätzen die Gefahr von Cyberattacken für den eigenen Betrieb. Um dieses von den eigenen Mitarbeitenden ausgehende Cyberrisiko zu senken, braucht es Sensibilisierungsmassnahmen und die Vorbereitung von Notfallszenarien. Das zeigt eine aktuelle Studie der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und von Allianz Suisse.

Ergaenzungsleistungen-EhepaarAm 1. Januar 2021 ist das revidierte «Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» in Kraft getreten. Ein im schweizerischen Sozialversicherungssystem noch nie dagewesene Neuerung ist die Rückerstattungspflicht der ab 2021 ausbezahlten Ergänzungsleistungen durch die Erben, wenn der Nachlass eines Ergänzungsleistungsbezügers 40'000 Franken übersteigt. Aufgrund mehrerer Anfragen erklären wir, wie diese Rückerstattungspflicht ausgestaltet ist und präsentieren ein gut nachvollziehbares Beispiel dafür.

PraxisaktiengesellschaftFrage von Dr. U. M. in G.: „Ich erwäge, meine Arztpraxis in eine Praxisaktiengesellschaft umzuwandeln. Was sind die hauptsächlichen Vorteile und auf was ist besonders zu achten?“

GesundheitssystemSeit 2010 nimmt die Schweiz an den jährlich stattfindenden internationalen gesundheitspolitischen Befragungen des Commonwealth Fund (CWF) teil. Die Leistungen und die Qualität des Gesundheitssystems werden von den 2284 befragten Personen im Rahmen der Commonwealth Fund (CWF)-Befragung in der Schweiz als sehr gut bezeichnet. Die Schweiz nimmt – wie dies bereits andere internationale Studien gezeigt haben – bei der Beurteilung der Leistungen den ersten Platz ein.

LebenserwartungDie neuen technischen Grundlagen «BVG 2020» für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen der Pensionskassen sind erschienen. Sie belegen, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen immer älter werden. Die beobachtete Zunahme der Lebenserwartung ist jedoch weniger ausgeprägt als in der Vergangenheit. Gleichzeitig bestätigt sich ein Trend: Die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, nimmt weiter ab. Dies zeigen die von Aon Schweiz AG und Libera AG gemeinsam erstellten neuen technischen Pensionskassengrundlagen.

PatientendossierDie Zertifizierungsstelle KPMG AG hat nach der Stammgemeinschaft eHealth Aargau «SteHAG» auch der Stammgemeinschaft Südost «eSANITA» das Zertifikat erteilt, dass sie alle Erfordernisse gemäss dem «Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier EPDG» erfüllt. Somit wird derzeit in den Kantonen Aargau, Graubünden, Glarus, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden die Einführung des Elektronischen Patientendossiers vorangetrieben. Weitere Kantone und namentlich die Stammgemeinschaft für Ärztinnen und Ärzte folgen im Frühjahr 2021. Im Rahmen der nun beschleunigten Einführung des Elektronischen Patientendossiers hat eHealth Suisse sämtliche ihrer Kommunikationsmittel zum Elektronischen Patientendossier aktualisiert.

Wendy-Holdener-SuvaCorona stellt Wintersportlerinnen und Wintersportler vor neue Herausforderungen: Schutzkonzepte gegen die Verbreitung des Coronavirus gilt es einzuhalten. Aber auch Verletzungen beim Schneesport sollten möglichst vermieden werden, um das Gesundheitssystem und namentlich die Spitäler in dieser Coronazeit nicht zusätzlich zu belasten. Die Suva-App «Slope Track» unterstützt dabei, das eigene Risikoverhalten einzuschätzen und gegebenenfalls die eigene Fahrweise anzupassen. Botschafterin der App ist Wendy Holdener (Bild).

FruehpensionierungIn der Studie «Frühpensionierung: Der Weg wird steiniger» der Credit Suisse zeigt ein Generationenvergleich: Ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben wird für künftige Rentnerinnen und Rentner deutlich schwieriger zu finanzieren sein. Denn die derzeit tiefen Zinsen bremsen den Vermögensaufbau der heutigen Erwerbstätigen. Zudem werden deren Altersguthaben seit Jahren geringer verzinst als jene der bestehenden Rentnerinnen und Rentner, denn nur so können deren mathematisch überhöhte Renten finanziert werden. Schliesslich sinken die Rentenumwandlungssätze, mit denen das Vorsorgekapital in die Rente umgewandelt wird, auf breiter Front. Ergo: Angesichts der sinkenden Renten wird eine zusätzliche Rentenreduktion infolge Frühpensionierung für einen rasch wachsenden Teil der Schweizer Bevölkerung schlicht unerreichbar werden.

