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Vorsorgeauftrag und PatientenverfügungDie Coronakrise ruft uns brutal in Erinnerung: Wir alle laufen Gefahr, wegen einer heimtückischen Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend oder für immer die Urteilsfähigkeit zu verlieren. Wer dafür nicht vorsorgt, fällt bei einer nachgewiesenen Handlungsunfähigkeit unter die im Zivilgesetzbuch festgehaltenen «Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen». Dann mischt sich der Staat ein. Wer die staatliche Einmischung verhindern will, sollte einen Vorsorgeauftrag samt Patientenverfügung hinterlegen.

Corona SelbständigeMedieninformation des Bundesrats vom 16. April 2020: «Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz wird ausgeweitet. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben.» Eine mögliche Entschädigung ist allerdings auf ein 2019 erreichtes maximales AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen von 90'000 Franken begrenzt. Gegen diese Einschränkung wird seitens der Ärztevereinigung FMH, der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und dem Verband der Schweizer Chiropraktorinnen und Chiropraktoren ChiroSuisse gekämpft.

Arzt vor der PensionZuschrift von Dr. med. U. S. in G.: «Ich gehe bald in Pension und muss mich jetzt entscheiden, ob ich mein Alterskapital in Form einer sicheren lebenslangen Rente oder als Kapital oder einer Kombination davon beziehen will. Die Coronakrise und deren noch nicht absehbare Auswirkungen auf den Wert von Aktien, Immobilien und anderen Vermögenswerte hat mir wieder mal aufgezeigt, wie schwierig und riskant die Vermögensverwaltung ist: Unvorhergesehene Verluste können einem jederzeit und vielleicht gerade im dümmsten Zeitpunkt einen Teil des bezogenen Pensionskassenkapitals vernichten. Das spricht doch wohl eher für die sichere lebenslange Rente. Was meinen Sie?»

corona KurzarbeitZuschrift von Dr. med. K. U. in A.: «In unserer Gemeinschaftspraxis machen wegen der Coronakrise fast alle Mitarbeitenden Kurzarbeit. Wegen grösserer Investitionen in der jüngeren Vergangenheit und verstärkt durch die ausgefallenen Einnahmen ist unsere Liquiditätslage ziemlich angespannt. Deshalb meine Frage: Wie müssen die Sozialversicherungsabgaben der Kurzarbeitenden bezahlt werden und gibt es Möglichkeiten für einen Zahlungsaufschub?»

Rechtliche-GrundlagenDer ärztliche Alltag ist von zahlreichen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen begleitet. Oft ist es für die Ärztin oder den Arzt und andere Medizinalpersonen schwierig, einen Überblick über die relevanten Gesetzestexte zu bewahren. Und: Die allgemeinen rechtlichen Regeln erweisen sich zudem häufig als zu vage, als dass daraus konkrete Verhaltensleitlinien abgeleitet werden könnten. Der neu überarbeitete Leitfaden «Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag» bietet die notwendigen Informationen und schafft Klarheit über das geltende Recht.

LebensversicherungDie vom Coronavirus verursachte Krankheit Covid-19 ist von der Weltgesundheitsorganisation WHO am 11. März 2020 zur Pandemie erklärt worden. Das schränkt die Leistungspflicht von Versicherungen ein, in denen das Pandemierisiko ausgeschlossen ist. Fragt sich, ob davon auch die Leistungspflichten der Krankentaggeldversicherung, der obligatorischen Unfallversicherung oder der Risikolebensversicherung betroffen sind. Wir geben die Antwort.

TestamentEtwas völlig Unvorhergesehenes kann jederzeit unser Leben in Gefahr bringen: Daran erinnert uns in dieser Krisenzeit das Coronavirus mit aller Härte. Die einschlägigen Statistiken belegen, dass wir Schweizerinnen und Schweizer überwiegend Testamentmuffel sind. Die Coronakrise könnte daher als Weckruf dienen, potenziellen Erbstreitereien vorzubeugen und ein Testament zu verfassen und allenfalls einen Willensvollstrecker einzusetzen. Worauf sollte man dabei achten?

