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TierarztinFrage von Dr. med. vet. A. E. in K.: „Ich übergebe meine Tierarztpraxis. Der Nachfolgerin gebe ich einen Kredit von 160'000 Franken. Dieser muss pro Quartal mit 10'000 Franken amortisiert werden. Um den Kredit abzusichern ist gedacht, eine Risikoversicherung auf mich als Begünstigten mit den Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit der Praxisnachfolgerin abzuschliessen. Wie kann man das elegant lösen?“

StudentinFrage von Dr. med. U. S. in S.: „Meine 20-jährige Tochter studiert. Im hoffentlich nie eintretenden Invaliditätsfall möchte ich, dass sie über eine genügende Rente verfügt. Deshalb will ich ihr Erwerbsunfähigkeitsrisiko zusätzlich zur staatlichen Versicherung privat absichern. Auf was muss ich achten?“

Kundigung-Dez-14Frage von Dr. A. M. in U.: „Mein Praxisangestellte ist erkrankt und ich möchte ihr kündigen. Wie steht es mit den gesetzlichen Fristen und der Lohnfortzahlungspflicht?“

RasereiWer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um das gesetzlich festgelegte Mass überschreitet, macht sich einer als Verbrechen strafbaren Verkehrsregelverletzung schuldig. Für eine einzelfallweise Risikobeurteilung zugunsten des Lenkers ist kein Platz.

ArztpraxisFrage von Dr. B. G. in Z.: „Im Kanton Zürich läuft eine Änderung des Gesundheitsgesetzes, die Praxisaktiengesellschaften mit eigenverantwortlichen angestellten Ärztinnen und Ärzten ermöglichen wird. Wann wird die Neuerung voraussichtlich in Kraft treten?“ Auf Anfrage der „ABC Info“ gibt Lilian Blumer Schmidig, Rechtsanwältin und lic. iur., Kantonsärztlicher Dienst der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, die Antwort.

WohnungseigentumDiese Zahl muss man zweimal lesen: Die Schweizerische Eidgenossenschaft kann sich auf zehn Jahre für einen Jahreszins von deutlich unter 0,40 Prozent verschulden. Im Gefolge der nochmals tieferen Kapitalmarktrenditen sind auch die Hypothekarzinsen weiter gesunken.

Konkubinat Nov14Frage von Dr. med. E. U. in B.: „Ich lebe im Konkubinat und werde kaum heiraten. Wie soll ich meine Partnerin im Hinblick auf meinen Tod finanziell absichern?“

Unfall November-2014Einschneidende Änderung in den Schweizer Sozialversicherungen: Aufgrund der Lohnentwicklung erhöht der Bundesrat auf den 1. Januar 2016 den Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung von derzeit 126‘000 Franken auf 148‘200 Franken.

lebenssituationenAlle Beschriebe, Merkblätter, Formulare und Kontakte der Sozialversicherungen für Alter und Invalidität, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatz, Mutterschaft, Familienzulagen, Aufenthalte im Ausland, Berufliche Vorsorge, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Militär sind jetzt am gleichen Ort mit wenigen Klicks zu finden.

Taschendiebstahl Nov14Mit Hausratversicherung, Motorfahrzeugversicherung und Reiseversicherung das gesamte Diebstahlrisiko umfassend und optimal versichern.

Zuercher-Kantonsrat-Oktober-14Am 29. September 2014 hat der Zürcher Kantonsrat (Bild) in erster Lesung eine Änderung des Gesundheitsgesetzes gutgeheissen, die auch im Kanton Zürich Praxisaktiengesellschaften ermöglichen wird. Die Redaktionslesung und endgültige Verabschiedung der unbestrittenen Vorlage erfolgt in einigen Wochen. Bis zum Inkrafttreten ist dann noch die Frist für das fakultative Referendum abzuwarten.

