“Eine meiner Töchter ist Ärztin und ich will ihr die Arztpraxis zu einem Vorzugspreis übergeben“
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Frage von Dr. A. G. in Z.: „Eine meiner Töchter ist Ärztin und ich will ihr meine Arztpraxis zu einem Vorzugspreis übergeben. Ich bin verheiratet und habe zwei Töchter und einen Sohn. Wie kann ich das regeln, damit die vergünstigte Praxisübergabe nicht zu einem Erbstreit führt?“
„Ich bin Chefarzt und will unter Beizug des Pensionskassenkapitals eine Gemeinschaftspraxis gründen“
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Frage von Dr. U. M. in B.: „Ich bin angestellter Chefarzt in einem Spital. Jetzt plane ich, meine Spitaltätigkeit zurückzuschrauben und unter Einsatz meines Pensionskassenkapitals eine Gemeinschaftspraxis aufzubauen. Gibt es für einen solchen Vorbezug des Angesparten in der Pensionskasse gesetzliche Einschränkungen?“
Pflegefachpersonen sollen ohne ärztliche Verordnung handeln können
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Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständig erwerbstätige Pflegefachpersonen sollen Grundpflegeleistungen auf Kosten der Krankenversicherung erbringen können, ohne dass dafür eine ärztliche Anordnung nötig ist. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat den Vorentwurf für die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes bis zum 14. August 2015 in die Vernehmlassung geschickt.
„Wie kann ich als Grossvater zur Vorsorge des neugeborenen Enkelkinds beisteuern?“
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Frage von Dr. med. B. U. in S.: „Meine einzige Tochter hat ein superherziges Mädchen geboren und mich damit zum ersten Mal zum Grossvater gemacht. Ich möchte sofort zur Vorsorge meines Enkelkinds beitragen. Was raten Sie mir?“
Serie über die Vorsorge II: In jüngeren Jahren stehen die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod im Vordergrund
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Eine jüngere Doppelverdiener-Arztfamilie mit Kindern hat einen gehobenen Lebensstil mit Eigenheim. Die Altersvorsorge, die Krankenkasse sowie die Unfallversicherung werden den Einkommen entsprechend bedient. Das grösste Risiko: Eine der beiden Einkommensquellen fällt wegen Invalidität oder Tod aus und gefährdet den gewohnten Lebensstil der Hinterbliebenen.
Geldanlegen im Zeitalter der Negativzinsen: Achtung, ohne Risiko gibt es keinen Ertrag!
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Gegenwärtig ist es herausfordernd, an den Finanzmärkten Geld zu verdienen. Die Zinsen sind mickrig oder sogar negativ, die Währungen unberechenbar und die Aktien nicht mehr günstig. Der Grundsatz „ohne Risiko gibt es keinen Ertrag“ gilt mehr denn je.
Eigentumswohnungen realistisch bewerten
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Potentielle Wohneigentumskäufer, aber auch bestehende Wohneigentumsbesitzer sollten sich ein korrektes Bild vom Wert ihrer Immobilie machen. Besondere Tücken gibt es bei Eigentumswohnungen im Stockwerkeigentum. Eine fällige Gebäudesanierung oder ein schwacher Erneuerungsfonds sind Risiken.
Können Geschwister auch Pflichterben sein?
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Frage von Dr. K. A. in B.: Ich frage mich, welche Rolle meine Geschwister in der Erbfolge spielen können. Wie erben sie ohne Testament und können sie auch Pflichterben sein?
Gerangel um das Elektronische Patientendossier: FMH droht mit Referendum
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In der Märzsession verabschiedet der Nationalrat das Gesetz über das Elektronische Patientendossier mit 171 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Die Einführung des Elektronischen Patientendossiers soll für alle Leistungserbringer obligatorisch werden. Ärztinnen und Ärzten wird allerdings eine Einführungsfrist von zehn Jahren zugestanden. Die FMH pocht mit einer Referendumsdrohung weiter auf die doppelte Freiwilligkeit für die Leistungserbringer ausserhalb der Spitäler und die Patienten.
Was ist bei der „All-Risk“-Praxisinventarversicherung von der Versicherung ausgeschlossen?
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Frage von Dr. med. K. A. in G.: „Sie sagen, die „All-Risk“-Praxisinventarversicherung für Ärztinnen und Ärzte versichere das gesamte Praxisinventar aufgrund des Neuwerts, den Betriebsunterbruch der Praxis oder die Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs sowie die Zusatzkosten für die Wiederaufnahme des Betriebs. Dies für alle Schadenfälle die im Vertrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Welches sind denn solche Ausschlüsse?“
Serie über die Vorsorge I: In jeder Lebensphase die finanziellen Ziele erreichen
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Hier starten die >ABC Info< die neue Serie über die lebenslange Vorsorge. Im ersten Beitrag wird aufgezeigt, dass die erfolgversprechende Vorsorge der privaten Haushalte in jeder Lebensphase und Lebenssituation an bestimmte finanzielle Ziele anzupassen ist. Dafür gibt es die aus den USA importierte und in der Schweiz weiterentwickelte „Lehre von der privaten Finanzplanung“. Wer deren Grundsätze einhält, wird seine Ziele besser erreichen.
