Wirtschaftsaussichten haben sich spürbar verschlechtert
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Das von Thomas Jordan (Bild) präsidierte Direktorium der Schweizerischen Nationalbank stellt in seiner Lagebeurteilung vom 18. September 2014 nüchtern fest: In der Schweiz lag das Wachstum des Bruttoinlandprodukts im zweiten Quartal mit einer Jahresrate von minus 0,2 Prozent deutlich unter den Erwartungen. Die Nationalbank rechnet für das laufende Jahr nun mit einer Wachstumsrate von nur knapp 1,5 Prozent, nachdem sie im Juni noch von rund zwei Prozent ausgegangen war.
Flexible Pensionierung ab 58 bis 70
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Politische Auseinandersetzungen um die Zukunft der beruflichen Vorsorge hin oder her: Das Gesetz und zeitgemässe Pensionskassenreglemente erlauben den obligatorisch versicherten Lohnabhängigen und den freiwillig versicherten Selbständigen bereits heute den flexiblen Altersrücktritt zwischen 58 und 70. Somit lassen sich für den schrittweisen Übertritt in den definitiven Ruhestand im Extremfall bis zu zwölf Jahren verplanen.
Wohneigentumsmarkt normalisiert sich
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Am 1. September 2014 sind die verschärften Mindeststandards für Hypothekarfinanzierungen in Kraft getreten. Mit den selbstregulierenden und von der Finanzmarktaufsicht anerkannten Bestimmungen der Bankiervereinigung wird für Neuverschuldungen eine raschere Amortisation der Fremdfinanzierung verlangt. Innert 15 Jahren soll die Schuld auf höchstens zwei Drittel des Belehnungswerts des Wohneigentums gesenkt werden. Mit der Rückzahlung des Kredits muss in regelmässigen und gleich hohen Beträgen sofort gestartet werden.
Was im Konkubinatsvertrag geregelt werden muss
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Frage von Dr. med. O. B. in G.: „Meine Partnerin und ich wollen nicht heiraten, sondern ohne Trauschein zusammenleben. Wir beabsichtigen, einen Konkubinatsvertrag zu machen. Welche Punkte sollten darin unbedingt geregelt werden?“
Seed ist der neue Anbieter von Fortbildungskursen in der Medizin, Zahnmedizin, Paramedizin und Pharmazie
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Seit dem Frühjahr 2014 gibt es die Fortbildungsplattform Seed. Deren Gründer sind die vier Akademiker Roland Kissling, Mirjana Srejic, Konstantin Tokmakidis und Goran Bobaljmit (von links nach rechts im Bild). Ziel ist es, Expertenwissen aus der Medizin, Zahnmedizin, Paramedizin und Pharmazie bereichsübergreifend nutzbar zu machen. Anerkannte und qualitativ hochwertige Fortbildungsmodule werden zu vernünftigen Preisen angeboten.
Mantel im Restaurant gestohlen: Wie ist das versichert?
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Frage von Dr. med. L. U. in Z.: Unlängst zwang uns das Regenwetter, den Weg zum Restaurant im Regenmantel zurückzulegen. Dort nahm uns eine Kellnerin die Mäntel ab und verstaute sie in einem Schrank. Beim Aufbruch fehlte einer der Mäntel. Welche Versicherung muss hier zahlen?
Historisch tief: weniger als zwei Prozent Jahreszins für zehnjährige Festhypotheken
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Ganz im Stillen sind die Renditen am Franken-Kapitalmarkt auf historisch noch nie gesehene Tiefstände gefallen. Die Eidgenossenschaft kann sich auf zehn Jahre für rund 0,45 Prozent Zins. Entsprechend zahlen Private für Hypotheken traumhaft tiefe Zinsen. Auf fünf Jahre liegen die Jahresraten zwischen 1,20 und 1,40 Prozent und auf zehn Jahre zwischen 1,80 und zwei Prozent. Kurzfristige Gelmarkthypotheken kosten um die eins Prozent Jahreszins.
Das Bundesgericht sagt klar und deutlich: Im IV-Verfahren entscheiden nicht die Ärzte über die Arbeitsunfähigkeit
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„Bei der Folgeabschätzung der diagnostizierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Arbeitsfähigkeit kommt der Arztperson im Verfahren für eine IV-Rente keine abschliessende Beurteilungskompetenz zu“, sagt das Bundesgericht. Ergo: Bei der staatlichen Invalidenversicherung begründet die ärztliche Diagnose keine Rentenberechtigung.
Erben, Kapitalbezüger, Arztpraxisverkäufer: Aktive Besitzer von Vermögen können kapitalgewinnsteuerpflichtig werden
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Frage von Dr. med. K. A. in Z.: „Ich habe etwas geerbt, will mein Pensionskapital beziehen sowie die Arztpraxis verkaufen. Ergebnis: Ein kleines Vermögen, das ich zusammen mit meinem Vermögensverwalter aktiv bewirtschaften will. Was muss ich tun, um die Kapitalgewinnsteuern auf jeden Fall zu vermeiden?“
Mit einem Willensvollstrecker den absehbaren Streit unter den Erben verhindern
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Frage von Dr. med. K. S. in U.: „In meiner etwas komplizierten und ziemlich vermögenden Familie herrscht nicht immer ‚Friede, Freude Eierkuchen‘, im Gegenteil. Ich selber bin aber ein sehr harmonischer Mensch und möchte nach meinem Ableben hässliche Erbstreitereien verhindern. Wie gelingt mir das am besten?“
Mit der eMedikation Behandlungsfehler bekämpfen
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Medikationsfehler und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln sind ein grosses Risiko für Patientinnen und Patienten. Gemäss der "Stiftung für Patientensicherheit" ist bei 30 bis 50 Prozent aller Behandlungsfehler ein Fehler in der Medikation die Ursache. Mit der eMedikation soll die Patientensicherheit erhöht werden.
