Umgang mit seiner vermögensverwaltenden Bank: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt klare Anweisungen
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Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom 30. Oktober 2012 sind rund um die Behandlung der Rückvergütungen von vermögensverwaltenden Banken Unsicherheiten entstanden. In den „Aufsichtsrechtlichen Massnahmen – Retrozessionen“ vom 26. November 2012 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Banken klare Anweisungen gegeben, wie sie die Vermögensverwaltungskunden behandeln müssen.
Keine Schlaumeiereien mit Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a!
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Alle Leistungen aus der Pensionskasse oder der Vorsorgesäule 3a müssen von den Empfängerinnen und den Empfängern versteuert werden. Erfolgen die Zahlungen in Kapitalform, werden sie zweifach steuerlich bevorzugt behandelt.
Unterschiede der steuerlichen Belastung in der Schweiz: Schauen Sie hier nach, wo Ihr Wohnortkanton steht
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Weit unter dem Schweizer Durchschnitt liegt die steuerliche Belastung in den Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Zug und Schwyz. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.
Serie über das Erben XXXXVIII - Hinweis von Dr. S. M. in H.: Der DOCUPASS von PRO SENECTUTE enthält alles Notwendige für den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung im Rahmen des neuen Erwachsenenschutzrechts
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Aufgrund unserer Ausführungen über das am 1. Januar 2012 in Kraft tretende neue Erwachsenenschutzrecht in den letzten >ABC Info< macht uns Dr. S. M. in H. auf den DOCUPASS von PPRO SENECTUTE aufmerksam.
Wichtige Frage für Ärztinnen oder Ärzte, die ihre Arztpraxis als Aktiengesellschaft führen: Wie viel Lohn und wie viel Dividende soll man beziehen?
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Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxis als Aktiengesellschaft führen, stehen oft vor der Frage, ob sie sich die Bezüge aus ihrer Gesellschaft in Form von Lohn oder einer Dividende auszahlen wollen.
Im Winter mit Sommerpneus Autofahren kann Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsleistungen haben
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Wenn ein Autounfall auf eine ungenügende Bereifung zurückzuführen ist, so hat dies je nach Umständen eine Kürzung oder Rückforderung der Versicherungsleistungen und eine Busse wegen Grobfahrlässigkeit beziehungsweise wegen des Benutzens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs zur Folge.