Wieviel verdienen Chefärztinnen und Chefärzte sowie Leitende Ärztinnen und Ärzte?
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Der Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS), in der FMH die Basisorganisation für die in der Schweiz tätigen Chefärztinnen und Chefärzte sowie die Leitenden Spitalärztinnen und Spitalärzte, hat in der «Schweizerischen Ärztezeitung» die Ergebnisse der traditionellen Mitgliederbefragung für das Jahr 2019 veröffentlicht. Hauptergebnis der Befragung: Seit 2011 sind die Jahreslöhne der Chefärztinnen und Chefärzte auf hohem Niveau leicht angestiegen, die Jahreslöhne der Leitenden Ärztinnen und Ärzte auf etwas tieferem Niveau leicht gesunken.
Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen können bis Ende 2021 Arbeitgeberbeitragsreserven bei der Pensionskasse für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge einsetzen
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Die Coronakrise hat bei vielen Unternehmen, auch bei Arztpraxen und anderen medizinische Einrichtungen, zu einer Verknappung der finanziellen Liquidität geführt. Zur Linderung dieses Problems hat der Bundesrat beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an ihre Pensionskassen weiterhin die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Er hat die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Die Regelung trat am 12. November 2020 in Kraft und ist auf den 31. Dezember 2021 befristet.
Neue Ärztezulassungskriterien in der Vernehmlassung: Ab 1. Juli 2021 müssen alle neuen Ärztinnen und Ärzte elektronische Patientendossiers führen
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An seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den neuen Zulassungskriterien für Ärztinnen und Ärzten eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 19. Februar 2021 und die revidierten Bestimmungen müssen am 1. Juli 2021 in Kraft treten, weil dann die derzeitige Übergangsregelung ausläuft. Die Revision soll es den Kantonen ermöglichen, mit einem dauerhaften Instrument die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zu regeln. Damit soll eine Überversorgung im Gesundheitswesen verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden.
Aufruf an alle jungen Ärztinnen und Ärzte sowie alle andern jungen Medizinalpersonen: Achtet auf den Aufbau der Altersvorsorge!
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Ein Befund des Credit Suisse Jugendbarometer 2020: Obwohl noch Jahrzehnte von der Pension entfernt, sehen die Jungen in der Schweiz die Zukunft der Altersvorsorge als das grösste Problem an. Das ist keine Überraschung. Denn schon im Jahr 2023 werden mehr Personen in Rente gehen als in den Arbeitsmarkt eintreten. Um deren Rentenansprüche finanzieren zu können, sind die Zinsen auf das Altersguthaben der jungen Generationen seit Jahren tief. Zudem steigt die Lebenserwartung. Das Gesparte muss also für immer mehr Jahre im Alter reichen. Als Konsequenz werden die Rentenumwandlungssätze und damit die Renten der Pensionskassen weiter sinken müssen. Ergo: Die heutigen Jungen werden bei gleichem Verdienst weitaus weniger Pensionskassenrente erhalten als ihre Eltern oder Grosseltern. Wie können die jungen Erwachsenen hier und jetzt gegensteuern?
Serie über die Vorsorge LXIII: 2021 gibt es leicht höhere AHV-Renten sowie neue Grenzbeträge bei den Ergänzungsleistungen, den Pensionskassen und der steuerbefreiten Selbstvorsorge 3a
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Die AHV/IV-Renten werden am 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente 2390 Franken und die Ehepaarrente 3585 Franken. Gleichzeitig gibt es Anpassungen bei den Grenzbeträgen der Ergänzungsleistungen, den Pensionskassen und der steuerbefreiten Selbstvorsorge 3a. Lesen Sie die Übersicht über alle Änderungen.
«Kann ich auf den neuen Vaterschaftsurlaub verzichten und mich vom Arbeitgeber entsprechend entschädigen lassen»?
