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Die Statistiken belegen: Wir Schweizerinnen und Schweizer sind überwiegend Testamentmuffel. Aber seit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Revision des Erbrechts gibt es einen besonderen Grund, endlich sein Testament zu verfassen: Die Pflichtteile sind tiefer. Damit gibt es höhere freie Quoten, über die man selbst bestimmen kann. Davon kann man allerdings nur profitieren, wenn man ein Testament macht. Dann kann man im Vergleich zum alten Erbrecht beispielswese den Ehepartner, den Konkubinatspartner oder gemeinnützige Organisationen stärker begünstigen.

Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik vom 27. November 2025: «2024 bezogen 45 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner ihre Pensionskassenleistung ausschliesslich als Kapital, 36 Prozent ausschliesslich als Rente und 19 Prozent als Kombination aus Rente und Kapital.» Damit bestätigt sich der Trend aus dem Vorjahr: Erheblich mehr Pensionskassenversicherte entscheiden sich für den ausschliesslichen Kapitalbezug als für den ausschliesslichen Rentenbezug. Für die Beliebtheit des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse gibt es etliche gute Gründe. Aber: Wer das Pensionskassenkapital bezieht und bewusst auf die sichere lebenslange Rente verzichtet, geht ein Risiko ein. Dieses Risiko wird zuweilen unterschätzt.

In der Volksabstimmung vom 28. September 2025 hat das Schweizervolk die Besteuerung des Eigenmietwerts und die damit verbundenen Steuerabzüge für Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abgeschafft. Die Gesetzesänderung wird frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die Gesetzeslage unverändert. Wohneigentümer haben mithin noch mindestens zwei Jahre Zeit, um für sich die bestmögliche Ausgangslage unter den neuen Gesetzesbestimmungen zu schaffen.

Im Rahmen des Berichts «Grosse Sprachmodelle verstehen» gibt der Berufsverband der Ärzteschaft in der Schweiz FMH acht neue Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz KI im ärztlichen Alltag. Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzten eine praxisnahe Orientierung zu bieten und zentrale Herausforderungen wie Datenschutz, Transparenz und Verantwortung einzuordnen. Der Bericht ergänzt das Grundlagenpapier «Künstliche Intelligenz im ärztlichen Alltag – Einsatzgebiet in der Medizin: Nutzen, Herausforderungen und Forderungen der FMH» von 2022 und soll zur Diskussion über den sicheren und sinnvollen Einsatz von KI im ärztlichen Alltag beitragen. Lesen Sie die acht neuen Empfehlungen.

Künstliche Intelligenz KI verändert die Art, wie Menschen im Internet suchen: Suchanfragen werden immer häufiger über KI-gestützte Systeme gestellt. KI-Tools wie ChatGPT, Google Gemini oder Perplexity liefern direkte Antworten, statt wie klassische Suchmaschinen eine Liste von Links auszuspielen. Wenn eine Arztpraxis oder eine andere medizinische Einrichtung in der neuen KI-Welt sichtbar bleiben will, muss der Inhalt ihrer Website angepasst werden. Der «Leitfaden Onlinesuche» von «DirectPoint» der Schweizer Post zeigt, wie das gehen soll. Lesen Sie, wie Ihre Website für das KI-Zeitalter optimiert werden muss.

Die Freizeit rund um Weihnachten und Neujahr nutzen die Cyberkriminellen für eine erhöhte Aktivität. Laut Studien nehmen die Ransomangriffe, die Betrugsversuche mittels Künstlicher Intelligenz, die Phishingangriffe sowie die Datenaustauschaktivitäten der Cyberkriminellen im Darknet während der Festzeit mächtig zu. Bei vielen Arztpraxen und andern medizinischen Einrichtungen jedoch geschieht akurat das Gegenteil: Die Cyberabwehr sowie die Cybernotfallmassnahmen sind während der Feiertage wegen ungenügender Vorbereitung sowie wegen Abwesenheiten und Nichterreichbarkeit von Schlüsselpersonen geschwächt. Deshalb: Sie müssen der erhöhten Cybergefahr während Weihnachten und Neujahr mit mindestens sechs klaren Massnahmen begegnen.