Aktiengewinn Oktober-14An den Finanzmärkten ist der ungetrübte Optimismus verschwunden. Vieles drückt auf die Stimmung. Dazu zählen im emotionalen Bereich die täglichen Kriegsbilder aus Syrien, Irak und der Ukraine sowie die Berichte von der Ebola-Front. Handfester für die Börsenentwicklung sind allerdings die nach unten korrigierten Aussichten für das globale Wirtschaftswachstum. In Europa herrscht Ernüchterung. Die Krisenangst ist zurück.

Renovation-Oktober-14Frage von Dr. med. K. A. in H.: „Mangels genügend freier Mittel muss ich für eine grössere Renovation meines Eigenheims Kapital aus meiner Pensionskasse mobilisieren. Was ist besser, ein Vorbezug oder eine Verpfändung des notwendigen Vorsorgekapitals?

Babysitter-Oktober-14Der Bundesrat befreit auf den 1. Januar 2015 „Sackgeldjobs“ von Jugendlichen in Privathaushalten von der Abrechnungspflicht mit der AHV.

Aerztin-AG-Oktober-14Frage von Frau Dr. med. J. S. in S.: Ich bin eine selbständige Ärztin und habe eine Praxis mit zwei Assistenzärztinnen und einer angestellte Ärztin. Die Assistenzärztinnen rechne ich über meine ZSR-Nummer ab und die angestellte Ärztin über eine Kontroll(K)-Nummer. Jetzt wandle ich die Praxis in eine Aktiengesellschaft um. Dabei will ich meine Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer behalten und genaugleich abrechnen wie bisher. Ist das möglich?

Mitarbeiterin-Oktober-14Frage von Dr. med. O. B. in B.: Eine Mitarbeitende verlässt meine Arztpraxis auf Ende Jahr. Sie will dann ihre Erwerbstätigkeit fünf Monate unterbrechen. Wie steht es da mit der obligatorischen Unfallversicherung?

thomas jordanDas von Thomas Jordan (Bild) präsidierte Direktorium der Schweizerischen Nationalbank stellt in seiner Lagebeurteilung vom 18. September 2014 nüchtern fest: In der Schweiz lag das Wachstum des Bruttoinlandprodukts im zweiten Quartal mit einer Jahresrate von minus 0,2 Prozent deutlich unter den Erwartungen. Die Nationalbank rechnet für das laufende Jahr nun mit einer Wachstumsrate von nur knapp 1,5 Prozent, nachdem sie im Juni noch von rund zwei Prozent ausgegangen war.

Flexible-PensionierungPolitische Auseinandersetzungen um die Zukunft der beruflichen Vorsorge hin oder her: Das Gesetz und zeitgemässe Pensionskassenreglemente erlauben den obligatorisch versicherten Lohnabhängigen und den freiwillig versicherten Selbständigen bereits heute den flexiblen Altersrücktritt zwischen 58 und 70. Somit lassen sich für den schrittweisen Übertritt in den definitiven Ruhestand im Extremfall bis zu zwölf Jahren verplanen.

WohneigentumAm 1. September 2014 sind die verschärften Mindeststandards für Hypothekarfinanzierungen in Kraft getreten. Mit den selbstregulierenden und von der Finanzmarktaufsicht anerkannten Bestimmungen der Bankiervereinigung wird für Neuverschuldungen eine raschere Amortisation der Fremdfinanzierung verlangt. Innert 15 Jahren soll die Schuld auf höchstens zwei Drittel des Belehnungswerts des Wohneigentums gesenkt werden. Mit der Rückzahlung des Kredits muss in regelmässigen und gleich hohen Beträgen sofort gestartet werden.

KonkubinatsvetragFrage von Dr. med. O. B. in G.: „Meine Partnerin und ich wollen nicht heiraten, sondern ohne Trauschein zusammenleben. Wir beabsichtigen, einen Konkubinatsvertrag zu machen. Welche Punkte sollten darin unbedingt geregelt werden?“

 
 

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