Serie über die Vorsorge XC: Die wirksamsten Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter sind umgesetzt
- Details
Der Bundesrat hat den Bericht des Bundesrats «Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters» verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss: Mit der vom Volk gutgeheissenen und am 1. Januar 1924 in Kraft tretenden AHV Reform 21 sowie bereits vorhandenen oder geplanten Massnahmen bei den Pensionskassen sind die wirksamsten Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter umgesetzt. Das wird erlauben, künftig den Anteil von rund einem Drittel der Versicherten, die im Rentenalter wie gewünscht weiterarbeiten, zu fördern. Hier ein kurzer Überblick über die Anreize zur Weiterarbeit im Pensionsalter.
Revidiertes Erbrecht: Man muss ein Testament machen
- Details
Frage von Frau Dr. med. K. A. in B.: «Derzeit liest man viel über das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene revidierte Erbrecht. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ändern mit den neuen Bestimmungen nur die Pflichtteile, die ein Erblasser im Testament berücksichtigen muss. Doch bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament bleibt offenbar alles beim Alten. Das heisst: Wer, wie die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer, kein Testament macht, profitiert gar nicht von den vielbeschriebenen tieferen Pflichtteilen und den höheren freien und damit testamentarisch nutzbaren Quoten. Sehe ich das richtig?»
Gute Nachricht für scheidungswillige selbständige Ärztinnen und Ärzte: Der personenbezogene Praxiswert ist viel tiefer als der klassische Unternehmenswert der Praxis
- Details
Frau Dr. med. dent. A.A betreibt als alleinige Gesellschafterin eine erfolgreiche Praxis für Kieferorthopädie in der Form eines Einzelunternehmens. Mit Ihrem Mann reicht sie ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein. Im Scheidungsurteil wird sie aufgrund einer güterrechtlichen Bewertung ihrer Kieferorthopädiepraxis zu einer Ausgleichszahlung von 216'563.30 Franken an ihren Ex-Mann verdonnert. Das Obergericht senkt dieses Zahlung nur leicht auf 210'963.75 Franken. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht verlangt sie, die Ausgleichszahlung auf 6'791.55 herabzusetzen. Begründung: Die Vorinstanzen haben für die güterrechtliche Bewertung ihres Unternehmens eine falsche Bewertungsmethode angewandt. Lesen Sie, weshalb das Bundesgericht diese Beschwerde gutheisst.
Seit dem 1. Januar 2023 muss man der Putzfrau mindestens 19.50 Franken pro Stunde bezahlen
- Details
Weil es nach wie vor viel zu viele Verstösse gegen den gesetzlichen Mindestlohn für Putzfrauen und andere Hausangestellte gibt, hat der Bundesrat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) bis Ende 2025 verlängert und gleichzeitig auf den 1. Januar 2023 die Mindestlöhne erhöht. Wer für seinen Haushalt Putzfrauen, Au-pair-Mädchen, Babysitter, Ferienaushilfen oder allerlei Im-und-um-das-Haus-Tätige beschäftigt, muss den gesetzlichen Mindestlohn, AHV-Beiträge und die obligatorische Unfallversicherung bezahlen. Verstösse können bestraft werden und ins Geld gehen.
Dank ChatGPT testen und nutzen Millionen von Menschen die Künstliche Intelligenz
- Details
Zurzeit verbreitet sich rund um den Globus rasend schnell eine Internethype rund um die Künstliche Intelligenz: Jede Frau und jeder Mann kann kostenlos mit dem «Chatbot Generative Pre-trained Transformer ChatGPT» die Möglichkeiten und Grenzen der Künstlichen Intelligenz testen und nutzen. Wir zeigen, wie das geht und liefern nützliche Hintergrundinformationen.
Obligatorische Unfallversicherung für Schnupperlehrlinge und Praktikanten in Arztpraxen und andern medizinischen Einrichtungen
- Details
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Unfall versichert. Darunter fallen insbesondere auch Schnupperlehrlinge, Lernende, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre sowie in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätige Personen. Das steht im Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG und der Verordnung über die Unfallversicherung UVV. Es ist möglich, Schnupperlehrlinge vollständig und die Praktikanten bis zu einem Jahreslohn von 2'300 Franken prämienfrei obligatorisch gegen Unfall zu versichern.
Serie über die Vorsorge LXXXIX: Wichtige Änderungen 2023 in den Schweizer Sozialversicherungen
- Details
Die Vollrenten von AHV und Invalidenversicherung IV steigen aufgrund eines Bundesratsbeschlusses ab dem 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent. Diese Erhöhung geht mit steigenden Masszahlen in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge einher. Wir zeigen wichtige Änderungen 2023 in den Schweizer Sozialversicherungen.