Arzt-Saeule3aFrage von Dr. A. C. in B.: «Ich bin als selbständiger Arzt per 1. Juli 2020 der Pensionskasse für Ärzte und Tierärzte PAT-BVG beigetreten. Als Angehöriger einer Pensionskasse darf ich künftig nur noch den «kleinen» höchstmöglichen steuerbegünstigten Betrag von derzeit 6826 Franken in die Vorsorgesäule 3a einzahlen und nicht wie bisher den «grossen» steuerbegünstigten Betrag von bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens, derzeit aber höchstens 34128 Franken. Es fragt sich nun, wie hoch der höchstmögliche steuerbegünstigte Beitrag im Jahr des Wechsel zur freiwilligen Pensionskasse sein darf: Gibt es da eine Pro-rata-Aufteilung des «grossen» Beitrags vor dem 1. Juli 2020 und des «kleinen» Beitrags nach dem 1. Juli 2020 oder gilt nur entweder der «kleine» oder der «grosse» Beitrag ohne Pro-rata-Aufteilung?»

Aeltere-AerztinDie Workforce-Studie 2020 zur Schweizer Haus- und Kinderärzteschaft zeigt wegweisende Faktoren, welche die medizinische Grundversorgung in den nächsten Jahrzehnten beeinflussen. Die drohende Versorgungslücke ist nicht überstanden, die Talsohle ist aber absehbar. Mehr Studienplätze, eine höhere Attraktivität für den Haus- und Kinderarztberuf und neue Arbeitszeit- und Praxismodelle zeigen erste Wirkung. Dies ist dringend nötig, denn an der Überalterung des Berufsstandes mit vielen Pensionierungen in den nächsten Jahren hat sich wenig geändert und Nachfolgelösungen zu finden, ist schwierig.

ArztzeugnisNationalrätin Ruth Humbel will mit ihrem Postulat 13.3224 «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten», dass der Bundesrat für die Arztzeugnisse anstelle der Krankenversicherungen nach neuen Finanzierungsquellen sucht. Im unlängst erschienen Bericht «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten - Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 13.3224 Humbel» kommt der Bundesrat zum Schluss: «Angesichts des begrenzten Sparpotenzials und mangels einer vertretbaren Alternative sollen die Kosten von Arztzeugnissen weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Die Verwendung von telemedizinisch erlangten Arztzeugnissen ist jedoch eine interessante Option, insbesondere zur Entlastung der Arztpraxen in Gesundheitskrisen.»

EPDDie Zertifizierungsstelle KPMG AG hat der Stammgemeinschaft eHealth Aargau das Zertifikat erteilt, dass sie alle Erfordernisse gemäss dem «Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier EPDG» erfüllt. Das ist schweizweit die erste abgeschlossene Zertifizierung. Die schrittweise Einführung des Elektronischen Patientendossiers im Aargau «emedo – mein elektronisches Gesundheitsdossier» wird jetzt vorangetrieben.

CyberkriminelleCyberkriminelle passen ihre Angriffe Grossereignissen an. Dies ist auch bei der Coronakrise der Fall: Ob mit falschen Versprechungen im Zusammenhang mit dem Coronasvirus, zu Bestellmöglichkeiten von Masken oder Mitteilungen zu Online-Bestellungen, die Kriminellen nutzen alles, um potenzielle Opfer zu betrügen oder Schadsoftware zu verbreiten. Lesen Sie Beispiele dafür aus dem Halbjahresbericht 2020/1 des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC, früher Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI.

Coronakrise-und-RenteDie wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise erhöhen die finanzielle Belastung, der Rentnerinnen und Rentner heute und in Zukunft ausgesetzt sind. In Verbindung mit der steigenden Lebenserwartung und dem zunehmenden Druck auf die öffentlichen Ressourcen zur Unterstützung der Gesundheit und des Wohlergehens der alternden Bevölkerung verschärft die Coronakrise die Unsicherheit im Rentenalter. Dies zeigt der «Mercer CFA Institute Global Pension Index 2020», der in diesem Jahr bereits zum zwölften Mal veröffentlicht wurde. In dessen Begleittext wird überdies klar hervorgehoben: Die Schweiz ist kein Musterknabe mehr und muss das Rentenalter unbedingt erhöhen!

ScheidungFrage von Frau Dr. U. G. in Z.: «Ich bin derzeit in meinem Scheidungsverfahren. Meine Anwältin hat mich ermahnt, das Splitting, die Einkommensteilung bei der AHV/IV aufgrund der Scheidung, nicht zu vergessen. Was muss ich da unternehmen?

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