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Frage von Dr. A.S. in B.: «Ich bin ein nicht so toll bezahlter Assistenzarzt in einer stets überlasteten medizinischen Einrichtung. Bin ich abwesend, braucht es einen Ersatz. Wie ich gehört habe, soll der in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 vom Schweizer Volk angenommene zweiwöchige Vaterschaftsurlaub voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Meine Freundin ist im ersten Monat schwanger und ich wäre demzufolge ein Anwärter auf den Vaterschaftsurlaub. Da ich einen finanziellen Zustupf stets gut gebrauchen kann, habe ich die folgende Frage: Kann ich auf den Vaterschaftsurlaub freiwillig verzichten und mich von Arbeitgeber entsprechend entschädigen lassen?»
Wieviel verdienen selbständige Ärztinnen und Ärzte?
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Medieninformation des «Bundesamts für Statistik» über Arztpraxen und ambulante Zentren 2018: Ende 2018 waren in der Schweiz 23’011 Ärztinnen und Ärzte in 16’924 Arztpraxen und ambulanten Zentren tätig. 14 Prozent davon waren 65-jährig oder älter. Die Frauen machten 41 Prozent des gesamten ärztlichen Personals aus. Aber: Bei den Ärztinnen und Ärzten unter 40 Jahren betrug der Frauenanteil stolze 62 Prozent. Der Arztberuf wird offenbar immer weiblicher. Und: In einem Drittel der Standorte der Arztpraxen waren im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte tätig. Die Statistik zeigt auch den nach Abzug aller Kosten verbleibenden Medianverdienst von selbständigen Ärztinnen und Ärzten auf, wobei die Fachärzte mit chirurgischer Tätigkeit am besten und die Psychiaterinnen und Psychiater am schlechtesten abschneiden.
Neues «Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen» tritt in zwei Etappen in Kraft
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Die Arbeit von betreuenden Angehörigen ist für unser Gesundheitssystem von höchster Bedeutung. Denn Familienangehörige übernehmen einen bedeutenden Teil der Pflege und Betreuung kranker und pflegebedürftiger Personen. Dabei gibt es allzu oft ein grosses Problem: Die pflegenden Angehörigen können die Betreuung ihrer Liebsten und ihre lebensnotwendige Erwerbstätigkeit kaum unter einen Hut bringen. Das Problem soll jetzt gelindert werden: Am 20. Dezember 2019 hat das Parlament ein neues Gesetz zur Verbesserung der Situation von betreuenden Angehörigen verabschiedet, das nächstes Jahre in zwei Etappen in Kraft treten wird. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Gute Botschaft für Ärztinnen und Ärzte: «US-CLOUD Act» sollte informationstechnologische Cloudprojekte von Berufsgeheimnisträgern nicht verhindern
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Dem Cloudcomputing gehört die Zukunft, und zwar bei Unternehmen aller Grössenordnungen. Eigene teure Server zu betreiben, die man wegen des technologischen Fortschritts alle paar Jahre erneuern muss, ist passé. Das ist in den informationstechnologischen Kreisen eine unbestrittene Tatsache. Trotzdem gibt es immer noch Schweizer Klein- und Mittelunternehmen, darunter namentlich die Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte, die Angst vor dem Schritt in die Cloud haben. Der Grund: Die Furcht, heikle Daten seien wegen der in den Cloudcomputinglösungen eingebundenen Anwendungen von Microsoft über den US-amerikanischen «Clarifying Lawful Overseas Use of Data ’CLOUD’ Act” der amerikanischen Justiz ausgesetzt. Diese Angst ist weitgehend unbegründet, unterstreicht der auf Daten- und Technologierecht spezialisierte Rechtsanwalt David Rosenthal in seinem Beitrag «’US-CLOUD Act’: Warum er Cloudprojekte nicht verhindern sollte» - und zwar auch bei Ärztinnen und Ärzten.
Auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte können die Online-Meldestelle von «Inclusion Handicap» für willkürliche IV-Gutachten nutzen
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Simulationsvorwürfe an Antragsteller für Leistungen der Invalidenversicherung IV, nur 20 Minuten dauernde Beurteilungsgespräche mit IV-Antragstellern, unangebrachte Beleidigungen: Die am 28. Februar 2020 vom Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen «Inclusion Handicap» eingerichtete «Online-Meldestelle zu den IV-Gutachten» hat viele Missstände aufgedeckt. Bei der Meldestelle können sich Opfer von Willkür und Missbräuchen durch IV-Gutachterinnen und IV-Gutachtern im Rahmen einer Online-Befragung melden. «Inclusion Handicap» ermuntert neben den Direktbetroffenen von IV-Gutachter-Willkür auch deren Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter sowie deren behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die Meldestelle zu nutzen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat den Missstand bei den IV-Gutachten erkannt und will nun energisch durchgreifen.