Revidiertes Erbrecht: Das Ersparte aus allen Formen der steuerbefreiten Vorsorgesäule 3a fällt nicht in die Erbmasse des Vorsorgenden
- Details
Die Inkraftsetzung des revidierten Erbrechts auf den 1. Januar 2023 zieht Neuerungen auch im Bereich der steuerbefreiten Vorsorgesäule 3a nach sich. Im überarbeiteten Artikel 82 des Berufsvorsorgegesetzes wird präzisiert, dass das bei 3a-Stiftungen von Banken und Versicherungen angesparte steuerbegünstigte Vorsorgevermögen nicht in die Erbmasse des Vorsorgenden fällt: Es wird den Begünstigten direkt ausbezahlt, fällt aber bei Pflichtteilsverletzungen unter die mögliche Herabsetzung. Lesen Sie, was das bedeutet.
Aufschrei der Ärztevereinigung FMH: Höchstzahl für Ärztinnen und Ärzte führt direkt in eine Krise der Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung
- Details
Medienmitteilung der FMH vom 5. Dezember 2022: «Die vom Eidgenössischen Departement des Innern EDI auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzte ‘Verordnung des EDI über die Festlegung der regionalen Versorgungsgrade je medizinisches Fachgebiet im ambulanten Bereich’ ist ein Eigentor. Sie gefährdet die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität in der Schweiz und hat dramatische Folgen für die Ausbildung und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte. Zudem ignoriert sie die seit Jahren bekannte Tatsache, dass wegen zu weniger Studienplätze in der Medizin die Abhängigkeit von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ständig zunimmt.»
Die Schweiz soll endlich eine brauchbare E-Rezept-Lösung erhalten
- Details
Ein elektronisches Rezept (E-Rezept) bietet viele Vorteile, wenn es einfach anwendbar, sicher und überall einlösbar ist. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse und die Ärztevereinigung FMH arbeiten seit dem Mai 2022 gemeinsam mit ihren Software-Partnern an einer nationalen E-Rezept-Lösung. Das E-Rezept soll mit den bestehenden Tools der Leistungserbringer erstellt und verarbeitet werden. Es wird über einen QR-Code funktionieren und in den Apotheken in der ganzen Schweiz einfach und sicher eingelöst werden können. Ziel ist es, bis Ende 2023 die technischen Voraussetzungen für eine nationale E-Rezept-Lösung geschaffen zu haben.
DeepL ist der auf Künstlicher Intelligenz beruhende weltweit führende Online-Übersetzer auch für Ärztinnen und Ärzte
- Details
Wir nutzen diesen Übersetzungsdienst selbst tagtäglich: Der auf Künstlicher Intelligenz beruhende kostenlose Online-Übersetzer DeepL bietet in Echtzeit erstaunliche Ergebnisse. Der digitale Dienst ist andern Übersetzungssystemen wie dem viel besser bekannten Google-Übersetzer eindeutig überlegen. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Was geschieht, wenn eine Praxisangestellte mit ihrem Privatauto auf einer Dienstfahrt für die Praxis einen Unfall baut: Es gibt allzu oft Ärger
- Details
In vielen medizinischen Praxen sind Praxisangestellte regelmässig oder zuweilen mit ihrem privaten Auto für Fahrten im Dienste der Praxis unterwegs. Im Schadenfall stellt sich die Frage, wer für den Schaden am Privatfahrzeug oder für einen allfälligen Selbstbehalt oder Bonusverlust des Praxisangestellten aufkommen muss. Um Unklarheiten und Konflikten vorzubeugen, empfiehlt es sich, klare Regeln für derartige Situationen zu vereinbaren. Dafür gibt es eine elegante Lösung.
Serie über die Vorsorge LXXXVIII: Bei der AHV werden Witwer mit Kindern seit dem 11. Oktober 2022 gleichbehandelt wie Witwen mit Kindern
- Details
Gemäss geltendem AHV-Gesetz erhalten verwitwete Männer eine Witwerrente, solange ihre Kinder weniger als 18 Jahre alt sind. Witwen hingegen kriegen die Rente auch dann, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR erklärte diese Ungleichbehandlung in einem Urteil vom 11. Oktober 2022 für diskriminierend. Die Schweiz muss deshalb zwingend das AHV-Gesetz anpassen. Das dauert hierzulande lange. Bis zur definitiven AHV-Gesetzesänderung gibt es deshalb eine auf den 11. Oktober 2022 in Kraft getretene Übergangsregelung.
Pro memoria: Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft
- Details
Nun ist es so weit: Zu Beginn des nächsten Jahres tritt das revidiert Erbrecht in Kraft. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig mittels eines Testaments über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen: Der Pflichtteil beträgt nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs der Erben. Über die andere Hälfte kann frei verfügt werden.