Martin Bürkle (Bild) ist als Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht seit 2016 Partner in der Anwaltskanzlei Thouvenin Rechtsanwälte KLG, Zürich. Er ist im Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht sowie im Versicherungsvertragsrecht sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» erläutert Martin Bürkle namentlich, wann die obligatorische Schweizer Unfallversicherung UVG aufgrund der Kausalität leistungspflichtig ist und wann nicht.

Unter dem Titel «Mit modularen Vorsorgelösungen gegen den Fachkräftemangel» schreibt Medpension, die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer, am 23. September 2025: «Um Fachkräfte für medizinische Praxen zu gewinnen und langfristig zu binden, spielt die berufliche Vorsorge eine Schlüsselrolle. Eine neue Generation von Vorsorgeplänen erweitert die Spielräume zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität.» Die Pensionskasse einer Arztpraxis sollte einen hohen Flexibilitätsgrad aufweisen, der über die gesetzlichen Mindestleistungen des Gesetzgebers hinausgeht und Individualisierungen ermöglicht. Genau das bieten die modularen Vorsorgepläne.

Wird durch das Fehlverhalten eines fachlich eigenverantwortlich tätigen Arztes seine Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt, fallen neben dem Entzug der Bewilligung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung auch weniger einschneidende Massnahmen in Betracht. Im konkreten Fall wurde einem Arzt aus dem Kanton Schwyz, der wegen sexueller Übergriffe auf eine Patientin verurteilt wurde, die Bewilligung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung jedoch zu Recht entzogen.

Medienmitteilung des Online-Vergleichsdienstes moneyland.ch vom 28. Oktober 2025: «Wie viel kostet die Säule 3a über das Smartphone wirklich? Die moneyland.ch-Kostensimulation vergleicht die Kosten über zehn Jahre und zeigt: Die Kostenunterschiede zwischen den Anbietern von Säule 3a-Vorsorge-Apps auf dem Smartphone sind gross.»

Zwei Paukenschläge für das Schweizer Gesundheitswesen an der Bundesratssitzung vom 5. November 2025: Der Bundesrat genehmigt mehrere Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen. Damit wird das neue Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen trotz heftiger Opposition der Dachgesellschaft der Chirurginnen und Chirurgen FMCH definitiv am 1. Januar 2026 in Kraft treten und den TARMED ersetzen. Kommt dazu: Der Bundesrat beschliesst, das Elektronischem Patientendossier EPD zu begraben und durch das Elektronische Gesundheitsdossier E-GD zu ersetzen. Dieses soll für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos eröffnet und im Jahr 2030 eingeführt werden.

Mino Müller, 32-jährig (Bild), ist seit anfangs 2025 Leiter der Cyberversicherung bei der AXA Schweiz. Zuvor hat er sich im Risikomanagement der AXA vertieft mit Cyberrisiken und deren finanzieller Quantifizierung auseinandergesetzt. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» warnt Mino Müller: «Die digitale Kriminalität nimmt zu, und zwar auch bei Privatpersonen.» Lesen Sie, was die Cyberversicherung für Privatpersonen bietet und was sie kostet.

Pascal Spieser, 46-jährig (Bild), hat sich am 1. August 2024 als Inhaber der PS Bausupport GmbH in Lachen selbständig gemacht. Der gelernte Maurer und Eidgenössisch diplomierte Bauleiter hat in verschiedenen Positionen einen umfassenden Einblick in die komplexen Problemstellungen im Schweizer Baugewerbe gewonnen. Die dabei gemachten Erfahrungen und erworbenen Fähigkeiten erlauben es ihm heute, den Menschen Beratungsdienstleistungen rund um den Bau, die Renovation oder den Erwerb und die Abnahme ihres Eigenheims anzubieten. Auch Ärztinnen und Ärzte, die für ihre Praxis Leistungen des Baugewerbes benötigen, können von Pascal Spiesers Know-how profitieren.

Gutverdienende, zu denen viele Ärztinnen und Ärzte und andere Medizinalpersonen gehören, können neben ihrer Basisvorsorge zusätzlich mit einem 1e-Vorsorgeplan flexibler für das Alter vorsorgen. Die 1e-Vorsorgepläne versichern in einer getrennten Rechtseinheit ausschliesslich Lohnanteile über 136’080 Franken. Für das Einkommen darunter bleibt der Basisvorsorgeplan bestehen.