Serie über die Vorsorge LXII: Pensionskassen haben sich vom Coronaschock erholt, aber die Pensionskassenrenten sinken weiter
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Entwarnung: Die Schweizer Pensionskassen haben sich vom Coronaschock erholt. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Verpflichtungen liegt wieder bei 106.8 Prozent. Das ist ein Ergebnis des traditionellen «Pensionskassen-Risiko-Check-up» des St. Galler Pensionskassenberatungsunternehmens Complementa. Unschön sieht es aber mehr denn je für die in Zukunft zu erwartenden Pensionskassenrenten aus. Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt schon jetzt nur noch auf 5.57 Prozent. Das heisst: Für eine Million Franken Vorsorgekapital gibt es nur noch eine Jahresrente von 55'700 Franken. Dieser Wert wird weiter sinken.
Ergänzungsleistungsreform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft: Achtung, Bestimmungen über Vermögensverprasser sowie die Rückzahlungspflicht der Erben sind nicht rückwirkend
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Am 1. Januar 1921 tritt das revidierte «Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» in Kraft. Kernpunkte sind eine stärkere Berücksichtigung des Vermögens samt einer allfälligen vorgängigen Vermögensverprasserei beim Antrag für Ergänzungsleistungen sowie eine Rückerstattungspflicht der Ergänzungsleistungen für die Erben, wenn der Nachlass des Ergänzungsleistungsbezügers 40'000 Franken übersteigt. Wichtig ist zu wissen: Die Bestimmungen über die Vermögensprasserei und die Rückerstattungspflicht der Erben sind nicht rückwirkend.
Praxisaktiengesellschaft: Bei Scheidung gehen die Arbeitgeberbeitragsreserven für die Pensionskasse nicht in die Berechnung des Scheidungsvorsorgeausgleichs ein
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Immer mehr Arztpraxen werden als Aktiengesellschaft geführt, sei es als Einzelpraxis mit nur einem Aktionär oder als Gemeinschaftspraxis mit mehreren Aktionären. Wenn die Praxis gut läuft, kann die Aktiengesellschaft bei der Pensionskasse Arbeitgeberbeitragsreserven für zukünftige Arbeitgeberbeiträge bilden. Diese schmälern jeweils als steuerbegünstigter Aufwand den Gewinn und damit die fällige Gewinnsteuer. Fragt sich, ob im Scheidungsverfahren des Einzelaktionärs oder des Aktionärs einer Gemeinschaftspraxis die bestehenden Arbeitgeberbeitragsreserven in die Berechnung des Vorsorgeausgleichs eingehen und damit die potenzielle Vorsorgeausgleichszahlung an den Scheidungspartner erhöhen.
Unfallversicherung: Pflegeentschädigungen von früheren Unfällen sind dem neuen Recht anzupassen
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Auf den 1. Januar 2017 sind in Artikel 18 der Verordnung über die Unfallversicherung UVV neue grosszügigere Bestimmungen über die «Hilfe und Pflege zu Hause» in Kraft getreten. Das Bundesgericht hat nun in einem Entscheid vom 28. August 2020 festgelegt, dass die neuen Bestimmungen auch auf Unfälle vor dem 1. Januar 2017 Anwendung finden. Deshalb sind die früher aufgrund eins Unfalls zugesprochene Leistungen im Bereich der «Hilfe und Pflege zu Hause» im Lichte der neuen Bestimmung zu überprüfen und gegebenenfalls für die Zukunft anzupassen.
Reise eines Mitarbeitenden in ein Corona-Risikogebiet: Grundsätzlich gibt es keine Lohnfortzahlungspflicht und keinen Corona-Erwerbsersatz für die Quarantäne
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Frage von Dr. med. K. O. in H.: «Eine Praxisassistentin ist in den Ferien in ein Corona-Risikogebiet gereist. Nach ihrer Rückkehr musste sie einige Tage in Quarantäne. Muss ich für diese Tage den Lohn fortzahlen oder gibt es dafür den Corona-Erwerbsersatz?»