Bei gefährlichen Sportarten und Wagnissen die Versicherung vorher anpassen
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Wer ein Wagnis eingeht, kann vom Unfallversicherer allenfalls nur die Hälfte der Geldleistungen erhalten. In schweren Fällen kann eine Versicherung die Leistung sogar verweigern. Wagnisse sind gefährliche Sportarten und Tätigkeiten, bei denen man keine Vorkehrungen zur Risikominderungen getroffen hat oder treffen kann. Wer Wagnisse liebt, sollte sich vorher versicherungstechnisch richtig in Stellung bringen.
Achtung, Wertschrifteneinkünfte korrekt deklarieren!
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Das Kreisschreiben Nr. 40 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 11. März 2014 verschärft die Verrechnungssteuerpraxis. Der jetzt strenger interpretierte Wortlaut des Gesetzes bleibt unverändert: Wer mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte entgegen der gesetzlichen Vorschrift der zuständigen Steuerbehörde nicht angibt, verwirkt gemäss Artikel 23 des Verrechnungssteuergesetzes den Anspruch auf deren Rückerstattung.
Leben Sie in der Steuerwüste oder im Steuerparadies?
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Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Publikation „Steuerbelastung 2013 in den Schweizer Kantonshauptorten“ veröffentlicht. Man kann damit auf einen Blick erkennen, ob man eher in einer Schweizer Steuerwüste oder in einem Schweizer Steuerparadies lebt. Zum Beispiel: Ein Verheirateter ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen ab 500‘000 Franken wird in Solothurn - exklusive die Bundessteuern - mit 23 Prozent Steuern belastet, in Zug aber nur mit 10,7 Prozent.
„Hilfe, mein Mann will ohne meine Einwilligung Gelder an unsere Enkel verteilen – darf er das?“
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Frage von Frau Dr. med. K. A. in Z.: „Mein Mann, viel älter als ich, hat bei der Heirat eine Liegenschaft als Eigengut in die Ehe gebracht. Auf dieser lag eine in einem Schuldbrief verbriefte Hypothek von 440‘000 Franken. Diese Hypothek wurde während 20 Ehejahren gemeinsam abbezahlt. Der Schuldbrief blieb bestehen, und kann jederzeit wieder belehnt werden. Mein Mann will den Schuldbrief jetzt ohne meine Einwilligung mit einem stattlichen Betrag belehnen, um die Enkel grosszügig zu beschenken. Darf er das?“
“Kann ich als Selbständiger einen Teil meiner Pensionskasse in die dringend notwendige Praxismodernisierung investieren?“
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Frage von Dr. K. A in G.: „Ich bin selbständiger Arzt und muss meine Praxis modernisieren. Bei der Pensionskasse verfüge ich über ein erhebliches angespartes Vorsorgekapital. Meine Idee: Wie bei einem Wohneigentumskauf einen Teil meiner Pensionskasse vorbeziehen und in die Praxis investieren. Ist das möglich?“
Gesetzlicher Zulassungsstopp ist in der Vernehmlassung
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Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, im ambulanten Bereich sowohl eine Überversorgung als auch eine Unterversorgung in ihrem Gebiet zu verhindern. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung des Krankenversicherungsgesetztes in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 10. Oktober 2014.
„In den jüngsten Unwettern ist Wasser durch mein Dach eingedrungen“
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Frage von Dr. med. E. S. in K. : „Während der jüngsten Juli-Unwetter ist Wasser durch das Dach meines Hauses in den Wohnbereich eingedrungen. Beschädigt worden sind Wände und Böden, aber auch Möbel und elektronische Apparate. Wie sind solche Schäden gedeckt?“
Lage in der Schweiz bleibt unverändert: tiefe Inflation, tiefe Zinsen
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Thomas Jordan Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (Bild), hatte an der geldpolitischen Lagebeurteilung vom 19. Juni 2014 nicht viel Neues zu berichten: In der Schweiz bleibt die Lage unverändert: ein kurzfristiger Leizins von praktisch null Prozent, eine kaum nennenswerte Teuerung, tiefe Hypothekarzinsen, ein bei 1.20 Franken pro Euro blockierter Währungskurs, ein ansehnliches erwartetes Wirtschaftswachstum 2014 von zwei Prozent.
In den Pensionskassen wird entgegen dem Gesetz viel quersubventioniert
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Frage von Dr. med. A. L. in M.: „Ich habe gelesen, bei den Schweizer Pensionskassen würden einige Milliarden ohne gesetzliche Grundlage von den Jungen zu den Alten verschoben. Stimmt das?“