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Spitalfinder Nov 15Zum ersten Mal in der Schweiz können sich Medizinalpersonen sowie Patientinnen und Patienten und alle Interessierten umfassend und leicht verständlich über die Behandlungsqualität und Patientenzufriedenheit in Schweizer Akutspitälern informieren. Der «santésuisse Spitalfinder» ist eine neu geschaffene elektronische Plattform, die alle bei der Spitalwahl unterstützt.

Sozialversicherung Nov 15Wir haben für Sie die Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das kommende Jahr 2016 zusammengestellt. Sie können sie im PDF-Format herunterladen.

Lebensversicherung Nov 15Die Negativinflation und Unternullverzinsung der risikolosen Anlagen wie den Bundesobligationen hat erfreuliche und auch unerfreuliche Auswirkungen. Erfreulich ist die reale Wertzunahme von Bargeld und allen Nominalwerten wie Bankguthaben, Forderungen aus Schuldtiteln, fixierten Löhnen und Renten. Man kann sich mit dem Geldwert mehr leisten. Unerfreulich sind dagegen die mit den mickrigen und teilweise ausfallenden Kapitalmarktrenditen verbundenen Schwierigkeiten der Pensionskassen und Lebensversicherer, hohe Zinsversprechen abzugeben. Sie sind aus rein mathematischen Gründen gezwungen, ihre Zinsgarantien zu senken.

Scheidung Oktober 15„Bis der Tod uns scheidet“, wird am Hochzeitstag gelobt. Laut der Statistik spricht jedoch derzeit in 41 von 100 geschlossenen Ehen nicht der Sensenmann, sondern der Richter das Scheidungsurteil. Deshalb sind viele Menschen eines Tages von den rechtlichen Wirkungen der Bestimmungen über die Teilung des Pensionskassenvermögens betroffen. Für Langzeitverheiratete hat die Scheidung fatale Folgen.

Bundesgericht Oktober 15Ärztinnen und Ärzte müssen die Behandlung von Patienten nur so weit dokumentieren, wie dies aus medizinischer Sicht notwendig und üblich ist. Besteht aus medizinischen Gründen keine Pflicht zur Dokumentation, darf ihr Fehlen im Haftpflichtprozess gegen die Ärztin oder den Arzt nicht als Nachweis dafür gelten, dass er die fragliche Behandlung unterlassen hat.

Arztpraxis Oktober 2015Frage von Dr. O.F. in Z.: «In unserer Zürcher Gemeinschaftspraxis führen wir für die Erfassung von Kosten wie Löhne, Miete, Apparate, Labor oder Röntgen eine Betriebsaktiengesellschaft. Diese verrechnet den Ärztinnen und Ärzten ihren Aufwand gemäss einem ausgeklügelten Schlüssel. Leider sind diese Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig. Was sollen wir tun?»

Betriebsaktiengesellschaft Oktober 15Frage von Dr. U. S. in S.: «Täglich gibt es neue Neuigkeiten zum sinkenden Rentenumwandlungssatz. Deshalb will ich mich mit 58 mit einem Rentenbezug zu mindestens 60 Prozent teilpensionieren lassen. Ich will dann allerdings mein Pensum nur wenig reduzieren und sicher mehr als 40 Prozent weiterarbeiten. Ist das möglich?»

Hochzeit Oktober 15Frage von Dr. med. U.K. in S.: «Ich, 37-jährig, habe eine gutgehende Arztpraxis. Jetzt will ich mich demnächst verheiraten. Muss ich da bezüglich meiner Praxis etwas vorsehen?»

Dieb Oktober 15Die Medien berichten über vermehrte Diebstähle durch Kriminaltouristen. Überdies sind die Uhren soeben um eine Stunde zurückgestellt worden, was die Zeit der abendlichen Dunkelheit erhöht. Wie schützt man sein Haus vor Dieben?

clip image002Wer über eine Pensionskasse verfügt, kann diese für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum nutzen. Dabei gibt es viele Vorschriften und Einschränkungen. Neben der Pensionskasse kann auch das angesparte Säule 3a-Vorsorgekapital für das Wohneigentum mobilisiert werden. Dieses gilt sogar als «echtes» Eigenkapital.

clip image004Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Änderung des Gesundheitsgesetzes betreffend der Rechtsform von medizinischen Praxen auf den 1. September 2015 in Kraft gesetzt. Entsprechend besteht eine neue Version des Leitfadens für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung als Ärztin oder Arzt im Kanton Zürich». Die Praxisaktiengesellschaft ist jetzt offiziell erlaubt.