Suva korrigiert oder refüsiert 320'000 Rechnungen von Spitälern, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten und spart damit 95 Millionen Franken
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Unfälle von Versicherten der Suva führen täglich zu Heilkosten in der Höhe von 3,5 Millionen Franken. Durch eine von Künstlicher Intelligenz unterstützte umfassende Kontrolle der Rechnungen der Leistungserbringer wie Spitäler, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten konnte die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva, Luzern, im letzten Jahr über 95 Millionen Franken einsparen. 320'000 Rechnungen wurden korrigiert oder abgelehnt. Das kommt namentlich den Versicherten zugute: Dank den Einsparungen bezahlen sie weniger Prämien.
Serie über die Vorsorge LXI: Für die Verlängerung der Eigenheimhypothek mit ein paar Klicks die Konkurrenz unter den Anbietern spielen lassen
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In der persönlichen Vorsorge nimmt die effiziente Bewirtschaftung des Eigenheims einen wichtigen Platz ein. Das wird vermehrt digital möglich gemacht. Unlängst hat beispielsweise die UBS die Immobilienfinanzierungsplattform «key4» lanciert. Das Innovative daran: Wer seine Hypothek verlängern muss oder will, kann mit ein paar Klicks bedürfnisgerechte Konkurrenzofferten verschiedener Hypothekaranbieter einholen. Mit dem Anbieter des individuell besten Angebots kann man dann telefonisch rasch zum Abschluss kommen.
Über 100'000 Franken im Verlust: Per 1. Januar 2015 zahlt ein Arzt 930'000 Franken in einen Auszahlungsplan, dessen Rückkaufswert am 13. August 2020 nur noch 824'273 Franken beträgt
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Anfrage von Dr. med. S. A. in G.: «Per 1. Januar 2015 zahlte ich 930'000 Franken in den Auszahlungsplan ‘TwinStar Income Plus’ der AXA Winterthur ein. Beginnend am 1. Januar 2024 werden mir laut Vertrag über einen 21-jährigen Zeitraum jährlich mindestens 48'537 Franken ausbezahlt, also insgesamt 1'019'277 Franken. Soweit, so gut, dafür habe ich mich entschieden. Jetzt sollte ich aufgrund eines unvorhergesehenen persönlichen Ereignisses die vor mehr als fünf Jahren investierten 930'000 Franken zurückhaben. Die AXA hat mir jedoch signalisiert, der Rückkaufwert der einbezahlten 930'000 Franken betrage per 13. August 2020 nur noch 824'273 Franken. Das sind mehr als 100'000 Franken Verlust. Ist das normal?»
Kurzarbeit in Gemeinschaftspraxis: Wie steht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen und der Pensionskasseneintrittsschwelle?
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Anfrage von Frau Dr. med. U. G. in Z.: «Die Belegschaft unserer Gemeinschaftspraxis war während der ausserordentlichen Lage wegen der Coronakrise in Kurzarbeit und ist es teilweise immer noch. Dazu habe ich zwei Fragen. Erstens: Welche Beiträge muss der Arbeitgebende der Pensionskasse und den andern obligatorischen Sozialversicherungen während der Kurzarbeit bezahlen? Zweitens: Bleiben Mitarbeitende bei der Pensionskasse versichert, wenn deren Jahreseinkommen 2020 aufgrund der Coronakrise die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge von 21'330 Franken Jahreseinkommen nicht erreicht?»
13'755 Ärztinnen und Ärzte stammen aus dem Ausland oder haben ein ausländisches Arztdiplom – Mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte im Praxissektor sind 60 Jahre alt oder älter
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Laut der FMH-Ärztestatistik 2019 waren im vergangenen Jahr insgesamt 37’882 Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz berufstätig. Das entspricht einer Zunahme von ein Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist die tiefste Zunahme seit 2015. Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischem Arztdiplom hat weiter zugenommen und beträgt neu 36,3 Prozent, was einem Plus von 0,9 Prozent entspricht. Im Praxissektor sind mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte 60 Jahre alt oder älter.