ZahnaerztinWir haben unlängst die folgenden Fragen von Frau Dr. med. dent. J. K. in B. beantwortet: «Darf meine Zahnarztpraxis, die aufgrund der Coronakrise erfolgreich Kurzarbeitsentschädigung beantragt hat und erhält, einigen betroffenen Mitarbeitenden anstatt nur die gesetzlich vorgeschriebenen 80 Prozent des Lohns freiwillig weiterhin 100 Prozent des Lohns auszahlen? Und Zusatzfrage: Aufgrund welchen Lohns müssen bei Kurzarbeitsentschädigung die Sozialabgaben entrichtet werden?» Lesen Sie die Antworten.

Selbständige Ärzte Wichtiger Hinweis vom 27. 3. 2020: AKTUELL KEIN "CORONA-ERWERBSERSATZ" FÜR SELBSTÄNDIGERWERBENDE MEDIZINALPERSONEN
Medieninformation des Bundesrats vom 20. März 2020: «Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen.» Darin enthalten sind auch Hilfen für Selbständigerwerbende und im Betrieb mitarbeitende Aktionäre von Aktiengesellschaften. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

BetriebsunterbruchIn den gängigen Betriebsunterbruchversicherungen ist das Pandemierisiko nicht enthalten. Ausnahmen gibt es fast nur für die Hotel- und Gastronomiebranche, wo das Pandemierisiko vor Bekanntwerden des Coronavirus und seiner Auswirkungen zuweilen abgedeckt werden konnte. Lesen Sie, weshalb Privatversicherungen das Pandemierisiko aus versicherungstechnischen Gründen nicht generell abdecken können.

PensionskassenDer Bundesrat hat den von drei nationalen Verbänden der Sozialpartner ausgearbeiteten Vorschlag für die Reform der Pensionskassen in die Vernehmlassung geschickt. Wegen der Coronakrise dauert diese etwas länger als üblich, nämlich bis zum 29. Mai 2020. Mit der Reform sollen die Pensionskassenrenten gesichert, die Finanzierung der Pensionskassen gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten - damit insbesondere von Frauen - verbessert werden. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

HackerDie Cybersicherheitsspezialisten warnen: Kriminelle nutzen die aktuelle Unsicherheit rund um die Coronakrise für umfangreiche Cyberangriffe aller Art. Neben Privatpersonen sind namentlich Klein- und Mittelbetriebe betroffen, wie es auch Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen sind. Das unterstreicht die Notwendigkeit, für seine Praxis eine massgeschneiderte Cyberversicherung abzuschliessen. Zumal rechtlich der Grundsatz gilt: In der Regel bieten Softwarelieferanten und Cloudanbieter keinen Cyberversicherungsschutz für Schäden, die bei einem Cyberangriff bei den Kundinnen und Kunden entstehen, wenn sie als Softwarelieferant und als Cloudanbieter alles im Vertrag Festgelegte erfüllt und keine offensichtliche Fahrlässigkeit begangen haben.

Alterer-ArbeitnehmerWer derzeit nach Vollendung des 58. Altersjahrs seine Arbeitsstelle verliert, scheidet automatisch aus der Pensionskasse aus. Wer sich nicht frühpensionieren lassen will, muss das angesparte Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Wem es dann bis zur Pensionierung nicht mehr gelingt, eine neue Stelle mit einer neuen Pensionskasse zu finden, muss von der Freizügigkeitsstiftung in der Regel das Kapital beziehen. Das soll ändern: Dank der Ergänzungsleistungsreform, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, werden ältere Entlassene ihre Pensionskasse weiterführen können.

  Show  Details Rente-oder-KapitalSchock für Pensionskassenrentenliebhaber mit einem im Zeitpunkt der Pensionierung hohen erwarteten Altersguthaben bei der PAT-BVG: «Ab dem 1. Januar 2021 wird die Umwandlung in eine Altersrente nur noch bis zu einem Altersguthaben von 1,5 Millionen Franken möglich sein. Das diesen Betrag übersteigende Altersguthaben ist in Kapitalform zu beziehen», lässt die PAT-BVG am 21. Januar 2020 verlauten. Seitdem fragen sich etliche betroffene selbständige und unselbständige rentenbevorzugende Ärztinnen und Ärzte: Was kann man unternehmen, um diese Verrentungsgrenze beim erwarteten Altersguthaben zu umgehen? Die ABC-E-News haben recherchiert und liefern hier die Antwort.