clip image006Frage von Frau Dr. U. L. in Z.: «Eine meiner Praxismitarbeiterinnen hat einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten. Sie fällt bei vollem Lohn mindestens zwei Monate aus. Die Unfallversicherung zahlt nach einer gewissen Frist 80 Prozent des Lohns. Den Rest muss ich selber bezahlen und erleide damit einen unverschuldeten Schaden. Kann ich den von mir neben den Leistungen der Versicherung gezahlten Lohnanteil irgendwo geltend machen?»

clip image008Frage von Frau A. P. in K.: «Mein Mann gibt die Arztpraxis auf, in der ich, 59-jährig, seit jeher unterstützend arbeite. Jetzt möchte ich aus Steuergründen für mich noch einen Pensionskasseneinkauf tätigen, dann bald aus der Kasse austreten und mein gesamtes Pensionskassenkapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen und dieses nach drei Jahren zum Vorzugssteuersatz für Vorsorgekapital vollständig beziehen. Ob ich weiter erwerbstätig sein werde, weiss ich noch nicht, aber eher nein. Ist diese Strategie gesetzeskonform?»

clip image010Frage von Dr. med. A. B. in B.: «Wie steht es eigentlich mit der Sicherheit der Schweizer Banken bei den Einlagen und den Säule 3a-Konten?»

clip image012Frage von Dr. med. K. A. in B.: «Unlängst bin ich mit dem Auto während eine starken Sturms berufshalber durch einen Waldabschnitt gefahren. Plötzlich sah ich im Rückspiegel, wie ein Baum auf die Strasse krachte. Glück gehabt. Nachher fragte ich mich, wer bei einem Unfall wegen eines im Sturm auf die Strasse gefallenen Baumes eigentlich für den Schaden aufkommt.»

Vorsorgesaule 3a August 15Alle, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen als Frau bis 69 und als Mann bis 70 mit der Vorsorgesäule 3a vorsorgen und Steuern sparen. Für 2015 dürfen Einkommensbezüger mit Pensionskasse bis zu 6‘768 Franken einzahlen und steuerlich geltend machen. Für Einkommensbezüger ohne Pensionskasse wie viele Selbstständige beläuft sich der Betrag auf 20 Prozent des Nettolohns, höchstens aber 33‘840 Franken. Bei doppelverdienenden Ehepaaren können beide Partner die Säule 3a voll nutzen.

Borsenkorrekturen August 15Der freie Fall der chinesischen Akteinkurse und die jüngsten Kapriolen der Weltbörsen haben die Anlegergemeinde stark verunsichert. Doch mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich auch jetzt noch kaum um die grosse Börsentrendwende, sondern lediglich um zwischenzeitliche Kurskorrekturen. Panikverkäufe sind und bleiben kein guter Ratgeber.

Erbvertrag August 15Frage von Frau Dr. med. dent. U. B. in K.: „Meine betagten Eltern haben drei Erben: zwei Töchter und der einzige Enkel des verstorbenen Sohnes. Sie möchten nun verfügen, dass das in ihrem Besitze befindliche Wohnhaus nach dem Ableben des zweitversterbenden Ehegatten auf jeden Fall an mich als eine der beiden Töchter übergeht. Ich muss dann entsprechend meine Schwester und den Sohn meines verstorbenen Bruders auszahlen. Wir kann dieser letzte Wille der Eltern felsenfest verankert werden, damit allfällige Ansprüchen der andern Erben am Wohnhaus niemals zum Zug kommen können?

Probearbeit August 15Frage von Dr. med. O. U. in H.: „Wenn eine potenzielle künftige Praxisangestellte beispielsweise drei Tage zur Probe in meiner Praxis arbeitet, zahle ich stets einen kleinen Lohn dafür. Unterliegt dieser geringfügige Lohn der Beitragspflicht für AHV, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung und Arbeitslosenversicherung, wenn kein Vertrag zustande kommt?

Depression August 15In Medinside.ch, der neuen Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, wird aufgezeigt, was ein Arzt über die Folgen seiner eigenen Depression in der englischen Zeitung „The Guardian“ anonym berichtet hat: weniger Selbstzweifel – aber mehr Zweifel an seinen Patienten.

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