Auflösung einer Festhypothek kann recht teuer kommen
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Frage von Frau Dr. I. H. in Z.: „In der güterrechtlichen Auseinandersetzung meiner laufenden Scheidung steht zur Debatte, eine fünfjährige Festhypothek von 500‘000 Franken nach drei Jahren vorzeitig aufzulösen. Ist das möglich und was kostet das?“
FMH-anerkannte Kurse über „Ethik in Medizin und Zahnmedizin“ sowie „Ethik und Recht“
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Prof. Dr. Dominik Gross, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, führt im Rosengart Museum an der Pilatusstrasse 10 in Luzern http://www.rosengart.ch zwei von der FMH und dem Fachverband der Zahnärzte anerkannte Fortbildungskurse durch: am Dienstag, 5. Mai 2015, 18 Uhr, über „Ethik in Medizin und Zahnmedizin“ sowie am Dienstag, 9. Juni 2015, 18 Uhr, über „Ethik und Recht“. Kursanbieter ist die Fortbildungsplattform Seed http://www.seed-concept.ch.
Das Führen von Elektronischen Patientendossiers soll für alle Ärztinnen und Ärzte obligatorisch werden
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Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems verbessert werden. Gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats werden alle Ärztinnen und Ärzte das Elektronische Patientendossier einführen müssen. Es gibt aber eine lange Übergangsfrist.
Bundesgericht: Ostschweizer Augenarzt muss wegen Überarztung 520‘423.60 Franken zurückzahlen
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47 Krankenkassen sind gegen einen Ostschweizer Augenarzt vorgegangen, weil er 2006 seinen Patientinnen und Patienten 2‘702‘845 Franken verrechnete. Das Bundesgericht hat den vom Arzt angefochtenen Schiedsgerichtsentscheid bestätigt, wonach 520.423.60 Franken wegen Überarztung zurückbezahlt werden müssen.
Der „All-Risk“-Versicherung für Arztpraxen gehört die Zukunft
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Nicht nur in der Medizin auch in der Versicherungswirtschaft gibt es bahnbrechende Innovationen. Eine davon ist die „All-Risk“-Versicherung, die auch im Bereich der Arztpraxen das klassische Versicherungsmodell ablöst. Der Grundsatz von „All-Risk“: Alle Schadenereignisse sind versichert, ausser die im Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossenen. Es lohnt sich, auf „All-Risk“ umzusteigen.
Jetzt wird 2015 noch schwieriger für die Geldanlagen
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Die von der Nationalbankpräsident Thomas Jordan (Bild) am 15. Januar bekannt gegebene Frankenkursfreigabe und damit das Fallenlassen der Eurokursuntergrenze von 1.20 Franken stellt die Schweizer Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Obwohl es bereits erste Rezessionsprognosen gibt, ist die weitere Entwicklung derzeit noch vernebelt. Im neuen Umfeld wird das Geldanlegen für Frankenanleger ausserordentlich schwierig. Aber die Devise lautet: Ruhe bewahren und übereilte Entscheide meiden.
Arztpraxen müssen ein Qualitätssicherungssystem betreiben
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Für Arztpraxen ist laut der Medizinprodukteverordnung ein Qualitätssicherungssystem obligatorisch. Die Fortbildungsplattform Seed bietet den Kurs „Wie erstelle ich ein Qualitätssicherungssystem (QSS)“ an. Ärztinnen und Ärzte, die das recht aufwendige System nicht selber installieren wollen, können es von Fachleuten einrichten lassen.
Gute Vorsorge führt ins finanzielle Altersglück
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Dank der gestiegenen Lebenserwartung kann heute eine 65-jährige Frau noch mit über 22 und ein 65-jähriger Mann noch mit über 19 Lebensjahren rechnen. Fragt sich, wie es den Seniorinnen und Senioren finanziell geht. Die Antwort steht in der Studie „Armut im Alter“ des Bundesamts für Statistik http://www.bfs.admin.ch: 70 Prozent der Bevölkerung im Rentenalter sind hochzufrieden mit ihrer finanziellen Lage.
Bei der Kinderinvalidenversicherung das Recht auf Ergänzungsleistungen beachten!
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Frage von Frau Dr. med. B. L. in Z.: „Ich habe für meine Kinder eine lebenslängliche Kinderinvalidenrente von 18‘000 Franken pro Jahr abgeschlossen. Kann es da wegen des Rechts auf Ergänzungsleistungen zur staatlichen Invalidenversicherung zu einer Doppelversicherung kommen?“