Ärztinnen und Ärzte können ihr wahres Alter nicht mehr vertuschen
- Details
Ärztinnen und Ärzte sind auch nur Menschen. Und viele Menschen haben ein heimliches Hobby: Ihr wahres Alter mit allen Tricks soweit es geht zu vertuschen. In den Sozialen Medien wird oft eine Altersangabe mit der Endziffer neun angegeben, weil man das Erreichen des magischen Alters von 30, 40, 50, 60 oder 70 gegen aussen partout nicht kundtun will. In der Schweiz sind den Ärztinnen und Ärzten und anderen Medizinalpersonen solche Schummeleien bei der Altersangabe nunmehr verwehrt. Jede Frau und jeder Mann kann mit ein paar Klicks ihren offiziell registrierten Jahrgang erfahren.
Neue Idee im Kampf gegen die Gesundheitskostenexplosion: Patientinnen und Patienten gezielt in die Rechnungskontrolle miteinbeziehen
- Details
Medieninformation vom 7. November 2022: «In Zeiten steigender Gesundheitskosten nimmt die Bedeutung einer konsequenten Rechnungskontrolle stetig zu. Die Krankenkasse Concordia lanciert als erster Krankenversicherer der Schweiz eine digitale Eigenentwicklung, die den Versicherten eine aktive Beteiligung an der Rechnungskontrolle ermöglicht.»
Gilt auch für Arztpraxen und alle andern Anbieter im Gesundheitswesen: Die sechs ultimativen Massnahmen für die Prävention von Cyberangriffen
- Details
Thomas Liechti (Bild), Geschäftsführer des Schweizer Rechenzentren-Anbieters Mount10, hat zusammen mit namhaften Partnern wie beispielsweise Swisscom, Microsoft, Schweizer Post, Cisco oder dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit NCSC die Initiative «Swiss Cyber Defence DNA» ins Leben gerufen. Gemeinsam bieten die Initianten den Schweizer Klein- und Mittelunternehmen KMU aller Branchen einen «Cybersecurity-Best-Practice-Leitfaden» mit sechs ultimativen Massnahmen an. Lesen Sie, welche sechs Massnahmen man für die Prävention von Cyberangriffen unbedingt ergreifen sollte.
Vorschlag des Bundesrats: Im Fall eines schweren Erdbebens werden alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zur Kasse gebeten
- Details
Wohl noch unter dem Eindruck der riesigen Staatsausgaben für die privat nicht versicherbare Coronapandemie sowie angespornt von der im Parlament angenommenen Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 9. November 2022 beschlossen: Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD wird beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung für die Finanzierung von Erdbebenschäden zu erarbeiten. Die Vorlage sieht vor, dass im Fall eines schweren Erdbebens alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten müssten.
Serie über die Vorsorge LXXXVII: Erhebliche kantonale Steuerunterschiede beim Bezug von Kapital aus der Pensionskasse
- Details
«Kampf um die Babyboomer: Kantone senken Steuern für Auszahlungen aus der Pensionskasse», titelt die «Neue Zürcher Zeitung» am 5. Oktober 2022 den Artikel über die erheblichen kantonalen Unterschiede in der Besteuerung der Bezüge von Vorsorgegeldern. Weil nun die letzte grosse Welle der Babyboomer mit üppigen Pensionskassenguthaben ins Pensionsalter kommt, haben etliche Kantone die einmalige Vorsorgekapitalbezugsteuer gesenkt und weitere Kantone wollen das noch tun. Wir zeigen, wie hoch diese Steuer derzeit in allen 26 Kantonen ist.
Ehefrauen haben auch beim Getrenntleben bis zum endgültigen Ende der Ehe Anspruch auf Fortsetzung des erreichten Lebensstandards
- Details
Frage von Dr. med. L. A. in B.: «Meine Frau und ich führen einen gehobenen Lebensstandard. Ich bringe dank meiner gutgehenden Praxis den Grossteil des ehelichen Einkommens nach Hause. Jetzt haben wir uns getrennt. Der Anwalt meiner Frau hat mir nun geschrieben: ‘Ihre Frau will sich nicht scheiden lassen. Somit können Sie gemäss Artikel 114 des Zivilgesetzbuches erst nach zwei Jahren des Getrenntlebens gegen den Willen Ihrer Frau eine Scheidungsklage einreichen. Dabei gilt: Bis zum endgültigen Ende der Ehe müssen Sie auch beim Getrenntleben den in Ihrer Ehe erreichten gehobenen Lebensstandard für Ihre Frau weiterhin sicherstellen.’ Stimmt das?»