BundesratMedieninformation der Landesregierung vom 12. Februar 2020 mit dem Titel «Bundesrat will die Spitalplanung und die Bestimmung der Spitaltarife verbessern»: Bis zum 20. Mai 2020 dauert demnach eine Vernehmlassung für eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung, die bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Dabei geht es namentlich um eine weitere Vereinheitlichung der Anforderungen für die Planung der Spitäler und Pflegeheime. Zudem sollen die Spitaltarife für den stationären Bereich künftig schweizweit gleich ermittelt werden. Die Massnahmen sollen dazu dienen, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Kosten im stationären Bereich zu dämpfen. Wohl deshalb wurde auch ein brisantes Verbot der mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni an Spitalärztinnen und Spitalärzte in den Verordnungsentwurf hineingeschmuggelt.

Zahnarzt-BundesgerichtEin im Kanton Schaffhausen wohnendes Zahnarztehepaar ist ab der Steueriode 2012 in der eigenen Zahnarztpraxisaktiengesellschaft im Kanton Zürich tätig. Das Ehepaar versteuert am Wohnort im Kanton Schaffhausen sein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, da es ja im Anstellungsverhältnis in der eigenen Praxisaktiengesellschaft steht. Weil damals – im Gegensatz zu heute - im Kanton Zürich Praxisaktiengesellschaften gesundheitsrechtlich noch gar nicht bewilligungsfähig waren, veranlagte das Kantonale Steueramt Zürich das bereits im Kanton Schaffhausen deklarierte Einkommen des Zahnarztehepaars als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Der Fall gelangt als Beschwerde gegen diese Einkommensdoppelbesteuerung in zwei Kantonen ans Bundesgericht.

EPD-BerichtErkenntnisse aus der jüngsten Befragung durch die Stiftung Commonwealth Fund: Die Schweizer Hausärztinnen und Hausärzte hinken bei der Nutzung von eHealth-Instrumenten wie der elektronischen Krankengeschichte und des Elektronischen Patientendossiers hinterher. Während die meisten jungen Menschen der Smartphone-Generation gar nicht mehr wissen, was ein Fax ist, zeigt die Umfrage: Rund ein Drittel des Datenaustausches der Grundversorger mit den Spitälern findet in der Schweiz wie in den guten alten vorelektronischen Zeiten immer noch per Fax oder sogar per Post statt. Lesen Sie zudem, weshalb sich die Einführung des Elektronischen Patientendossiers in der Schweiz nochmals verzögert.

FamilienhaftpflichtÄrztinnen und Ärzte müssen zur Erlangung der Berufsausübungsbewilligung den zuständigen Behörden den Nachweis einer genügenden Arzthaftpflichtversicherung erbringen. Ärztinnen und Ärzte sollten aber auch privat eine freiwillige Haftpflichtversicherung abschliessen, die alle ihre möglichen privaten Haftpflichtrisiken absichert. Denn ohne eine solche Versicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag erhebliche Leistungspflichten auslösen, die sogar das künftige finanzielle Wohlergehen beeinträchtigen könnten.

ErganzungsleistungenAm 11. Juli 2019 ist die Referendumsfrist für das am 22. März 2019 vom Parlament gutgeheissene revidierte «Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» abgelaufen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Von der Öffentlichkeit bislang kaum bemerkt, wurde in dieses Gesetz erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte die Rückerstattungspflicht für eine nationale Sozialversicherungsleistung hineingeschmuggelt.

Monika-ZahndFrage von Dr. U. M. in G.: «Wir beabsichtigen in diesem Jahr die Krankenakten unserer Patientinnen und Patienten mithilfe eines professionellen Dienstleisters komplett einzuscannen und dann digital aufzubewahren. Dürfen wir dann die physischen Krankenakten vernichten?» Monika Zahnd (Bild), Leiterin von KG-archivsuisse, beantwortet die Frage.

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