Das Bundesgericht erklärt eine Verfügung des Schwyzer Amtes für Gesundheit und Soziales für nichtig, mit der es medizinische Leitungspersonen einer Klinik bezüglich eines Patienten mit pädophilen Neigungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden von der beruflichen Schweigepflicht entbunden hat. Weil der Betroffene nicht in das Verfahren einbezogen und ihm die Verfügung nicht eröffnet wurde, liegen besonders schwere Verfahrensmängel vor.

Am 8. Oktober schreibt die «Neue Zürcher Zeitung»: «Der Goldpreis erreicht immer neue Rekorde. Seit Anfang Jahr hat er um mehr als 50 Prozent zugelegt und am 7. Oktober 2024 die Marke von 4000 Dollar pro Unze übersprungen. Verantwortlich dafür sind die schwierige geopolitische Lage, der schwache Dollar, Käufe von Zentralbanken, die hohe Staatsverschuldung sowie die Angst vor Inflation. Gold hat eine jahrtausendealte Tradition als Wertaufbewahrungsmittel und Krisenwährung.» Bei allen derzeitigen Goldpreistreibern zeichnet sich keine rasche Änderung ab. Lesen Sie, wie Sie in Gold investieren können.

Im Jahr 2024 wurden den 22 Schweizer Unfallversicherern rund 915’000 Berufs- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten gemeldet. Jeder einzelne Unfall ist mit kleineren oder grösseren finanziellen Risiken verbunden. Dabei bildet die obligatorische gesetzliche Unfallversicherung UVG die Grundlage des finanziellen Schutzes. Die obligatorische Unfallversicherung hat indessen erhebliche Leistungsgrenzen. Für Arztpraxen und ihre Mitarbeitenden lohnt es sich deshalb, eine UVG-Zusatzversicherung abzuschliessen. Damit lassen sich kritische Deckungslücken der obligatorischen Unfallversicherung schliessen.

Die jährliche Cyberversicherungserhebung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zeigt: Das Cyberversicherungsprämienvolumen ist zwar weitergewachsen. Aber in der Schweiz ist gleichwohl erst jedes zehnte Unternehmen gegen die Cyberrisiken versichert. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen KNU, zu denen die Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen zählen, bleibt die Cyberversicherungslücke gross.

In der Schweiz beläuft sich die Scheidungsrate auf fast 40 Prozent. Das heisst: Von zehn Ehen landen fast vier Ehen vor dem Scheidungsrichter. Eine Scheidung hat viele finanzielle Auswirkungen auf die Ehepartner. Eine wichtige davon steht in Artikel 122 des Zivilgesetzbuches: «Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung ausgeglichen.» Die Online-Wirtschaftspublikation «Cash» hat zum Thema «Scheidung und Pensionskasse» acht Fragen gestellt und beantwortet. Hier eine Zusammenfassung davon.

Wer Kinder hat, erhält von der AHV Erziehungsgutschriften. Das ist ein fiktives jährliches Einkommen von derzeit 45'360 Franken. Dieses Einkommen wird den Eltern gutgeschrieben, bis das jüngste Kind das 16. Altersjahr erreicht hat. Bei der Pensionierung führt das fiktive Einkommen zu einer höheren AHV-Altersrente. Mit dem Bundesgerichtsurteil 9C_431/2024 vom 3. Juli 2025 hat das Bundesgericht entschieden: Der Grundsatz der hälftigen Teilung der Erziehungsgutschriften bleibt bei Ehepaaren für die gesamte Ehedauer bestehen, und zwar unabhängig vom Anteil an der Kindererziehung der beiden Ehepartner. Aber: Konkubinatspaare können im Gegensatz zu Ehepaaren vereinbaren, wie sie die Erziehungsgutschriften aufteilen. Und gibt es im Konkubinat keine Vereinbarung, werden die Erziehungsgutschriften seit dem 1. Januar 2015 der Mutter zugewiesen.

 
 

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